Für 12 Jahre als Feldwebel verpflichtet

… Übergangszeit Schule Abbrechen?

Hallo, ich habe mich ab dem 1.10.2012 für die Feldwebellaufbahn der Bundeswehr verpflichten lassen.
Zur Zeit gehe ich noch auf’s Gymnasium (11 Jahrgang).
Da ich die Fachhochschulreife, auf Grund meiner schlechten Noten (eigentlich recht akzeptabler Durchschnitt, aber zu viele Unterkurse), nicht am Ende dieses Jahres bekommen werde, hatte ich eigentlich vor, die Schule vorzeitig zu verlassen. Jetzt bekomme ich aber von meinem Tutor (Klassenlehrer) gesagt, dass ich 12 Jare Schulpflicht habe und somit noch Tag für Tag zur Schule kommen muss. Dann habe ich um ein Gespräch mit meinem Schulleiter gebeten, der mir anschließend aber seine Sekretärin geschickt hat, um mir zu sagen, dass ein Gespräch mit ihm keinen Sinn mache.
Kann man wirklich keinen „Ausweg“ finden, damit ich nicht mehr zur Schule kommen muss. Immerhin brauche ich jeden Tag ca. 2 Stunden für den Hinweg und wieder 2 Stunden zurück.
Könnte man die Zeit bis Oktober nich mit einem Praktikum oder Ähnliches überbrücken?

ps: Ich wohne in Niedersachsen und 17 Jahre alt!

http://de.wikipedia.org/wiki/Schulpflicht_%28Deutsch…

Hallo,

Schule abbrechen ist meist nicht die geschickteste Loesung…aber,
du must deine Schulpflicht ja nicht unbedingt auf dem Gymnasium „absitzen“.

In den mesiten Bundeslaendern gibt es spez. Schulformen dafuer, wo z.B. auch solche Jugendliche hingehen, die nach der Hauptschule keine Lehre machen oder weiterfuehrende Schule besuchen. Da must du dich mal erkundigen wie das in Niedersachsen funktioniert, denn diese Schulformen haben in jedem Bundesland einen anderen Namen.

Tschau
Peter

Hallo,

das sind jetzt die Berufseinstiegsklassen (BEK), früher war das mal BVJ und BGJ. Diese Schulform ist an den Berufsschulen angesiedelt.

Gruß, FAQ

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Hallo,

jetzt ma abseits von der Frage, ob es clever ist abzubrechen oder nicht :wink:

Maßgeblich für dich ist das Niedersächsische Schulgesetz (NSchG).
http://www.schure.de/nschg/nschg/nschg.htm

Jetzt bekomme ich aber von meinem Tutor (Klassenlehrer)
gesagt, dass ich 12 Jare Schulpflicht habe und somit noch Tag
für Tag zur Schule kommen muss.

Wenn ich das NSchG (Stand: 23.03.2012) richtig lese (und ich bin mir sicher das tue ich) dann hast du insgesamt zwölf Jahre Schulpflicht (§ 65), soweit hat der Lehrer Recht.

Danach glänzt er entweder mit vollkommener Ahnungslosigkeit oder lügt.

Du hast 9 Jahre Vollzeitschulpflicht im Primarbereich und im Sekundarbereich I (§ 66).
Die dürftest du schon hinter dir haben, da die 11. Klasse ja bereits Sekundarbereich II ist.

Im § 67 regelt das Gesetz die Schulpflicht im Sekundarbereich II:
„(1) Im Anschluss an den Schulbesuch nach § 66 ist die Schulpflicht im Sekundarbereich II durch den Besuch einer allgemeinbildenden oder einer berufsbildenden Schule zu erfüllen.“
(3) Jugendliche, die nicht in einem Berufsausbildungsverhältnis stehen, haben ihre Schulpflicht, sofern sie keine allgemeinbildende Schule im Sekundarbereich II weiterbesuchen, nach Maßgabe ihrer im Sekundarbereich I erworbenen Abschlüsse durch den Besuch einer berufsbildenden Schule mit Vollzeitunterricht zu erfüllen."

Soweit hat er nicht mehr ganz so Recht, du kannst natürlich vom Gymnasium abgehen und die restliche Schulpflicht an einer beruflichen Schule erfüllen.

Wenn da nicht § 70 wäre: Ruhen und Ende der Schulpflicht in besonderen Fällen
Hier steht:

_"(4) Die Pflicht zum Besuch einer berufsbildenden Schule ruht
[…]

  • für Schulpflichtige, die der Bundeswehr als Soldatin oder Soldat angehören oder die Zivildienst leisten."_

Und das ist eindeutig und straft deine Lehrer entweder Lügen oder zeigt seine vollkommene Ahnungslosigkeit.

Weiter heißt es:

„(6) 1Die Schulpflicht endet für Schulpflichtige,
[…] deren Schulpflicht nach Absatz 4 Nr. 4 für mindestens die Zeit des Grundwehrdienstes oder des Zivildienstes geruht hat.“

Das heißt wenn du dich für mehrere Jahre verpflichtest und dabei bleibst, wirst du auch nicht mehr schulpflichtig werden!

Könnte man die Zeit bis Oktober nich mit einem Praktikum oder
Ähnliches überbrücken?

Wenn du jetzt austrittst musst du die Schulpflicht bis Oktober (also in der von dir angesprochenen Übergangszeit) in irgendeiner beruflichen Schule ableisten. Also bleib da wo du jetzt bist :smile:

Ich hoffe geholfen zu haben und viel Erfolg.

BTW: Ich schließe mich den anderen an: Zieh das Abi durch und geh dann als Offizier zum Bund, wenns denn schon unbedingt sein muss :smile:

Gruß
Wawi

Hallo (= Anrede)

Und was der Fragesteller jetzt damit

http://de.wikipedia.org/wiki/Schulpflicht_%28Deutsch…

anfangen? Das hilft so gut wie gar nicht weiter, außer dass er weiß, dass er evtl noch schulpflichtig ist …?
Unabhängig davon, dass die Angaben in der Tabelle offensichtlich z. T. falsch bzw. absolut unvollständig sind und diesen Sonderfall nicht erfassen. Wiki halt …

Gruß
Wawi

Hi

anfangen? Das hilft so gut wie gar nicht weiter, außer dass er
weiß, dass er evtl noch schulpflichtig ist …?

nun, das wollt’ er wissen…

Gruß

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Hallo nochmal,

nun, das wollt’ er wissen…

Nein, _das_ wollte er wissen:

Kann man wirklich keinen „Ausweg“ finden, damit ich nicht mehr zur Schule kommen muss.
Könnte man die Zeit bis Oktober nich mit einem Praktikum oder Ähnliches überbrücken?

Gruß

Wawi

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  1. Klasse Gymnasium ist meiner Meinung nach freiwillig. Ich denke die Schulpflicht geht bis zur 10. Klasse. Das Alter ist egal. Du kannst also beim Bund anfangen und die SChule verlassen. Schon komisch, dass sie dich so festhalten.