Hallo liebe Wissende,
darf ein Unternehmen offiziell (also via Stellenanzeige, Meldung beim AA, etc.) schon einen Nachfolger für einen noch beschäftigten Arbeitnehmer suchen oder ist dies verboten?
Folgender hypothetischer Fall:
Ein Arbeitnehmer verletzt seine Pflichten (Nichterfüllung von Arbeitsaufträgen, Nichtbeachtung von Arbeitsanweisungen). Er wird hierfür wiederholt er- und abgemahnt, dennoch ändert sich nichts.
In einem letzten Gespräch teilt ihm der Arbeitgeber mit, dass man sich von ihm trennen will und dass er - der Arbeitnehmer - sich bis zum … Gedanken über eine einvernehmliche Trennung machen soll.
Dies lehnt der AN in der Folge ab und wird folglich regulär gekündigt.
Hiergegen wehrt sich der AN mit Hilfe eines RAs, so dass es schließlich zu einem Gütetermin vor Gericht kommt, der auch zu einer Einigung führt.
Zwischenzeitlich ist jedoch eine Menge Zeit verstrichen, in der der AN zwar offiziell noch beschäftigt, de facto aber freigestellt war.
Ab wann darf der AG offiziell die Stelle ausschreiben (wenn es denn da überhaupt eine entsprechende Regelung gibt)?
Muss er warten, bis die Kündigung rechtskräftig ist oder kann er schon vorher auf die Suche nach einem neuen Mitarbeiter für diese Stelle gehen?
Umgekehrt: Kann ein solches Verhalten als Mobbing ausgelegt werden, weil er dem AN sinnbildlich gesprochen, den „Stuhl unter dem Hintern wegzieht“?
Vielen Dank vorab.
Viele Grüße
Loroth