Ich (47 J)bin nach langer Krebserkrankung dienstunfähig. Für meinen Ex- Lebenspartner hatte ich Kredite (natürlich ohne Vertrag- wie dumm) aufgenommen, die er nun nicht mehr bei mir abzahlt. Daher läuft ein Antrag auf Privatinsolvenz. Wenn ich das Ende Dieser nicht erleben sollte, würden meine Kinder ja auch meine Schulden erben. Würde die Insolvenz (mit der selben Pfändungssumme) weiterlaufen oder fallen dann die eigentlichen Gesamtforderungen auf sie zurück? Und falls meine Kinder aus diesem Grund das Erbe ausschlagen möchten, was passiert mit meinen ganz persönlichen Sachen( Familienfotos, selbst gemalte Bilder u. ä.) ?
Hallo robisfrau,
zunächst möchte ich Dir für Dein Vertrauen danken. Ich wünsche Dir, dass Du gesund wirst - und Deine Frage sich so von allein erledigt. Ich will aber auch nicht „kneifen“ und die Frage beantworten so gut ich kann:
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In der Tat sortierst Du die Zusammenhänge richtig. Wenn das Erbe ausgeschlagen ist, dann gilt das zunächst auch für persönliche Dinge. Dennoch würden sie dazu keine Alternative haben - es sei denn sie möchten die Schulden weiter abtragen.
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Ein Nachlassverwalter wird dann den Nachlass ordnen, ggfs. Erlöse erzielen - und diese an die Gläubiger (z.B. über den Insolvenzverwalter) abführen.
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Ein Nachlassverwalter kennt natürlich diese Situation, die - so bedauerlich es ist - öfter mal vorkommt. Meine eigene Erfahrung in Gesprächen/Verhandlungen mit Nachlassverwaltern (bisher 2 mal für Kunden und 1 mal für mich selbst) ist eher positiv.
Ich habe als selbst betroffener den Nachlassverwalter angerufen, und mich mit ihm in der Wohnung getroffen. Dort habe ich in seinem Beisein Dinge geordnet, die für ihn als Verwalter keinen Wert darstellen. Dann habe ich diese Dinge für einen ganz kleinen Anerkennungsbetrag (50 Euro) von ihm erworben. So hatte alles seine Ordnung.
In einem anderen Fall, den ich beruflich begleitet hatte, hat der Betroffene noch zu Lebzeiten viele persönliche Dinge übertragen. Dabei muss man allerdings aufpassen, dass man nicht das Insolvenzverfahren in Schräglage bringt. Das wäre der Fall, wenn man Dinge „verschiebt“, die im Insolvenzverfahren pfändbar und wirtschaftlich verwertbar gewesen wären. Insbesondere für die Bilder, von denen Du sprichst, kann ich das nicht einschätzen (gemalte Bilder? wertvoll?).
Hilfreich wäre ein Gespräch mit dem Insolvenzverwalter. Wenn man dem ankündigt, was man vorhat und ihm ausreichend Gelegenheit gibt zu widersprechen, dann wäre das auch schon ein guter Schritt.
Wenn noch mehr Fragen dazu sind, dann lieber direkt per eMail oder Telefon (http://marwede.inhalt.com).
Dir alles gute und vor allem Genesung!
Viele Grüße
Klaus Marwede
Erben kann man nur ganz oder gar nicht. Wobei bei persönlichen Dingen, die wirtschaftlich nicht zu verwerten sind (Kleidung, bilder, etc) es keine Probleme geben wird.
Bei Schmuck etc sieht das anders aus.
Wichtige Dinge einfach vorher schon aufteilen( dann gibt es hinterher auch keinen Ärger) und den Ki9ndern anraten das Erbe auszuschlagen.
Würden diese dieses antreten, Erben sie die gesammten Schulden. Es gibt dafür keien besonderen Freibetrag. Auch erben die Kinder ja nicht die Privatinsolvenz, sondern die gesammten Schulden. Wenn Ihre Kinder dieses dann nicht selbst schultern können, müssten sie dann selbst Insolvenz beantragen