hallo,
folgender sachverhalt:
AN Z geht früher in rente.
Jahresgehalt 2014 ca. 65.000,00
Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum 31.12.2014
Abfindung zum 15.01.2015 40.000,00
m.e. ist hier die fünftelregelung nicht möglich, da keine zusammenballung der einkünfte vorliegt. die abfindung übersteig nicht den „normalen“ jahresarbeitslohn.
sieht das jemand anders? spielt evtl. der gang in die rente mit rein?
sonstige begünstigungen nach §34 möglich?
danke
gruß inder