Fünftelregelung!? Ja oder nein?

Hallo,

A hat ein jährliches Brutto i. H. v. ca. 37k €.

A erhält ca. 35k € Abfindung.

A hat etwas von einer sog. Fünftelregelung gehört, kennt das aber nicht und das, was gelesen wurde, wurde nicht verstanden.

Lt. verschiedenen Abfindungsrechnern im Internet macht das einen Unterschied von ca. 2k €.

Wer entscheidet denn darüber, ob die Fünftelregelung angewendet wird?

Welche Vor- und Nachteile gibt es für A, wenn jetzt entweder nach oder nicht nach der Fünftelregelung die Abfindung ausgezahlt wird?

Danke + Gruß

Servus,

die Besteuerung richtet sich nach § 34 EStG. Die ermäßigte Besteuerung wird angewendet bei „Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten; mehrjährig ist eine Tätigkeit, soweit sie sich über mindestens zwei Veranlagungszeiträume erstreckt und einen Zeitraum von mehr als zwölf Monaten umfasst“.

Wenn bei der Abrechnung der Lohnsteuereinbehalt zu hoch berechnet wird (das kommt trotz aller EDV öfter mal vor), ist das nicht schlimm - bei der Veranlagung zur ESt wird das dann schon grade gezogen. Wichtig ist aber, dass die Abfindung auf der Lohnsteuerbescheinigung des Arbeitgebers als „Vergütung für mehrjährige Tätigkeit“ ausgewiesen wird.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder