Fülllungen:wird nur AMALGAN bezahlt?

Hallo,

ich habe ein grosses Problem.Meine Z.ärztin hat mir angekündigt, ich bekäme 9 Füllungen. 3 habe ich schon bekommen.

Sie und mein Kkasse (KKH) sagen nun, dass nur Amalgan bezahlt wird und Kunststoff nicht als Seitenzahnfülllung.

Das finde ich eine Schweinerei und kann es auch nicht glauben!

Weiss jemand mehr darueber? Ich habe gehoert, dass jemand dagegen geklagt hat…

Bitte antwortet, wenn ihr was wisst, da ich wenig Kohle habe, aber auch kein Amalgan will.

Ps. gibts die Möglichkeit, sich vom Hausarzt eine Allergie gegen Amalg. attestieren zu lassen, und dann übernimmt es die Kasse???

andromeda

Hallo.

Leider wird als Kassenleistung nur Amalgam bezahlt. Das sind je nach Groesse 30 bis 60 DM.
Möchte man nun eine Kunststoffüllung, so wird dieser Betrag abgezogen. Übrig bleiben 100 - 250 DM für die Kunststoffüllung minus den 30bzw. 60DM. An dieser Sache kann aber Deinen ZÄ nichts aendern. Ausser sie macht Dir die Füllungen umsonst. Wenn sie so allerdings ihre Praxis führt, wird sie bald pleite machen.

Von einer Klage gegen die gesetzlichen Krankenversicherungen habe ich allerdungs noch nichts gehört.

Evtl. kannst Du die Füllungen ja auch in Raten bezahlen. Erkundige Dich mal bei Deiner Ärztin. Irgendwie wird man zu einer Einigung kommen.

Stefan
(RAMIUS)

Weiss jemand mehr darueber? Ich habe
gehoert, dass jemand dagegen geklagt
hat…

Hallo !

Hier zwei Urteile vom LSG Essen und BSG die verdeutlichen das eine Klage zur Zeit keine echte Chance hat:

Kassel, den 6. Oktober 1999

Presse-Mitteilung Nr. 70/99 (zum Presse-Vorbericht Nr. 70/99)

Der 1. Senat des Bundessozialgerichts berichtet über seine Sitzung vom 6. Oktober 1999:

  1. Die Revision der Beklagten hatte Erfolg. Das SG hat die Klage zu Recht abgewiesen. Der Kläger hat keinen Anspruch auf die Ersetzung seiner intakten Amalgamfüllungen durch Glasionomerzement auf Kosten der Beklagten.

Nach dem Gesamtergebnis des Verfahrens gibt es keine ausreichenden wissenschaftlichen Belege dafür, daß das aus Amalgamfüllungen unbestritten freigesetzte Quecksilber geeignet ist, im konkreten Fall gesundheitliche Beeinträchtigungen herbeizuführen. Durch Amalgamfüllungen wird zwar die anderweitige Aufnahme dieses Stoffs insbesondere über die Ernährung erhöht. Bei der Bewertung der möglichen gesundheitlichen Folgen muß aber nach Form und Umfang der Aufnahme durch den Körper differenziert werden. Die gegensätzlichen Standpunkte der sich hiermit beschäftigenden Wissenschaftler erlauben es weder, einen Zusammenhang zwischen den Amalgamfüllungen und den Krankheitsbeschwerden des Klägers auszuschließen noch einen derartigen Zusammenhang auf Grund von Beobachtungen in einer statistisch relevanten Zahl von Fällen zu belegen. Daß Amalgam Beschwerden von der Art verursachen könnte, wie sie vom Kläger berichtet werden, ist danach nicht mehr als eine ungesicherte Annahme. Die bloß auf allgemeine Erwägungen gestützte hypothetische Möglichkeit eines Heilerfolgs kann jedoch die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung grundsätzlich nicht begründen. Im übrigen ist die Entfernung von Amalgamfüllungen nur unter Freisetzung eines Teils des darin enthaltenen Quecksilbers und nur unter Verletzung bisher gesunder Zahnsubstanz technisch möglich.

2:smile:Kostenerstattung zahnprotetischer Versorgung bei Amalgamvergiftung

Beschluß vom 19.01.1998, LSG NW
L 16 Kr 94/97
rechtskräftig

Ein Versicherter hat auch dann keinen Anspruch auf vollständige Kostenübernahme - ohne Eigenbeteiligung - der bei ihm durchgeführten zahnprotetischen Versorgung, wenn die Versorgung mit Zahnersatz medizinisch notwendig ist, um die Ursachen einer Amalgamvergiftung zu beseitigen.