Für Gesellschaft arbeiten ohne Vertrag?

Hallo,

Ich würde gerne wissen, ob ein Gesellschafter einer Unternehmergesellschaft für das Unternehmen arbeiten darf, ohne wirklich selber angestellt zu sein.

Angenommen es gibt mehrere Gesellschafter, wobei einer als Geschäftsführer einen Arbeitsvertrag bekommen würde (vllt. mit einem symbolischen Gehalt) und der Rest zunächst nur Gesellschafter sein würde. Dürfen dann diese Gesellschafter für das Unternehmen arbeiten ohne angestellt zu sein? Denn von außen betrachtet würden dann ja Werte aus dem Nichts entstehen.
Oder muss jeder der irgendwie für das Unternehmen arbeitet auch wirklich angestellt sein?

Danke für die vielen Antworten! :stuck_out_tongue:

Guten Tag,

m. E. ergibt sich das Anstellungsverhältnis hier schon aus der Natur heraus. Jemand arbeitet gegen Geld für eine Gesellschaft. Das gar keine Form von Vergütung fließt kann ich mir schwerlich vorstellen, man lebt ja nicht von Luft und Liebe.

Ob es da nun einen schriftlichen Vertrag gibt oder nicht, spielt keine Rolle, die tatsächlichen Verhältnisse sind maßgeblich und im vorliegenden Fall handelt es sich in meinen Augen um stino mitarbeitende Gesellschafter.

Greetz
S_E

Hallo!

Zivilrechtlich ist es kein Unterschied bei einerm Gesellschafter einer UG zu jedem anderen „Beschäftigungsverhältnis“ auch.

Es ist entweder ein Arbeitsverhältnis oder eine freiberufliche/gewerbliche Tätigkeit eines selbständigen.

Sozialversicherungsrechtlich geht auch beides, es könnte sein, dass auch bei einer Angestelltentätigkeit keine Sozialversicherungsbeiträge anfallen wegen der Beteiligung an der UG.

Steuerlich geht auch beides, man sollte aufpassen. Bei einer Kapitalgesellschaft gibt es sog. verdeckte Gewinnausschüttungen. Als Laie kann man da relativ schnell irgendwo in die Falle treten.

Gruß

Jörg