NEIN, will keine rechtsberatung 
hallo ihr,
heute bekam ich von einem anwalt post, der meint, ich wäre seinem mandanten gegenüber schadensersatzpflichtig, denn ich hätte ihn zum einen schlecht bewertet und mich zudem über ihn bei ebay beschwert. daraufhin sei er dort rausgeflogen. sogar zum wiederholten mal! (er hat es danach mit der selben masche noch unter anderem namen versucht).
was mag den anwalt wohl zu diesem schreiben bewogen haben?
[_] der anwalt ist knapp bei kasse und schreibt einfach alles, was man von ihm verlangt?
[_] der anwalt scheint zu glauben, daß ich solchen einfluß bei ebay habe?
[_] der anwalt würde auch den juwelier verklagen, der einen einbrecher auf frischer ertappt und der polizei übergibt?
grübelnd
ann
Hallo,
eins, zwei oder drei halte ich genauso für möglich, wie hundert andere Gründe.
Gruß
S.J.
[_] der anwalt ist knapp bei kasse und schreibt einfach alles,
was man von ihm verlangt?
[_] der anwalt scheint zu glauben, daß ich solchen einfluß bei
ebay habe?
[_] der anwalt würde auch den juwelier verklagen, der einen
einbrecher auf frischer ertappt und der polizei übergibt?
grübelnd
ann
Hallo,
eins, zwei oder drei halte ich genauso für möglich, wie
hundert andere Gründe.
nenne nur zwei.
(wobei man wissen sollte, daß der ebayer nicht nur von mir schlechte bewertungen hat, sondern noch 59 andere.)
schöne grüße
ann
Hallo Ann
was mag den anwalt wohl zu diesem schreiben bewogen haben?
[_] der anwalt ist knapp bei kasse und schreibt einfach alles,
was man von ihm verlangt?
[X] der anwalt scheint zu glauben, daß ich solchen einfluß bei
ebay habe?
Du bist ja immerhin auch Deutschland, weshalb nicht auch Ebay?
[_] der anwalt würde auch den juwelier verklagen, der einen
einbrecher auf frischer ertappt und der polizei übergibt?
Glückwunsch!
Heinz
Hallo,
was mag den anwalt wohl zu diesem schreiben bewogen haben?
Vielleicht sollte man nach dargestelltem „Sachverhalt“ erst einmal überprüfen, ob es sich um einen „echten“ Rechtsanwalt handelt.
Natürlich hat der RA im Interesse des Mandanten zu handeln und demmach auch zu schreiben. Es geht ja immer nur über das Wort. Allerdings gehört es auch ebenso zu den Pflichten eines „guten“ Anwalts, seinen Mandanten über die Erfolgsaussichten einer Klage zu informieren. Hier setzen meine Verstädnisprobleme ein. Auf welche Rechtsgrundlage bezieht sich denn dieser RA ?
Oder anders gefragt: Welches Gericht erkennt hier den Tatbestand der Verleumdung oder gar Rufmord fest ? In diesem Land beschweren sich Tag für Tag unzählige Menschen über andere (Volkssport).
Nennt er denn in seinem Schreiben eine konkrete Rechtsgrundlage ?
VG
Sebastian
hi sebastian,
Hier setzen meine
Verstädnisprobleme ein.
ja, meine auch.
Auf welche Rechtsgrundlage bezieht
sich denn dieser RA ?
um es kurz zu machen: auf keine.
er meint nur, daß meine negative bewertung zu unrecht erfolgt wäre und diese negative bewertung (und nicht etwa die 122 anderen negativen, die sein mandant sich unter 4 verschiedenen ebay-namen eingehandelt hat), hätten zu seiner sperrung bei ebay geführt.
dafür möchte der anwalt jetzt 186,24 € von mir haben.
(ich will keine rechtsberatung! ich erzähle das nur!)
schöne grüße
ann
Hi Ann,
um es kurz zu machen: auf keine.
er meint nur, daß meine negative bewertung zu unrecht erfolgt
wäre und diese negative bewertung (und nicht etwa die 122
anderen negativen, die sein mandant sich unter 4 verschiedenen
ebay-namen eingehandelt hat), hätten zu seiner sperrung bei
ebay geführt.
Also ich bin natürlich kein RA, aber der gesunde Menschenverstand lässt hier erahnen, dass es wohl kaum zu einer durchsetzbaren Klage/Forderung kommen kann.
dafür möchte der anwalt jetzt 186,24 € von mir haben.
(ich will keine rechtsberatung! ich erzähle das nur!)
Meine persönliche Meinung: Der RA setzt auf die Wirkung der Einschüchterung, die bei vielen Leuten wirkt. Frei nach dem Motto „Oh ein Rechtsanwalt droht mir, na ja der muss es ja wissen und ich bin im Unrecht“.
Es verwundert eben nur sehr, wenn der RA keine Rechtsgrundlagen (Paragraphen) zitiert, die seine Forderung konstituieren. Von daher würde ich ihn nochmal darum bitten, Dir diese Rechtsgrundlagen mitzuteilen. Andernfalls würdest Du Dich von Deiner Seite aus gezwungen sehen, ebenfalls einen RA einzuschalten und dann ein Gericht die Sache klären zu lassen. Dabei sollte auch in Erwägung gezogen werden, dass nicht unerhebliche Kosten auf den Kläger zukommen könnten.
