führungszeugnis um immobilienmakler zu werden?

hallo,
ich weiss natürlich, dass ich ein führungszeugnis brauche um die erlaubnis nach 34c zu erhalten…

mein grosse frage ist aber: was genau darf nicht drin stehen?

meine Geschichte:
vor ca. 3,5 jahren habe ich auf einer nazi-demo (natürlich bin ich gegen nazis!!!) probleme mit der polizei bekommen. seit dem bin ich vorbestraft. im führungszeugnis steht jetzt: „gefährliche Körperverletzung in Zusammenhang mit widerstand gegen die Staatsgewalt“ dafür gab es eine bewährungsstrafe von einem jahr und 2 Monaten…

sonst steht nichts in meinem Führungszeugnis. auch sonst hatte ich noch nie probleme mit irgendwelchen ämtern oder Behörden. und schulden hatte ich auch noch nie!

wie stehen nun meine Chancen? und ab wann interessiert das gewerbeamt so etwas nicht mehr? ich hab mal gehört, dass das amt sich für sowas nicht interessiert, wenn es länger als 5 jahre her ist… stimmt das?

Hallo

Deine Frage kann ich nicht beantworten.
Ich denke aber, dass man als " vorbestrafter " erstmal die Erlaubnis für § 34 c nicht bekommt.

Viele Grüße
brucki

Hallo,

nachstehend der Text des Gesetzes mit den jeweiligen Versagungsgründen. Ich würde den Schein trotzdem beantragen.

Die Erlaubnis ist zu versagen, wenn
1.
Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Antragsteller oder eine der mit der Leitung des Betriebes oder einer Zweigniederlassung beauftragten Personen die für den Gewerbebetrieb erforderliche Zuverlässigkeit nicht besitzt; die erforderliche Zuverlässigkeit besitzt in der Regel nicht, wer in den letzten fünf Jahren vor Stellung des Antrages wegen eines Verbrechens oder wegen Diebstahls, Unterschlagung, Erpressung, Betruges, Untreue, Geldwäsche, Urkundenfälschung, Hehlerei, Wuchers oder einer Insolvenzstraftat rechtskräftig verurteilt worden ist, oder
2.
der Antragsteller in ungeordneten Vermögensverhältnissen lebt; dies ist in der Regel der Fall, wenn über das Vermögen des Antragstellers das Insolvenzverfahren eröffnet worden oder er in das vom Insolvenzgericht oder vom Vollstreckungsgericht zu führende Verzeichnis (§ 26 Abs. 2 Insolvenzordnung, § 915 Zivilprozessordnung) eingetragen ist.

Beste Grüße aus Hamburg
Peter Baumgarten

Hallo, einfach mal beim zuständigen Bezirksamt - Gewerbeamt (ohne Namennsnennung) nachfragen, bevor man Kosten verursacht.
MfG Willi Jänsch

Die Erlaubnis nach §34c der Gewerbeordnungse kann bei Vorstrafen aufgrund von Kapitaldelikten oder nicht geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen verweigert werden. Alles andere entscheidet die jeweilige Behörde.

schönen dank…

ich glaub, dass ist der beste weg das rauszufinden…
ich werd dann hier nochmal berichten.

danke für die Antwort.

ich werde einfach per email beim gewerbeamt nachfragen. und danach hier berichten.

vielen dank für die Antwort!
sie machen mir Mut!
ich werde in kürze hier berichten, was das gewerbeamt gesagt hat.

Habe mich auf die Antwort gefreut, ja weil das je nach Stadt, Bezirksamt - Gewerbeamt unterschiedlich ist.
Meine Erlaubniss ist schon 17 Jahre her.
Bis zur nächsten Info.
MfG Willi Jänsch aus Berlin

schönen dank…

ich glaub, dass ist der beste weg das rauszufinden…
ich werd dann hier nochmal berichten.