muss man die löchung des eintrags in dem führungszeugnis erst beantragen oder wir das automatich nach der ablauf zeit gelöcht
danke vorab
muss man die löchung des eintrags in dem führungszeugnis erst beantragen oder wir das automatich nach der ablauf zeit gelöcht
danke vorab
Jaaa - falten, lochen, heften…
)
??
Moin,
hier ist doch offensichtlich gemeint, ob die Löschung eines Eintrages im Führungszeugnis beantragt werden muss.
Naja, die Schreibweise macht es schon etwas aufwendiger die Frage zu beantworten.
Zur Frage selbst kann ich nichts beitragen.
Gruß Volker
Schau mal nach: § 34 BZRG und § 46 BZRG. da steht alles drin.
Dachsgruß