Vor 6 Jahren wurde von Herrn A Haus gekauft.Dem ehemaligen Hausbesitzer gehört noch die Nebenwohnung.Im Zuge eines Wasserschadens wurden Familie A gewahr das die Frisch und Abwasserabrechnung (eventuell auch Gas) über seine Kostenstelle läuft, da die Wohnung gar keine eigene Versorgung hat.Den Mietern der Wohnung war das Bekannt wie Herr A nun erfuhr…Dem Hausbesitzer ntürlich auch.Trotzdem beteiligt sich niemand an den Kosten.Die Stadt hat nun das Konto der Familie A gesperrt, weil diese nur die Kosten begleicht die sie auch verursacht denn es gibt inzwischen einen Zwischenzähler der aber von der Stadt und den Versorgern nicht annerkannt wird, weil es offensichtlich keine Zählerstelle von denen ist, sondern vom ehemaligen Hausbesitzer eingebaut wurde. tun. Die Stadt stellt sich stur und hält sich an Fam A weil diese die offizielle Verbrauchsstelle ist. die Versorger ebenfalls.
Beide Stadt und Versorger sehen auch keine Veranlassung eine zweite Abrechnungsstelle zu errichten.Die Mieter und der Besitzer der Wohnung sehen keinerlei Veranlassung sich an den Kosten zu beteiligen. Die Mieter sagen, das wäre damals so mit dem ehemaligen Hausbesitzer geregelt gewesen…Herr A droht nun sein Haus zu verlieren, da ihm die Kosten die er nicht verursacht hat über den Kopf wachsen und seine Familie und seine laufenden Kosten kann er wegen der Kontosperrung auch nicht mehr entrichten…Was kann man tun ?
Danke für die Antworten
Hallo !
Man kann sich natürlich auch fragen,wie unbedarft kann man eigentlich sein,wenn man das beim Hauskauf(Hausbesichtigung) nicht merkt ?
Wasser und Abwasser(Müll auch) ist an den Grundeigentümer gekoppelt,es gibt nur eine offizielle Wasseruhr je Grundstück.
Das ist in jedem Mehrfamilienhaus so,die Einzelabrechnung muss der Hausbesitzer/Verwaltung machen.
Die Wasserbetriebe wollen doch nicht wie beim Strom/Gas jedem Mieter einzeln hinterherrennen,bis die mal bezahlen. Die haben nur einen Kunden,den Grundeigentümer.
Was machen ?
Mal in seinen Keller gucken wie es da aussieht !
Wo ist Wasseruhr und wo zweigt die Leitung in das „Nebengebäude“ ab.
Dann Handwerker bestellen und Leitung abtrennen lassen.
Der Mieter soll sich an seinen Vermieter wenden,der ist Käufer A ja nicht. Mag sein,Mieter hat inklusive gemietet,aber nicht von A sondern vom Altbesitzer.
Also ist für das mietrechtliche NUR Altbesitzer verantwortlich und schuldet A auch das Geld für die Verbrauchskosten.
Denn im Kaufvertrag wird das ja wohl nicht geregelt worden sein,aber wenn A schon beim Kauf nicht aufpasst,wie die Versorgung geregelt/getrennt wird,muss man ja Schlimmes befürchten.
Bei Gas ? Gibts gemeinsame Heizung oder eine Gasleitung ins Nebengebäude für eine eigene Therme dort ?
Nicht mal das scheint festzustehen.
MfG
duck313
Vielleicht hat Herr A ein wenig blauäugig gehandelt das er das nicht kontrolliert hat, jedoch ist das von der Bebauungsart her nicht zu vermuten…die Wohnung um die es geht von der keine Kosten bezahlt werden ist eigentlich ein Hausteil…ein Hausdrittel kann man sagen, mit eigenem Grundstück, eigenem Eingang.usw. Sie ist ja auch seit dem Hausverkauf bzw. des Hauskaufes von Herrn A nicht mehr als Mietwohnung deklariert, sondern als Eigentumswohnung …Von daher hat Herr A niemals vermutet das die Versorgung über sein Haus geht…Ja und eine eigene Wasserversorgung zu machen für die Wohnung ist nicht damit getan einen Installateur zu rufen und die Leitungen zu trennen, das Wasserwerk möchte gerne einen Neuanschluß machen, die wollen nicht einfach nur ne Uhr aufhängen und dieser Neuanschluß kostet dann mal wieder ein paar tausend euro…die der Hausbesitzer nicht bezahlen wird
Was kann man tun ?
Wasser zur Nebenwohnung absperren lassen und warten was passiert!
Solange nichts vertraglich geregelt ist kann der A seine
Wasserleitungen anklemmen oder abklemmen oder sprengen ganz wie ihm
beliebt.
Wiederanstellen des Wassers würde ich nur mit einem vom Rechtsanwalt
erstellten Vertrag machen der auch die Übernahme jeglicher Kosten
regelt.
Der Plem
Hallo !
Wenn die abgetrennte Wohnung einen eigenen Wasseranschluss(also einen Hausanschluss) bekommen soll,dann muss das m.E. der Altbesitzer beantragen und bezahlen.
Stelle ihm das Wasser ab,dann wird er sich sicherlich schon schnell kümmern. Dem Mieter aus Fairness gegenüber kurzfristig vorher ankündigen,damit der auch seinen Vermieter informiert „Habe kein Wasser,kümmere dich“.
Als Übergang kann man ja eine Zwischenlösung vertraglich vereinbaren. Es gibt ja scheinbar eine Zwischenwasseruhr,dann könnte man Abschlagszahlungen des Vermieters an Person A vereinbaren und danach später intern abrechnen.
Hauptsache,die Zwischenwasseruhr ist korrekt angebracht,geeicht,noch in der Eichfrist und zählt auch allen Wasserverbrauch dort.
Nicht das es ungezählte Leitungsverbindungen gibt,weil das ursprünglich nicht auf Leitungstrennung installiert worden war.
MfG
duck313
Danke für die Antworten