Fünftelregelung - Abfindung

Hallo,

wird der AG bei der Abfindungsauzahlung selbst endscheiden, was günstiger für den AN wird (Fünftelregel oder Vollversteuerung)?

Oder, soll der AN, die 5regelung, selbst beaintragen (bei Finanzamt)?

Oder, was solte man machen, wenn Jahresbrutto sehr klein, und die Abfindung groß?

Gruß
Thomas

Hi,

hier empfiehlt es sich ein PC Programm zu kaufen und die verschiedenen Varianten einfach durchrechnen lassen.

Elster ist kostenlos, aber ohne Hilfe. Ich empfehle hier immer die Steuersparerklärung der Akkademischen Arbeitsgemeinschaft, da dieses Programm solche Spezialfälle zuverlässig rechnen kann.

Schöne Grüße
C.