für nicht vorhandene heizung zahlen

Hallo…

seit 2008 zeit wurden unsere Wohnungen saniert. D.h. mit heizung und pi pa po. Ich habe mir nur die station einbauen lassen da unser boiler sowie kaputt war und auf den rest der neuen heitzug haben wir verzichtet. Wir nutzen weiterhin unseren holzofen. Nun rechnet aber der vermieter bzw. die stadt die vollen heizkosten ab d.h. ich zahle für die komplette heizung (volle qm2) obwohl ich keine besitze. Lediglich nur die station. Und der vermieter meinte es ist vom staat so geregelt. Darf er das?

mfg

Hallo…

sorry aber diese Frage ist nicht mein Fachgebiet, ich kann was zu kaputten Heizungen sagen, aber nichts zu Mietrecht.

MfG
birgit

Hallo,
ich bin Techniker und kein Jurist. Das heißt ich habe Ahnung von der Technik aber nicht von den rechtlichen Sachen.

Ich glaube aber nicht, dass dein Vermieter recht hat. An deiner Stelle würde ich mich mal beim Mieterbund erkundigen oder der Verbraucherzentrale.

Gruß Meertes

Um was für eine „Station“ handelt es sich ? Was ist mit qm 2 gemeint ?
Es ist natürlich so, das bei einem gemieteten Objekt die anteiligen Grundkosten gezahlt werden müssen. Der Verbrauch wird im manchen Fällen geschätzt, weil der Aufwand für Ermittlung und Abrechnung hoch ist. Auch gibt es leicht Ungerechtigkeiten dadurch, dass Nachbarn toll heizen und so die Wände schön warm sind und man selbst fast keine Heizung bracht. Dann muss man natürlich auch davon einen Anteil zahlen ( wenn man eine Wohnung mitten drin hat).

Hallo,
wenn Heizkörper vorhanden und Nutzbar sind, hat man die Grundkosten (zwischen 30 und 50% auf beheizte Wohnfläche) zu zahlen.
Nur Station? Was heißt das???

Am besten gehst du zum Mieterbund, die haben da täglich damit zu tun.

Gruß
Karl

Hallo,
Diese Frage kann ich nicht so einfach beantworten, da ich die Mietvertragsbedingungen nicht kenne, bzw. nicht weiß wie die Heizungsabrechnung vertraglich festgelegt ist.
Wenn schon eine Übergabestation vorhanden ist, sollte man davon ausgehen, dass auch ein Wärmemengenzähler mit eingebaut ist. Dieser sollte abgelesen werden. Hängt keine Heizung dran, kann auch kein Verbrauch ablesbar sein.
Ich kann Dir nur raten zu einer Verbraucherinformationsstelle zu gehen und dir dort Info zum weiteren Vorgehen geben lassen.

Gruß
Kalle

ja nur die Grundgebühren… also die Bereitstellung nicht jedoch verbrauchskosten leider…
Gruß Peter

Hallo

das sind ein bischen wenig Info´s. Wenn ein Anschluß gelegt wurde, zB bei Fernheizung, entstehen Grundgebühren, die gezahlt werden müssen, da ja ein Anschluß vorhanden ist. Ansonsten wird nur nach Verbrauch abgerechnet, was mit der neuen Anlage über Wärmezähler passiert, da dürfte dann ja kein Verbrauch drauf sein. Die ganze Sache hört sich etwas komisch an.

Gruß vom Gasmann

Lieber Mieter,
Grundlage für die Heizungsabrechnung ist der Mietvertrag. Der Vermieter kann das abrechnen, was im Vertrag steht. Weiter gibt es die Heizkostenverordnung (Verordnung über die verbrauchsabhängige Abrechnug der Heiz- und Warmwasserkosten-8(Verordnung über Heizkostenabrechnung - HeizkostenV)). Darin ist beschrieben, was er abrechnen kann, wenn eine Heizung eingebaut ist, aber nichts verbraucht wird. Schauen Sie sich das mal an. Wenn dann noch Fragen bestehen, einfach nochmal melden.
Mit freundlichen Grüßen
Otto Scheffer

Ich bin selbst Vermieter und ich sehe die Sache so:
Alle Nebenkosten die die Heizung betreffen kann ich abrechnen, wenn ihr diese nicht nutzt, da ihr mit eurem Holzofen heizen wollt ist es ja eure Sache.
Heizungsverbrauch muss ja eigentlich über einen Wärmezähler erfasst werden, wenn da nichts gezählt ist kann er auch nichts berechnen.
Ich hoffe ich konnte helfen.
Viele Grüsse
Udo

Moin,
soweit ich weiss, werden die Heizkosten, welche gesamt im Block anfallen auf alle Mieter umgelegt und nach qm abgerechnet. Ansonsten vielleicht mal die Verbraucherschutzzentrale anrufen.

mfG

Pirat

Ich habe gerade Deine Frage gelesen, und muß Dir leider sagen, daß dies in rechtliche Regelungen geht und ich mich da überhaupt nicht auskenne, sorry Budsh