Führungszeugniss

Hallo, wenn Herr X am Flughafen arbeiten will und der Arbeitgeber vom Flughafen von Herrn X eine Unterschrifft für eine Einverständniss zu einer genauen Kontrolle des Führungszeugnisses verlangt, kann dann der Arbeitgeber auch Fälle sehen die noch offen sind?
Weil eine Anzeige ist ja kein beschluss.

Sieht also jetzt der event. zukünftige Arbeitgeber das Herr X wegen Nötigung angezeigt wurde?

Sieht also jetzt der event. zukünftige Arbeitgeber das Herr X
wegen Nötigung angezeigt wurde?

Nein.

Hallo,

sollte aus dem Ermittlungsverfahren allerdings eine Strafe folgen, die im Führungszeugnis erscheint, muss der AN damit rechnen, dass das offenbar wird. Denn bei Sicherheitsunternehmen, die in solchen Bereichen tätig sind, gibt es regelmäßige Updates der Führungszeugnisse, d.h. manchen lassen sich (auf Firmenkosten) jedes Jahr ein neues ausstellen, manche regeln auch zusätzlich eine Offenbarungspflicht im Arbeitsvertrag, falls der MA zu einer „jobrelevanten“ Strafe verurteilt wurde.

Das kann dann dazu führen, dass die Eignung wegfällt und eine personenbedingte Kündigung möglich wird.

VG
EK