Hallo,
jetzt ma abseits von der Frage, ob es clever ist abzubrechen oder nicht 
Maßgeblich für dich ist das Niedersächsische Schulgesetz (NSchG).
http://www.schure.de/nschg/nschg/nschg.htm
Jetzt bekomme ich aber von meinem Tutor (Klassenlehrer)
gesagt, dass ich 12 Jare Schulpflicht habe und somit noch Tag
für Tag zur Schule kommen muss.
Wenn ich das NSchG (Stand: 23.03.2012) richtig lese (und ich bin mir sicher das tue ich) dann hast du insgesamt zwölf Jahre Schulpflicht (§ 65), soweit hat der Lehrer Recht.
Danach glänzt er entweder mit vollkommener Ahnungslosigkeit oder lügt.
Du hast 9 Jahre Vollzeitschulpflicht im Primarbereich und im Sekundarbereich I (§ 66).
Die dürftest du schon hinter dir haben, da die 11. Klasse ja bereits Sekundarbereich II ist.
Im § 67 regelt das Gesetz die Schulpflicht im Sekundarbereich II:
„(1) Im Anschluss an den Schulbesuch nach § 66 ist die Schulpflicht im Sekundarbereich II durch den Besuch einer allgemeinbildenden oder einer berufsbildenden Schule zu erfüllen.“
(3) Jugendliche, die nicht in einem Berufsausbildungsverhältnis stehen, haben ihre Schulpflicht, sofern sie keine allgemeinbildende Schule im Sekundarbereich II weiterbesuchen, nach Maßgabe ihrer im Sekundarbereich I erworbenen Abschlüsse durch den Besuch einer berufsbildenden Schule mit Vollzeitunterricht zu erfüllen."
Soweit hat er nicht mehr ganz so Recht, du kannst natürlich vom Gymnasium abgehen und die restliche Schulpflicht an einer beruflichen Schule erfüllen.
Wenn da nicht § 70 wäre: Ruhen und Ende der Schulpflicht in besonderen Fällen
Hier steht:
_"(4) Die Pflicht zum Besuch einer berufsbildenden Schule ruht
[…]
- für Schulpflichtige, die der Bundeswehr als Soldatin oder Soldat angehören oder die Zivildienst leisten."_
Und das ist eindeutig und straft deine Lehrer entweder Lügen oder zeigt seine vollkommene Ahnungslosigkeit.
Weiter heißt es:
„(6) 1Die Schulpflicht endet für Schulpflichtige,
[…] deren Schulpflicht nach Absatz 4 Nr. 4 für mindestens die Zeit des Grundwehrdienstes oder des Zivildienstes geruht hat.“
Das heißt wenn du dich für mehrere Jahre verpflichtest und dabei bleibst, wirst du auch nicht mehr schulpflichtig werden!
Könnte man die Zeit bis Oktober nich mit einem Praktikum oder
Ähnliches überbrücken?
Wenn du jetzt austrittst musst du die Schulpflicht bis Oktober (also in der von dir angesprochenen Übergangszeit) in irgendeiner beruflichen Schule ableisten. Also bleib da wo du jetzt bist 
Ich hoffe geholfen zu haben und viel Erfolg.
BTW: Ich schließe mich den anderen an: Zieh das Abi durch und geh dann als Offizier zum Bund, wenns denn schon unbedingt sein muss 
Gruß
Wawi