Füllungen reparieren - Selbstkosten?

Hallo zusammen,

ich bin gesetzlich versichert und wollte mal in die Runde fragen, ob jemand schon Erfahrungen gemacht hat, ob bei der Reperatur von Füllungen Selbstkosten entstehen.

Gruß
jugendsani

Hellow,

es gibt unterschiedliche Arten von Füllungen, je nach dem was für ein Material und was für ein Aufwand, können auch Eigenanteile entstehen.

Grüße

Servus jugendsani,

das ist gar nicht so einfach zu beantworten. Im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gibt es eine zweigährige
Gewährleistungsverpflichtung für Füllungen.

"Für Füllungen und die Versorgung mit Zahnersatz müssen Zahnärzte in der gesetzlichen Krankenversicherung eine zweijährige Gewährleistung übernehmen. Grundsätzlich müssen identische und Teilwiederholungen von Füllungen sowie die Erneuerung und Wiederherstellung von Zahnersatz einschließlich Zahnkronen während dieses Zeitraums vom Zahnarzt kostenfrei erbracht werden.

§ 136 b SGB V bzw. ab 1. Juli 2008 §137 SGB V

Soweit ist es klar. Wie sieht es aber bei den Füllungen aus, bei denen man - als GKV-Patient - selbst etwas dazu bezahlt hat? Eine Privatleistung war es ja nicht (auf die es ohnehin keine Gewährleistung gibt), es war eine Sachleistung (gewährleistungspflichtig), wo der Patient, um eine ‚höherwertige‘ Füllung zu erhalten, zugezahlt hat. Passiert einer ‚normalen‘ Füllung (Amalgam z.B.) innerhalb von zwei Jahren etwas, muß der ZA kostenfrei wiederholen. Dieser Anspruch auf einen kunstgerecht gefüllten Zahn geht IMO nicht verloren, wenn eine zuzahlungspflichtige Füllung repariert werden muß. Bei Kunststofffüllungen sieht das gebohrte Loch etwas anders aus, als bei einer Amalgamfüllung. Wollte ein ZA im Gewährleistungsfall jetzt auf eine Amalgamfüllung umsteigen, müßte er ein anderes Loch bohren. Das ist IMO nicht zumutbar. Deshalb meine ich, daß auch die Reparatur einer zutahlungspflichtigen Füllung kostenfrei sein müßte. Belege für diese Meinung habe ich im Web aber nicht gefunden. Als auszubildender Speditionskaufmann wirst Du vermutlich auch nicht gerade Lust haben, so einen Fall mal eben bis zum Bundessozialgericht durchzuklagen. Wenn Du einen fairen ZA hast, redet er nicht lange herum, sondern repariert kostenfrei und feddisch :wink:

Gruß

Kai Müller