Fünftelregelung bei Abfindung

Hi,

kurze Verständnisfrage: Die Abfindung, die man in einem Jahr bekommt und über die Fünftelregelung versteuert, ist nicht mehr in den nächsten vier Jahren in der Einkommenssteuer-Erklärung anzugeben, richtig?

Danke im Voraus.

Hallo!

Stimmt, diese ist nur in einem Jahr anzugeben.

Fünftel-Regelung heißt: Abfindung wird dividird mit 5, von diesem Betrag wird die Steuer ermittelt, diese wird multipliziert mit 5. Passiert alles in einem Jahr.

Gruß

Jörg