Für Laminat-Schäden zahlen?

Hallo zusammen,

Vorab: ich möchte keine verbindliche Rechtsauskunft oder Beratung einholen, nur eine unverbindliche Information.

Angenommen, bei Auszug aus einer Mietwohnung nach 2-3 Jahren stellt der Mieter fest, dass Schäden am Laminat entstanden sind. Die Schäden rühren allerdings von Kunststoffmatten von IKEA, die zum Schutz des Laminats vor den Rollen von Schreibtischstühlen ausgelegt wurden. Mit der Zeit sind feine Schmutzpartikel unter die Matten gelangt und haben das Laminat durch kleine Bewegungen abgeschliffen. An vielen Stellen unter den Matten -speziell den Rändern- sieht man nun den weißen Laminatgrund durch.

Wer zahlt bei einem solchen Schaden? Muss der Mieter die kompletten Kosten für eine Neuverlegung zahlen? Was kann der Vermieter verlangen? Springt bei einem solchen Schaden eine Privat-Haftpflichtversicherung ein?

Viele Grüße,
H.S.

Hallo,

Wer zahlt bei einem solchen Schaden?

Der Verursacher/Mieter

Muss der Mieter die
kompletten Kosten für eine Neuverlegung zahlen?

Nein, nur die Beseitigung des Schadens. Ist aber mMn nur mittels Gutachter abgrenzbar.

Was kann der
Vermieter verlangen?

Die Beseitigung des Schadens. Ne komplette Neuverlegung wird aber nicht erstattet.

Springt bei einem solchen Schaden eine
Privat-Haftpflichtversicherung ein?

Jein! Ist schwierig zu beurteilen, da

1.242 aus Mietsachschäden nach folgender Bedingung:
Eingeschlossen ist – abweichend von Ziff. 7.6 AHB – die gesetzliche
Haftpflicht aus der Beschädigung von Wohnräumen und sonstigen zu
privaten Zwecken gemieteten Räumen in Gebäuden.
Ausgeschlossen sind
(1) Haftpflichtansprüche wegen
a) Abnutzung, Verschleißes und übermäßiger Beanspruchung
,
b) Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasserbereitungsanlagen

Schicker Streitfall, leider.

Schaden aber an die Haftplicht melden und die schicken dann ggf. nen Gutachter.

VG René

Hallo und danke schonmal für die Antwort,

Was kann man in so einem Fall als Kosten verstehen, die zur Beseitigung des Schadens anfallen? Genau dieses Laminat wird es in der Maserung und Farbe nicht geben, darf der Vermieter da auf einer kompletten Neuverlegung bestehen? Oder sind nur die tatsächlich beschädigten Bretter absetzbar?

Viele Grüße,
H.S.

Hallo,

darf der Vermieter
da auf einer kompletten Neuverlegung bestehen?

Bestehn kann er darauf, wird er aber nicht bekommen.
Es sei denn, er übernimmt den übersteigenden Teil selbst.

Oder sind nur
die tatsächlich beschädigten Bretter absetzbar?

Nur die Brett´l sind zu ersetzen (und deren Monate ect.)
siehe §823BGB

VG René

Hallo,

darf der Vermieter
da auf einer kompletten Neuverlegung bestehen?

Bestehn kann er darauf, wird er aber nicht bekommen.
Es sei denn, er übernimmt den übersteigenden Teil selbst.

Oder sind nur
die tatsächlich beschädigten Bretter absetzbar?

Nur die Brett´l sind zu ersetzen (und deren Monate ect.)

Hi,

sicher? Am Teppich wird doch auch nicht der beschädigte Teil herausgeschnitten.

Wenn es das Laminat nicht mehr in dieser Farbe gibt, kann doch nicht der VM auf seine Kosten den kompletten Boden auswechseln müssen und der M, der den Schaden verursacht hat zahlt nur 5 Bretter.

Das nur der Zeitwert ersetzt wird, ist ja einzusehen, aber das?

Gruß
Tina

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Hallo,

sicher?

Ja, ganz sicher. Auch wenn es gerne anders gesehen wird von einigen.
§823 und 249BGB sind hier der Grundsatz.

Die Haftpflicht tritt dann ein, wenn man per Gesetzt dafür haftbar ist (wäre somit §823BGB).

§ 249
Art und Umfang des Schadensersatzes.(1) Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre.

Kurz gesagt, sind somit die beschädigten Bretter, durch gleichwertige zu ersetzen.
Das es gebrauchte Laminatböden gibt, kann sein, ist mir aber nicht bekannt.
Bei vollständiger Ersetzung des Laminates würde es rund um den Schaden zu einer Aufwertung kommen, welche nicht ersetzbar wären. Schon auf Grund 249BGB nicht.

Wenn der VM allerdings darauf besteht und alles ersetzen lässt, wird ihm nur der Ersatz der 5 Bretter (incl. Montage) erstattet. Auf den Restkosten bleibt er sitzen.

Wenn es das Laminat nicht mehr in dieser Farbe gibt,

dann kann beim Hersteller nachgefragt werden, ob er die 5 Brettel noch liefern kann. Ggf. gg. nen saftigen Aufschlag wird er es tun.

