Für 2 Heizthermen Wartungsarbeiten bezahlen ?

Bei Einzug vor 3 Jahren gab es für unsere Wohnung 2 Heizthermen, 1 für Badewasser, funktionierte nur eingeschränkt, bis Heute. Die andere war ganz defekt und musste erneuert werden. Statt nun ein paar Meter Rohr zu verlegen, die Badewasserversorgung mit über die neue Therme zu legen, wollte der Vermieter lieber warten bis die
halbfunktionsfähige Therme ganz defekt war.
Mündlich vereinbarte man dann, dass die Wartungskosten für diese alte Therme nicht von uns zu bezahlen sind.
Nun berechnet man die Wartungsarbeiten aber doch über die Nebenkosten.
Kann die Zahlung nun verweigert werden ?

Hallo!

Mündliche Vereinbarungen sind Verträge, sie sind gültig.

Man hat nur oft Schwierigkeiten, den Inhalt der nur mündlichen Absprache später nachzuvollziehen oder gar zu belegen, wenn es Streit darum gäbe.

mfG
duck313

Moin!

Mündliche Vereinbarungen sind Verträge, sie sind gültig.

Das schon, aber oftmals steht in solchen Verträgen eine Klausel wie: „Jegliche Nebenabreden bedürfen der Schriftform und sind sonst nichtig.“

MfG,
Marius

Das schon, aber oftmals steht in solchen Verträgen eine
Klausel wie: „Jegliche Nebenabreden bedürfen der Schriftform
und sind sonst nichtig.“

Nun diesen Passus kann man aber durch Konkludentes Handeln aussetzen und dann sind die Mündlichen Vereinbahrungen wieder möglich.

Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) erneut in einem Urteil (vom 26. November 1964 in: Neue Juristische Wochenschrift 1965 Heft 7, Seite 293) entschieden. Wörtlich heißt es in der Begründung: „Wenn die Parteien sich durch Vereinbarung einer im Gesetz nicht vorgesehenen Schriftform gebunden haben, so kann diese Bindung nur bestehen bleiben, solange und soweit sie keinen anderen Willen zum Ausdruck bringen. quelle http://www.zeit.de/1965/09/am-besten-schriftlich