hallo,
ich weiss natürlich, dass ich ein führungszeugnis brauche um die erlaubnis nach 34c zu erhalten…
mein grosse frage ist aber: was genau darf nicht drin stehen?
meine Geschichte:
vor ca. 3,5 jahren habe ich auf einer nazi-demo (natürlich bin ich gegen nazis!!!) probleme mit der polizei bekommen. seit dem bin ich vorbestraft. im führungszeugnis steht jetzt: „gefährliche Körperverletzung in Zusammenhang mit widerstand gegen die Staatsgewalt“ dafür gab es eine bewährungsstrafe von einem jahr und 2 Monaten…
sonst steht nichts in meinem Führungszeugnis. auch sonst hatte ich noch nie probleme mit irgendwelchen ämtern oder Behörden. und schulden hatte ich auch noch nie!
wie stehen nun meine Chancen? und ab wann interessiert das gewerbeamt so etwas nicht mehr? ich hab mal gehört, dass das amt sich für sowas nicht interessiert, wenn es länger als 5 jahre her ist… stimmt das?