Ich habe bei eBay Ware über 40 EUro bestellt. Es lag kein Retourschein bei. Der Händler bat mich die Ware nicht unfrei zurück zu senden. Nun möchte er jedoch einen Beleg für den Versand.
Muss ich ihm diesen einreichen um auch das Geld für den Versand zu bekommen?
Den Wunsch des Händlers kann ich durchaus nachvollziehen. Es spricht doch nichts dagegen, ihm den Kaufbeleg für den Paketschein zukommen zu lassen. Wenn man das Original behalten möchte, scannt man eben den Einlieferungsbeleg (mit Identcode) mitsamt dem Kassenbon ein und verschickt es per Email.
Hallo,
für die Buchhaltung des Verkäufers brauchts aber das Original der Versandrechnung, damit dieser einen Beleg für sein Finanzamt hat. Als Kundengutschrift macht der Verkäufer Nasse, das will er logischerweise nicht. Ich würde sagen, selbst schuld, wenn er die Ware nicht unfrei entgegennimmt, wenn schon der Wert über 40 Euro ist. Eine Verpflichtung für den Kunden gibt es nicht, den Beleg zu senden, erstatten muß der Verkäufer seinem Kunden jedoch die Kosten des Versandes.
Gruß
Selorius