Fünftelregelung Abfindung

hallo,

folgender sachverhalt:

AN Z geht früher in rente.

Jahresgehalt 2014 ca. 65.000,00
Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum 31.12.2014
Abfindung zum 15.01.2015 40.000,00

m.e. ist hier die fünftelregelung nicht möglich, da keine zusammenballung der einkünfte vorliegt. die abfindung übersteig nicht den „normalen“ jahresarbeitslohn.

sieht das jemand anders? spielt evtl. der gang in die rente mit rein?

sonstige begünstigungen nach §34 möglich?

danke

gruß inder

Hallo,

AN Z geht früher in rente.

Jahresgehalt 2014 ca. 65.000,00
Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum 31.12.2014
Abfindung zum 15.01.2015 40.000,00

m.e. ist hier die fünftelregelung nicht möglich, da keine zusammenballung der einkünfte vorliegt.

Meiner Meinung nach scheitert es bereits daran, dass hier nicht der AG den Arbeitsvertrag auflöst.

die abfindung übersteig nicht den „normalen“ jahresarbeitslohn.
sieht das jemand anders?
spielt evtl. der gang in die rente mit rein?
sonstige begünstigungen nach §34 möglich?

Nö. Bestenfalls könnte man die Zahlung auf mehrere Jahre verteilen lassen, wenn der AG das mitmacht. Daneben noch alle anderen ohnehin vorhandenen Steuergestaltungsmöglichkeiten.

Grüße

Hallo,

AN Z geht früher in rente.

Jahresgehalt 2014 ca. 65.000,00
Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum 31.12.2014
Abfindung zum 15.01.2015 40.000,00

m.e. ist hier die fünftelregelung nicht möglich, da keine zusammenballung der einkünfte vorliegt.

Meiner Meinung nach scheitert es bereits daran, dass hier
nicht der AG den Arbeitsvertrag auflöst.

war unsauber von mir formuliert. der aufhebungsvertrag ist so gestaltet, dass die auflösung vom arbeitgeber ausgeht. von daher nicht das problem.

die abfindung übersteig nicht den „normalen“ jahresarbeitslohn.
sieht das jemand anders?
spielt evtl. der gang in die rente mit rein?
sonstige begünstigungen nach §34 möglich?

Nö. Bestenfalls könnte man die Zahlung auf mehrere Jahre
verteilen lassen, wenn der AG das mitmacht. Daneben noch alle
anderen ohnehin vorhandenen Steuergestaltungsmöglichkeiten.

ok danke

gruß inder

Hallo,

war unsauber von mir formuliert. der aufhebungsvertrag ist so gestaltet, dass die auflösung vom arbeitgeber ausgeht. von daher nicht das problem.

die abfindung übersteig nicht den „normalen“ jahresarbeitslohn. sieht das jemand anders?

Nö, so ist es.

spielt evtl. der gang in die rente mit rein?

Vielleicht. Wenn man zum 01. Juli in Rente ginge, würden durch die Abfindung höhere Einkünfte erzielt. Aber mit der Zahlung im Folgejahr hat man im hier diskutierten Beispiel schon eine Gestaltung gewählt, die wesentlich mehr bringt als die Fünftelregelung.

Grüße