… die Heizkosten ermittelt werden. In den 80 m² sind auch der Flur und eine Abstellkammer enthalten, darin sind keine Heizkörper. Ist das rechtens? Oder müssen diese beiden Räume aus den 80 m² herausgerechnet werden?
Ich wäre sehr dankbar, wenn mir jemand bei dieser Frage einen Rat geben würde/könnte. Evtl. gibt es ja auch einen „§“ im Mietrecht, wo dies geregelt ist.
Herzlichen Dank für die Hilfe
Hallo,
Flur und Abstellkammer müssen nicht rausgerechnet werden, lediglich Balkon, Loggien oder Terrassen.
Nähere Infos findest du in der Heizkostenverordnung.
Beste Grüße
Hallo Cream-Fan,
natürlich gehören die Nebenräume zur Heizfläche , Sie werden ja auch miterwärmt.
Gruß K.P
Hallo Cream-Fan,
Jurist bin ich nicht - aber Vermieter.
Ich würde die Heizkosten zunächst nach Gesamt-qm für die Abschläge pro Monat berechnen und später erhälst Du ja eine exakte Abrechnung nach abgelesenem Verbrauch (normalerweise). Theoretisch heizt Du ja die Räume ohne Heizkörper über die anderen Räume mit - insofern halte ich eine pauschale Festsetzung über die gesamte Wohnfläche für korrekt.
Beste Grüße
Hallo Cream-Fam
Die Heizkostenermittlung erstreckt sich über den ges. umbauten Raum ,egal ob die Räume mit/ohne Beheizung sind.Der tatsächliche Wert wird über Zähler erfasst o. sollten keine Daten erfasst werden über MEA.So schreibt es der Gesetzgeber vor.
MfG
Süden78
hallo,
da bin ich etwas überfragt! ich müsste da selbst vorerst nachschauen und nachfragen aber versuch mal hier: http://www.mieterbund.de/
lg