Für noch besetzte Stelle schon Nachfolge suchen?

Hallo liebe Wissende,

darf ein Unternehmen offiziell (also via Stellenanzeige, Meldung beim AA, etc.) schon einen Nachfolger für einen noch beschäftigten Arbeitnehmer suchen oder ist dies verboten?

Folgender hypothetischer Fall:
Ein Arbeitnehmer verletzt seine Pflichten (Nichterfüllung von Arbeitsaufträgen, Nichtbeachtung von Arbeitsanweisungen). Er wird hierfür wiederholt er- und abgemahnt, dennoch ändert sich nichts.

In einem letzten Gespräch teilt ihm der Arbeitgeber mit, dass man sich von ihm trennen will und dass er - der Arbeitnehmer - sich bis zum … Gedanken über eine einvernehmliche Trennung machen soll.

Dies lehnt der AN in der Folge ab und wird folglich regulär gekündigt.
Hiergegen wehrt sich der AN mit Hilfe eines RAs, so dass es schließlich zu einem Gütetermin vor Gericht kommt, der auch zu einer Einigung führt.

Zwischenzeitlich ist jedoch eine Menge Zeit verstrichen, in der der AN zwar offiziell noch beschäftigt, de facto aber freigestellt war.

Ab wann darf der AG offiziell die Stelle ausschreiben (wenn es denn da überhaupt eine entsprechende Regelung gibt)?
Muss er warten, bis die Kündigung rechtskräftig ist oder kann er schon vorher auf die Suche nach einem neuen Mitarbeiter für diese Stelle gehen?
Umgekehrt: Kann ein solches Verhalten als Mobbing ausgelegt werden, weil er dem AN sinnbildlich gesprochen, den „Stuhl unter dem Hintern wegzieht“?

Vielen Dank vorab.

Viele Grüße
Loroth

Hallo,

darf ein Unternehmen offiziell (also via Stellenanzeige, Meldung beim AA, etc.) schon einen Nachfolger für einen noch beschäftigten Arbeitnehmer suchen oder ist dies verboten?

Ja, wer wollte dem Unternehmen das verbieten. Die Stellen in dem privatwirtschaftlich geführten und orientierten Unternehmen werden nicht besetzt, um jemanden ein Einkommen zu geben, sondern damit die Arbeit erledigt wird.

Folgender hypothetischer Fall:
Ein Arbeitnehmer verletzt seine Pflichten (Nichterfüllung von Arbeitsaufträgen, Nichtbeachtung von Arbeitsanweisungen). Er wird hierfür wiederholt er- und abgemahnt, dennoch ändert sich nichts.
In einem letzten Gespräch teilt ihm der Arbeitgeber mit, dass man sich von ihm trennen will und dass er - der Arbeitnehmer - sich bis zum … Gedanken über eine einvernehmliche Trennung machen soll.

Ein feiner Zug finde ich. Der könnte schließlich auch vom Arbeitgeber gekündigt werden, was sich bei der folgenden Stellensuche nachteilig auswirken kann.

Dies lehnt der AN in der Folge ab und wird folglich regulär gekündigt.

Wer hätte das gedacht.

Hiergegen wehrt sich der AN mit Hilfe eines RAs, so dass es schließlich zu einem Gütetermin vor Gericht kommt, der auch zu einer Einigung führt.
Zwischenzeitlich ist jedoch eine Menge Zeit verstrichen, in der der AN zwar offiziell noch beschäftigt, de facto aber freigestellt war.

Mensch das ist ja schon fast wie im öD.

Ab wann darf der AG offiziell die Stelle ausschreiben (wenn es denn da überhaupt eine entsprechende Regelung gibt)?

Immer wenn es meint, dass jemand anderes die Arbeit besser erledigen kann, insbesondere wenn der derzeitige Stelleninhaber offenkundig unfähig und/oder unwillig ist und bereits mehrfach abgemahnt worden ist.

Muss er warten, bis die Kündigung rechtskräftig ist oder kann er schon vorher auf die Suche nach einem neuen Mitarbeiter für diese Stelle gehen?

Also nochmal, die Arbeit muss erledigt werden, also muss es sich auch rechtzeitig um Ersatz bzw. neues Personal kümmern können. Es darf den neuen AN sogar auch schon einstellen und beispielsweise einarbeiten, sodass dann mit Freisetzung des alten die Arbeit reibungslos weitergehen kann.

Umgekehrt: Kann ein solches Verhalten als Mobbing ausgelegt werden, weil er dem AN sinnbildlich gesprochen, den „Stuhl unter dem Hintern wegzieht“?

Also wenn ich die Situation richtig verstehe, hat der AN sinnbildlich den Ast abgesägt, auf dem er offensichtlich sehr bequem gesessen hat. Und das obwohl er vom AG mehrfach daraufhingewiesen worden ist.

Mobbing sieht anders aus. Da unterschreibt der AN vollkommen fertig schon vor der ersten Abmahnung freiwillig.

Grüße