VG
Sebastian
PS: Das war keine Rechtsberatung sondern meine persönliche Meinung 
hi sebastian,
Also ich bin natürlich kein RA, aber der gesunde
Menschenverstand lässt hier erahnen, dass es wohl kaum zu
einer durchsetzbaren Klage/Forderung kommen kann.
na ja, mit menschenverstand kommt man bei justitia nicht sehr weit *g*
aber ich habe dem anwalt geantwortet und ihn gefragt, wieso er der meinung sei, daß ausgerechnet meine negative bewertung zur sperrung seines mandanten geführt habe. oder ob es nicht vielmehr so ist, daß sein mandant wiederholt gegen ebay-regeln verstoßen hat. folgerichtig solle auch seine kostenrechnung an ebay richten.
PS: Das war keine Rechtsberatung sondern meine persönliche
Meinung 
klar, so habe ich das auch aufgefaßt. aber trotzdem danke 
schöne grüße
ann
Hi Ann,
moment mal.
Müsste er nicht eher Schadenersatz zahlen?
Verkauft etwas, was nicht der Sache entspricht, oder?
Bleibt doch nur Nacherfüllung und wenn er das nicht kann, bleibt ihm nur die Differenz Dir zu bezahlen, die es Dich gekostet hat, das Teil woanders zu beschaffen?
Gibt es nicht auch einen Anwalt für Dich, der etwas Geld verdienen möchte? *g*
Lecker … fressi-fressi …
Allerdings ist das nur mein Halbwissen und ich würde aus meinen Fragen kein Rechtswissen ableiten. Nachher schaut dieser Anwalt noch hier rein und meint ich mache ihm Konkurrenz. *lol* 
LG, Ingo
P.S. Deine Büchertipps von damals waren sehr gut. Danke nochmals. 
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
hallo ingo,
ja sicher, man kann sich mit sowas wochenlang beschäftigen. aber eigentlich möchte in der zeit lieber was sinnvolles tun 
welche bücher hatte ich dir empfohlen? freut mich aber, daß sie dir geholfen haben.
schöne grüße
ann
hallo ingo,
Hallo Ann,
ja sicher, man kann sich mit sowas wochenlang beschäftigen.
aber eigentlich möchte in der zeit lieber was sinnvolles tun
-)
besser ist das 
welche bücher hatte ich dir empfohlen? freut mich aber, daß
sie dir geholfen haben.
Bücher mit „realem Hintergrund“.
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…
Klasse Schreiber, der Mielke. Besonders kurzweilig empfand ich den Mauerfall-Roman.
schöne grüße
ann
LG, Ingo
(wobei man wissen sollte, daß der ebayer nicht nur von mir
schlechte bewertungen hat, sondern noch 59 andere.)
moin,
so interessehalber: fallen solche leute bei dir nicht gleich durchs sieb?
oder sagen wir es mal so: wenn es ein powerseller mit > 100.000 deals ist , dann ist die negativquote ok.
wenn das aber ins hochprozentige geht, dann bleib ich da lieber weg, weil da aerger vorgrommammiert ist…
gruss
khs
hi karl-heinz,
so interessehalber: fallen solche leute bei dir nicht gleich
durchs sieb?
ja, hast eigentlich schon. aber ich hatte nicht genau aufgepaßt. es war nur ein pfennigsartikel, schnell drauf geboten, bevor ich das haus verließ. im selben augenblick dachte ich schon: achne, sollte man besser nicht. aber ich dachte auch nicht, daß ich den zuschlag bekommen würde. tja …
schöne grüße
ann
heute bekam ich von einem anwalt post, der meint, ich wäre
seinem mandanten gegenüber schadensersatzpflichtig,…
was mag den anwalt wohl zu diesem schreiben bewogen haben?
Mal ganz blöd gefragt: Woher weisst Du überhaupt, dass es sich i.d.F.
um einen Anwalt handelt? Was hält denn den angesäuerten „Super-eBayer“
davon ab, sich einfach mal kurz selber zum Anwalt zu erklären und alle
122 Bewerter anzuschreiben. Und ausserdem gibt es auch eBayende
Anwälte. Nur mal so…
hi,
Mal ganz blöd gefragt: Woher weisst Du überhaupt, dass es sich
i.d.F.
um einen Anwalt handelt?
nun, anwalt ist ja kein ehrentitel. warum sollte er keiner sein, zumal er sowohl eine funktionierende webseite hat, die laut denic auf ihn zugelassen ist, als auch einen telefonbucheintrag.
wenn man sich das bild des alten herrn anschaut, könnten allerdings zweifel aufkommen, daß er sich gerade soooooo umfassend mit ebay auskennt.
auf alle fälle wäre es auch für ihn ein nettes geschäftchen, wenn alle 122 negativbieter diese rechnung erhielten, das stimmt schon.
hast mich überredet, ich werde auch solche brieflein verschicken 
schöne grüße
ann
er meint nur, daß meine negative bewertung zu unrecht erfolgt
wäre und diese negative bewertung (und nicht etwa die 122
anderen negativen, die sein mandant sich unter 4 verschiedenen
ebay-namen eingehandelt hat), hätten zu seiner sperrung bei
ebay geführt.
Naja, wenn dieses Schreiben z. B. auch an die anderen 121 Personen gingen, bin ich mir sicher, dass 1 oder 2 davon zahlen werden oder zumindest eingeschüchtert sind und überlegen zu zahlen…
Unter Umständen kontaktieren sich die 122 gegenseitig und beraten über weitere Vorgehensweisen? Wäre möglich …
Gruss
Jasmin