Für meine als Massagepraxis gemieteten

… Räumlichkeiten läuft der Mietvertrag aus. Im Mietvertrag heisst es, dass die Mieträume im bezugsfertigen Zustand zu übergeben sind. Was heisst das?

… Räumlichkeiten läuft der Mietvertrag aus. Im Mietvertrag
heisst es, dass die Mieträume im bezugsfertigen Zustand zu
übergeben sind. Was heisst das?

Hallo Bertibe,

„bezugsfertiger Zustand“ ist ein sehr relativer Begriff, den erst mal der Vermieter festlegt. Ich nehme an, dass es ähnlich wie bei einer Mietwohnung sein wird. Das heißt normalerweise, dass der Zustand wie beim eigenen Bezug hergestellt werden muß. Die Räumlichkeiten müssen leer und besenrein übergeben werden. Dann kommt es darauf an, wie es mit Renovierungsarbeiten aussieht. Das müßte ja im Mietvertrag geregelt sein. Es müssen alle Beschädigungen beseitigt werden die beim Bezug nicht vorhanden waren. Der Nachweis über schon vorhandene Schäden geht dabei zu Ihren Lasten. Wenn vorhanden, Nägel aus den Wänden ziehen und ggf. Löcher verspachteln. Wenn keine Renovierung ansteht, sollen kleine Reparaturen natürlich nicht sichtbar sein.

Sollte schon ein Nachmieter vorhanden sein, sollten Sie sich mit Diesem verständigen. Das wäre die beste Lösung, mit der auch die meisten Vermieter einverstanden sind. Dabei kommt es aber sehr auf das persönliche Verhältnis zueinander an.

Viele Grüße von Helmut