Für 1 1/2 Jahre in die VAE (Dubai)

Gesetzt den Fall, jemand geht aus beruflichen Gründen für länger als ein Jahr mit seiner Familie nach Dubai und verlegt für diese Zeit auch seinen Hauptwohnsitz dorthin. Während seiner Abwesenheit steht das bisher in Deutschland von der Familie bewohnte Haus leer. Dies ist auch beabsichtigt, um das Haus für anstehende Heimaturlaube nutzen zu können. Angeblich ist dieser Leerstand des Hauses jedoch aus steuerlicher Sicht ein Problem, nachdem in Dubai keine Steuern für den Arbeitnehmer anfallen. Kann man denn sozusagen gezwungen werden, sein Haus in Deutschland zu vermieten, obwohl dies aus den geschilderten Gründen gar keinen Sinn macht?

Antworten von Spezialisten sehe ich mit Interesse entgegen. Vielen Dank schon im Voraus!

Helmuth

seiner Abwesenheit steht das bisher in Deutschland von der
Familie bewohnte Haus leer.

Wie dieser Sachverhalt aus steuerlicher Sicht zu betrachten ist, entzieht sich meiner Kenntnis. Aber einen Rat aus versicherungssicht kann ich geben. Ein Leerstand muß sowohl der Hausrat- als auch der Wohngebäudeversciehrung mitgeteilt werden, da dieser eine beträchtliche Risikoerhöhung darstellt. Doe Prämie wird nicht unerheblich höher, aber dafür hat man die Gewissheit, im Schadensfall entschädigt zu werden.

Vielen Dank für diesen wichtigen Hinweis! Ich hoffe, dass noch jemand etwas zu den steuerlichen Aspekten sagen kann. Helmuth.