Kann ein Arbeitgeber sein Arbeitnehmer für die Teilnahme an der Meisterschule ( Dauer: 1/2 Jahr) freistellen?
Was für Anträge müssen Arbeitgeber bzw. Arbeitnehmer stellen?
Meisterbafög, Absprachen
Kann ein Arbeitgeber sein Arbeitnehmer für die Teilnahme an
der Meisterschule ( Dauer: 1/2 Jahr) freistellen?
Ja!
Erstens mit den Möglichkeiten des Bildungsurlaubs - unterschiedlich je nach Bundesland.
Zweitens nach persönlicher Absprache - kurzzeitige Änderung des Arbeitsvertrages, unbezahlter Urlaub.
Was für Anträge müssen Arbeitgeber bzw. Arbeitnehmer stellen?
Dafür wohl keine.
Was Du meinst ist sowas wie „Meisterbafög“. Das ist DEINE Sache. Ist ja auch DEINE Besserqualifikation.
Gruß
Stefan
Hallo!
Kann ein Arbeitgeber sein Arbeitnehmer für die Teilnahme an
der Meisterschule ( Dauer: 1/2 Jahr) freistellen?
Ja. Auch ein ganzes Jahr wäre kein Problem.
Was für Anträge müssen Arbeitgeber bzw. Arbeitnehmer stellen?
Wichtig ist für den Arbeitnehmer, daß er sich während dieser Zeit selbst krankenversichert.
Die gesetzlichen Krankenversicherungen bieten dann dem Meisterschüler meist einen Studententarif an.
Desweiteren stellt der Träger der Ausbildungsmaßnahme eine Bescheinigung zur Vorlage bei der entsprechenden Rentenversicherungsanstalt aus.
Gruß,
Stephan