Servus,
die Indikationen für Inlays (Gussfüllungen) und ‚weiße Füllungen‘ können sich weit überschneiden, vorausgesetzt, dass unter der weißen Füllung eine mehrfach geschichtete, adhäsiv befestigte Composite-Füllung verstanden wird. Zahnfarbene Füllungen aus Zement können gegen die beiden anderen Füllungsformen nicht antreten, weil sie nach kurzer Zeit kaputt sind.
Also, unterstellen wir einmal, dass bei einem Zahnloch beide Füllungsformen den Job - Wiederherstellung des Zahnes in Form und Funktion; restloses Entfernen karioösen Zahnbeins; randdichte Füllung - gleichermaßen bewältigen könnten.
Dann sind folgende Schritte nötig:
Composite Füllung: gegebenenfalls Lokalanästhesie, ‚Ausbohren‘ der Karies, Kavitätengestaltung nach den Regeln für adhäsive Füllungen, Schutz des Zahnbeins mit geeignetem Material, ‚Total-etch‘ mit Phosphorsäure Gel, gründlichstes Ausspülen des Ätzgels und Trockenlegen, Anlegen von Kofferdam und Matrize, Priming und Conditioning der Kavitätenwände und des -randes nach Maßgabe des Herstellers. Portionsweises Schichten und Lichthärten des Composites unter Beachtung der Richtung der Volumenschrumpfung, Ausmodellieren der Füllungsflächen nach funktionellen Vorgaben, Ausarbeiten, Polieren.
Gußinlay: gegebenenfalls Lokalanästhesie, ‚Ausbohren‘ der Karies, Kavitätengestaltung nach den Regeln für Gussfüllungen, Zementunterfüllung zum Schutz des Zahnbeins und zum Auffüllen unter sich gehender Stellen. Finieren der Kavitätenränder. Präzisionsbformung des präparierten Kiefers (wo der Zahn mit dem Loch ist) und des Gegenkiefers (weil der Zahntechniker ja wissen muss, wie der Zahn aussieht, mit dem der behandelte Zahn zusammenbeißt). Versorgung des präparierten Zahnes mit einem Provisorium aus einenm Kunststoffmaterial. Ende der ersten Behandlungssitzung. Abformungen gehen mit genauer Auftragsvergabe ins Dentallabor.
Nächste Sitzung: Entfernung des Provisoriums ohne es zu beschädigen (kann ja sein, das das Inlay nicht passt, dann neuer Abdruck und zurück ins Lab.) Einprobieren des Inlays, Überprüfung des Randschlusses und des Zusammenpassens mit den Nachbar- und den gegenüberliegenden Zähnen. Finieren. Einzementieren.
Zwischen den beiden Sitzungen hat das Labor Gipsmodelle erstellt, und darauf nach handwerklichen Methoden das Inlay gefertigt. Die Laborkosten, die für den ZA keinen Gewinn-, aber Verwaltungskosten bedeuten, muss ich weglassen, weil ich keine heutigen Preise weiß.
Legt man Mittelsätze der Gebührenordnung zu Grunde, liegt das Honorar inkl. Materialkosten bei der Compositefüllung bei ca 100.- € inklusive Materialkosten und bei über 300.- € ohne Mat.- und Labkosten beim Inlay.
Es gibt also deutliche Unterschiede, die z.T. durch die vergleichsweise großen Aufwände für die zweite Sitzung, mit ihren Rüstzeiten, Sterilisationsaufwand, Personaleinsatz erklärbar sind. Ich bin der Meinung, dass der ZA bei einer größeren Composite-Füllung beim ‚Mittelsatz‘ schlicht und einfach draufzahlt, wenn er sie ordentlich machen will. Ein Goldinlay, dessen Hauptarbeit man delegieren kann, macht in der Summe weniger Zeitaufwand für die rein zahnärztliche Tätigkeit. Hier hat IMO der Verordnungsgeber unter Beweis gestellt, dass die Gebührenordnungen weder betriebswirtschaftlich, noch gesundheitspolitisch begründbar und begründet sind. Das Inlay mit seinem guten Image und seiner zweifelsfreien, überprüfbaren Qualität ist wohl einfach der Aufmerksamkeit der Dilettanten im Bundesgesundheitsministerium entgangen.
Also: nicht das Inlay ist zu teuer - die ‚weiße Füllung‘ ist zu billig und kostet seit rund 40 Jahren gleich viel.
Wie wär’s denn mit Aamalgam?
Duck und weg.
Gruß
Kai Müller