Liebe/-r Experte/-in,
als ich mir bei meiner Frauenärztin (bzw. nur an der Rezeption, es gab kein Gespräch) mein Antibaby-Pillerezept abholen wollen, verlangten die die Praxisgebühr. Meine Krankenkasse hat mir aber gesagt, dass sie in diesem Fall die Praxisgebühr nicht verlangen müssen, weil es sich nicht um ein Kassenrezept handelt, sondern um ein Privatrezept. Über die Kasse ginge es nur, wenn noch eine Beratung oder ähnliches dabei ist, was aber nicht der Fall war, die Sprechstundenhilfe musste nur ausdrucken. Man wollte mir auch keine Erklärung für dieses Verhalten geben, sondern sagte „das ist bei uns so“.
Meine Krankenkasse vermutet, dass die Ärztin mit dem Einziehen der Karte dann noch eine nicht stattgefundene Beratung abrechnen will. Meine Frage: Warum macht sie das wohl? Denn die Patienten verärgern, nur um aus Nächstenliebe dem Gesundheitssystem zu helfen (denn die 10 Euro behält sie ja nicht), das glaube ich einfach nicht. Und zweitens: Ist das bei Ärzten ein gängiges Vorgehen und muss ich überall damit rechnen? Vielen Dank!!
hallo, lassen Sie sich die 10 € zurückgeben, drohen Sie mit einer Mitteilung an die Ärztekammer und KV. gruss, hwa
Liebe Fragerin,
die Praxisgebühr wird m.E. nur dann fällig, wenn Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung erbracht werden. Daher teile ich Ihre Meinung, dass in dem von Ihnen beschriebenen Fall die 10 Euro nicht fällig waren. Für Beschwerden steht Ihnen die zuständige Ärztekammer sicherlich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
BüNo
Hallo!
Der Arzt fordert die P-Gebühr nur im Auftrag der KK.
Also schicken sie der KK den Beleg und wenn alles OK ist, überweißt die Kasse den Betrag an sie zurück.
Rudi