für Arbeitgeber ersichtlich, wo vorher gearbeitet?

Hallo,

ist es für einen Arbeitgeber eigentlich ersichtlich, wo man vorher gearbeitet hat?

bei meinem jetzigen arbeitgeber habe ich am anfang des jahres meine lohnsteuerkarte abgegeben. wir machen das aber jeweils elektronisch und bekommen einen ausdruck am ende des jahres.

sieht mein neuer arbeitgeber eigentlich, wo ich vorher gearbeitet habe. wenn ich es nicht im lebenslauf eingetragen habe?

anhand der lohnsteuerkarte ist es nicht ersichtlich oder?

danke & gruß

jan

Auch hallo.

ist es für einen Arbeitgeber eigentlich ersichtlich, wo man
vorher gearbeitet hat?

Also wenn man sich dieses Muster unter [http://www.bundesfinanzministerium.de/lang_de/DE/Akt…](http://www.bundesfinanzministerium.de/lang_de/DE/Aktuelles/BMF Schreiben/Veroffentlichungen zu Steuerarten/lohnsteuer/003 1,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/) ganz unten ansieht: teilweise.
(Quelle: wikipedia.de @ Lohnsteuerkarte)

sieht mein neuer arbeitgeber eigentlich, wo ich vorher
gearbeitet habe. wenn ich es nicht im lebenslauf eingetragen
habe?

Also wenn man es nicht gerade noch irgendwo im Internet veröffentlicht oder dieses über Bekannte erfährt, dürfte diese Information verborgen bleiben.

HTH
mfg M.L.

Hallo Jan,

ist es für einen Arbeitgeber eigentlich ersichtlich, wo man
vorher gearbeitet hat?

wegen der papierlosen Übermittlung der Lohnsteuerdaten bleibt die Rückseite der Lohnsteuerkarte, auf die Markus hinweist, genauso leer und jüngferlich wie beim Antritt des Beschäftigungsverhältnisses. Seit ein paar Jahren braucht man diese Rückseite nicht mehr. Weder der Arbeitgeber noch die Höhe des Entgelts sind für einen späteren Arbeitgeber sichtbar.

Schöne Grüße

MM

Abend!

Du mußt die genommenen Urlaubstage nachweisen und auf dem Zettel ist
in der Regel ein Firmenstempel.

Gruß
Stefan

Servus Stefan,

wofür muss dieser Nachweis geführt werden, wenn kein Urlaub aus dem vorigen Dienstverhältnis beansprucht wird?

Meine letzten fünf Arbeitgeber wollten keinen Nachweis über Urlaubsansprüche aus anderen Dienstverhältnissen.

Schöne Grüße

MM

Abend Martin,

wofür muss dieser Nachweis geführt werden, wenn kein Urlaub
aus dem vorigen Dienstverhältnis beansprucht wird?

es geht darum das kein Urlaub doppelt genommen wird. Hat der AN
bei seinem alten AG schon seinen gesamten Jahresurlaub verpraßt, dann
gibt es auch nichts mehr bei dem neuen AG.
Siehe auch http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__6.html

Meine letzten fünf Arbeitgeber wollten keinen Nachweis über
Urlaubsansprüche aus anderen Dienstverhältnissen.

Das kenne ich eher anders herum, kann allerdings jeder AG machen wie
er mag.

Gruß
Stefan

Servus,

ja, insofern hast Du Recht: Wenn eine solche Bestätigung gefordert wird, ist es ein bissel seltsam, wenn man sagt „Eigentlich will ich bloß den Urlaub, den ich bei Ihnen erdiene - brauch ich da wirklich diesen Zettel?“

Schöne Grüße

MM

super vielen Dank für die vielen Antworten.

Also muss ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer schon noch vertrauen, ob seine Angaben im Lebenslauf stimmen? Wann und wo er gearbeitet hat?

Wollte meinen Lebenslauf ein bisschen verschönern, in dem ich mein Arbeitsverhältnis ein bischen nach oben schraube indem ich einfach angebe, dass ich bis März 07 dort angestellt bin, obwohl mein Vertrag am 31.12.06 ausläuft.

Kann aber auch damit auf die Schnauze fallen, wenn der potentielle Arbeitgeber bei der Firma anruft. Deswegen lass ich es lieber…

Also muss ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer schon noch
vertrauen, ob seine Angaben im Lebenslauf stimmen? Wann und wo
er gearbeitet hat?

Müssen muss er nicht. Im Normalfall hat der AN auch ein Arbeitszeugnis (oder mehrere), was dann zu den Daten im Lebenslauf „passen“ sollte. Man kann zwar auch das „korrigieren“ … aber man sollte damit rechnen, dass der Teufel ein Eichhörnchen ist.

MfG

Auch Servus,

wenn ich aber zum 01.08. bei einer Firma anfange und von der vorherigen Arbeitgeberin schon den gesamten Jahresurlaub wegen Ausscheidens in der zweiten Jahreshälfte erhalten habe, erdiene ich doch beim neuen Arbeitgeber nichts. Der Arbeitgeber, der nicht nach der Bescheinigung fragt, verschenkt Geld.

Grüße
EK

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Übrigens,
wenn dein neuer AG später herausfindet, dass deine Angaben über die Betriebszugehörigkeit nicht richtig sind… kann er dich fristlos feuern… vertrauensbruch… erschlichen usw…

Dein Trick würde übrigens nicht klappen.
Am Jahresende gibt es nur die Mitteilung über die elektronische Abwicklung. OK
Im laufenden Jahr erhältst du das auch…und das braucht der neue AG für seine Buchhaltung… wegen Finanzamt etc… glaub ich.

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