Für drei Jahre in die GKV gezwungen

Hallo zusammen,

gegeben sei folgende Situation: Freiberufler seit Studienzeiten und über zwischenzeitliche Angestelltentätigkeit immer privat versichert, verheiratet mit Freiberuflerin, ebenfalls privat versichert und gleichzeitig aufgrund von Versorgungsbezügen aus früherer verbeamteter Tätigkeit beihilfeberechtigt, sowie kleines Kind, ebenfalls privat versichert.

Jetzt wechselt der Freiberufler wieder in das Angestelltenverhältnis und wird plötzlich erstmals - trotz massiver Überschreitung der Einkommensgrenze - gezwungen für drei Jahre in die GKV zu gehen. Der netten Neuregelung zur Stützung des ohnehin unrettbar verlorenen GKV-Systems sei Dank.

Wie stellt man das Ganze am Geschicktesten an? Alle PKV-Verträge ruhen lassen bzw. auf lediglich Zusatzversicherung zum Erhalt der PKV-Leistungen für die drei Jahre umstellen, und die ganze Familie in der Zeit über die GKV laufen lassen? Oder nur selbst in die GKV wechseln, und alles andere so lassen? Oder mit Kind in die GKV wechseln, und Ehefrau behält PKV + Beihilfe (verdient unterhalb der Grenze, bei der das Einkommen auf die Versorgungsbezüge angerechnet wird)?

Gruß vom Wiz

Hallo,

Freiberufler:
a. Umwandlung der PKV-Tarife in Zusatztarife
b. PKV-Haupttarife in Anwartschaftsversicherung umwandeln
Mit der großen Anwartschaft kommt man später ohne Gesundheitsprüfung und dem ursprünglichen Eintrittsalter wieder in die PKV zurück.

Ehefrau:
Beihilfe + PKV-Beihilfetarif so lassen

Kind:
a. Kind in kostenfreie Familienhilfe der GKV des Vaters nehmen
(Grund: Familienhilfeanspruch wird auf Beihilfeleistungen meist angerechnet.)
b. PKV-Tarif in Zusatztarif umwandeln
c. PKV-Haupttarif in Anwartschaft nehmen

Gruß Woko

Hallo,

deine Antwort hat meine Überlegungen zu der extra „ergebnisoffenen“ Fragestellung bestütigt. Danke!

Gruß vom Wiz