ich bitte um eure Meinungen zu folgendem fiktiven Fall:
Angenommen ein Arbeitgeber läd seine Mitarbeiter zur Weiterbildung. Inhaltlich geht es bspw. um ein EDV-Programm, welches ausschließlich im betrieblichen Bereich genutzt wird und werden kann (also kein Excel oder so). Die Schulung findet während der regulären Arbeitszeit statt. Für die Weiterbildung sind 3 Tage vorgesehen. Der Arbeitnehmer hat keine Kosten zu tragen. Nun kommt der AG jedoch auf die Idee, den Arbeitnehmer für einen der 3 Tage Überstunden oder Urlaub abzuziehen.
ich glaube nicht, das er das darf.
Ich wäre auch nicht dazu bereit und würde den Arbeitgeber informieren, daß ich an dem Tag, für den er meinen Urlaub oder Überstunden nutzen will, lieber in die Firma zum Arbeiten gehe. Dann kann der Arbeitgeber sich ja überlegen, wo er mich an diesem 3. Tag lieber einsetzt: in der Firma und in der Schulung.
Außerdem schreibst Du „er läd“ - eine Einladung kann man schließlich annehmen oder nicht - in diesem Fall würde ich eben nicht annehmen.
Grüße
Gordie
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Hallo Medion, zwar rechtlich nicht verbindlich, bin ich aber auch der Meinung, dass er das nicht einfach tun darf. Bleibt éin anderer Aspekt zu überdenken: Eine Weiterbildung bereichert einerseits den Arbeitgeber, andererseits auch den Arbeitnehmer selbst, erhöht ggf. auch die Chancen in dessen weiteren beruflichen Werdegang, evtl. hat der Arbeitnehmer Vorteile bei künftigen Bewerbungen usw. Dies dürfte wohl der Grund sein, warum der Arbeitgeber auch etwas vom Arbeitnehmer einfordern möchte. Gruss, Eva
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