Nun gibt es aber das o.g. Problem. 5 Brettel wären neu und der Rest abgenutzt. Kann man ja aber mittels Sandpapier anpassen.:wink:

Und wenn es auch makaber klingt, lt. §249BGB gibt es nicht´s anderes.

Das es manchmal auch zum kompletten Austausch des Laminates kommt, ist der Einzelfall und abhängig vom m² Preis.

Dies ist genau die Vorgehensweise der Versicherer, damit nicht andere für ne Vollsanierung aufkommen müssen.

Hattest Du ja so in etwa angemerkt in nem anderen Beitrag.

VG René

Hallo,

sicher?

Ja, ganz sicher. Auch wenn es gerne anders gesehen wird von
einigen.
§823 und 249BGB sind hier der Grundsatz.

Die Haftpflicht tritt dann ein, wenn man per Gesetzt dafür
haftbar ist (wäre somit §823BGB).

§ 249
Art und Umfang des Schadensersatzes.(1) Wer zum Schadensersatz
verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen
würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht
eingetreten wäre.

Hi,

das überzeugt mich nicht.

Kurz gesagt, sind somit die beschädigten Bretter, durch
gleichwertige zu ersetzen.

Das steht wo? Ich konnte das aus keinem § herauslesen.

Das es gebrauchte Laminatböden gibt, kann sein, ist mir aber
nicht bekannt.

Das war ja auch nicht die Frage.

Bei vollständiger Ersetzung des Laminates würde es rund um den
Schaden zu einer Aufwertung kommen, welche nicht ersetzbar
wären. Schon auf Grund 249BGB nicht.

Die Versicherung zahlt doch eh nur den Zeitwert, also kann von Aufwertung keine Rede sein.

Wenn der VM allerdings darauf besteht und alles ersetzen
lässt, wird ihm nur der Ersatz der 5 Bretter (incl. Montage)
erstattet. Auf den Restkosten bleibt er sitzen.

Das bezweifle ich, wenn er nachweisen kann, daß es das Laminat in der Ausführung nicht mehr gibt.

Wenn es das Laminat nicht mehr in dieser Farbe gibt,

dann kann beim Hersteller nachgefragt werden, ob er die 5
Brettel noch liefern kann. Ggf. gg. nen saftigen Aufschlag
wird er es tun.

Träum weiter. Du weißt scheinbar nicht, was es den Hersteller kosten würde, seine Maschinen für 5 Bretter umzurüsten. Vermutlich könnte für diesen Preis die ganze Wohnung mit neuem Laminat ausgelegt werden.

Nun gibt es aber das o.g. Problem. 5 Brettel wären neu und der
Rest abgenutzt. Kann man ja aber mittels Sandpapier
anpassen.:wink:

Das ist doch blödsinn.

Und wenn es auch makaber klingt, lt. §249BGB gibt es nicht´s
anderes.

Das lese ich dort nicht so heraus.

Gruß
Tina

Hallo,

schau doch mal, um Vergleichswerte zu erhalten, hier rein:
http://www.google.de/search?hl=de&lr=&newwindow=1&cl…

Gruß
M.

Hallo,

das überzeugt mich nicht.
Das lese ich dort nicht so heraus.

dann kann ich es nicht ändern.
Dann lies in dem Link von Maja nach.

Und Schäden zu regulieren, ist bei manchen ihr täglich Brot!:wink:

VG René

Hallo,

das überzeugt mich nicht.
Das lese ich dort nicht so heraus.

dann kann ich es nicht ändern.
Dann lies in dem Link von Maja nach.

Hi,

hab ich, im Gegensatz zu Dir und huch, was lese ich da:

Ist dieses nicht möglich, müssen Sie die notwendigen Kosten tragen. War eine Reparatur nicht möglich, darf auch das ganze Zimmer mit neuem Laminat gleicher Güte versehen werden.

Und Schäden zu regulieren, ist bei manchen ihr täglich
Brot!:wink:

Was scheinbar nicht zwingend beweisen muß, daß man von seinem Handwerk etwas versteht. *Schulterzuck*

Gruß
Tina

Hallo,

Was scheinbar nicht zwingend beweisen muß, daß man von seinem
Handwerk etwas versteht. *Schulterzuck*

Wenn Du es sagst! Dafür bekommst Du ein Sternchen von uns.:smile:)

VG René

Wenn Du es sagst! Dafür bekommst Du ein Sternchen von uns.:smile:)

Laß es doch einfach.

Es ging darum, daß das Laminat wohl in Farbe und Maserung nicht mehr käuflich zu erwerben ist.

Somit ist eine Reparatur nicht möglich.

Bereits die oberen zwei Links, zeigen hierzu, daß dann das komplette Laminat ersetzt werden muß, so sagen das zumindest die dort postenden Anwälte. (Natürlich Abzug alt gegen neu)

Das Versicherungen gerne eine andere Auffassung haben ist bekannt, ebenso daß die Gerichte nicht zwingend der Auffassung der Versicherungen folgen.

Kannst Du nicht einfach zugeben, daß Du Dich geirrt hast?