Hallo,
vor kurzem ist mir ein Stück Backenzahn (3.von hinten oben)
rausgebrochen. Schmerzen waren anfangs nur beim draufbeißen,
die haben sich gelegt.
Gestern war ich seit langen mal wieder beim Zahnarzt. Sie
meinte, man müsste neben Proffessioneller Reinigung (für die
ich 60 € bezahlt hab) den Zahn vorerst füllen und dann mit
einem Stift überkronen. Kosten über 350 € (das ist nur die
Krone ohne Füllung). Dann für jedes Loch noch 17 €. Irgendwie
bin ich da nicht ganz mitgekommen - die Zahlen flogen mir da
nur so um die Ohren. Zum Schluss gabs noch kleine
Zahnbürstchen für die Zwischenräume für 7,50 € - ohne Hinweis,
man könnte die in jedem Drogeriegeschäft billiger bekommen.
Servus,
In meiner Jugend liefen in den Kinos junge Frauen herum, die aus einem Bauchladen Zigaretten und Süßigkeiten verkauften. So ein Ding wäre wohl ganz praktisch für Deine Zahnärztin. Der Umstand, daß man damit schlecht an die Patienten herankommt, scheint bei ihrem Geschäftsprinzip wohl nicht hinderlich zu sein.
Okay, jetzt sachlich: Jeder Vertrags(Kassen)zahnarzt muß zahnerhaltende Maßnahmen (z.B Füllungen, Zahnsteinentfernung) als Sachleistung vornehmen. Das heißt: ohne Zuzahlung, auf Chipkarte. Das müssen nicht immer die tollen, schönen und aufwändigen Behandlungsvarianten sein, aber jeder Vertragszahnarzt verpflichtet sich, bei gesetzlich versicherten Patienten, die notwendigen Behandlungen in ausreichender Form wirtschaftlich zu gewähren. Amalgamfüllungen sind z.B. nach den einschlägigen Richtlinien im Seitenzahnbereich als Mittel der Wahl zu betrachten. OHNE Aufzahlung.
Bei Zahnersatz (dazu gehören auch Kronen und Stifte) sieht es anders aus. Hier ist eine direkte finanzielle Beteiligung der Versicherten Teil des Systems. Reicht die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit von Versicherten nicht aus, gibt es eine Härtefallregelung, die gesetzlich genau geregelt ist. Deine Krankenkasse informiert Dich darüber.
Zu Deinem speziellen Problem: Es ist nicht so, daß man ‚früher‘ Füllungen gemacht hat, wo man heute Kronen macht. Umgekhrt wird ein Schuh draus. Moderne Composite-Füllungswerkstoffe (meist zuzahlungspflichtig) lassen heute Füllungen zu, wo früher Kronen nötig waren. Insofern erzählen Deine Bekannten und Verwandten Quatsch.
Zu den kleinen Bürstchen um 7,50€: bei jedem Schlecker, Müller o.Ä. gibt es diese Bürstchen. In der Provinz kann es insofern zu Versorgungsengpässen
kommen. Dann ist ein solches Angebot als Service zu verstehen.
Aaber:Wenn ein Zahnrzt irgendwelche Gegensände in seiner Praxis zum Kauf anbietet, kann er gewerbesteuerpflichtig werden, nicht nur für die Umsätze seines ‚Bauchladens‘, sondern auch für seine Honorare. Das kann teuer werden.
Mein Rat: wenn die Zahnärztin einen guten Eindruck auf Dich macht, sprich mit ihr. Es fällt bestimmt schwer, die HartzIV-Gegebenheiten offenzulegen, aber beim Zahnarzt ist es sinnvoll. Die sind auch nicht alle gierige Abzocker. Viele junge Kollegen, kennen es nicht anders, als einen Teil der Patientenliquidität in ihre Taschen umzuleiten. Die dicken Bücher, die ihnen ihre vertragszahnärztlichen Pflichten nahe bringen sollen, bleiben oft ungelesen. In den teuren Ecken unserer Republik (ich wohne z.B. im Kreis Starnberg) kann ein junger Kollege seine Kreditraten, Mieten, Gehälter und Versicherungen nicht bezahlen, wenn er das alles mit den Einkünften aus der vertragszahnärztlichen Tätigkeit bestreiten wollte. Also sucht jeder seine legalen und eben leider auch extra-legalen Wege aus diesem Dilemma. Meist ohne Unrechtsbewußtsein. Da können durchaus gute Zahnärzte dazwischen sein.
Bei uns in Altbayern gibt es einen Spruch, den ich Dir hier empfehlen möchte:
Beim Red’n kumma d’Leit zamm
Alles Gute dazu. Sollten neue Fragen auftreten - hier werden Sie ohne Chipkarte zuzahlungsfrei geholfen 
Gruß
Kai