Für Onlineshop als Kaufmann eintragen?

Hallo an Alle,

also ich möchte gern nebenberuflich einen Onlineshop eröffnen und würde dafür die einfachste Unternehmensform wählen die es gibt nämlich das Einzelunternehmen, meine Frage ist nun wann ich mich als Kaufmann (e.K.) einschreiben lassen muss?! Ich bin etwas verwirrt, weil ich ja zunächst unter der Umsatzgrenze von 17.500 Euro bleiben will und somit nur eine Einnahme-Überschussrechnung beim Finanzamt einreichen muss, also wirklich ganz klein anfangen, aber wann handele ich als Kaufmann nach dem HGB? Ich kaufe Dinge ein und verkaufe sie wieder, handele ich demnach schon wie ein Kaufmann?

Danke für eure Hilfe!!!

Hallo Micha,

Kaufmann ist, wer ohne Partner ein Handelsgewerbe betreibt (§ 1 HGB ), welches nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert (Buchführung und Bilanzierung, Firmenführung, kaufmännische Ordnung der Vertretung und Haftung). Die Abgrenzung zum Einzelunternehmer ist nicht genau festgelegt. Laut startothek.de liegt ein kaufmännisches Geschäft vor, wenn mehrere der folgende Grenzwerte überschritten werden:

Jahresumsatz nach Wirtschaftszweigen

Produktion, Großhandel, Speisegaststätten > 300.000 Euro

Einzelhandel und Hotels > 250.000 Euro

Dienstleistungen > 175.000 Euro

Handelsvertreter (Provision) > 120.000 Euro

Mitarbeiterzahl

mehr als 5 Beschäftigte

Betriebsvermögen

mehr als 100.000 Euro

Kredithöhe

mehr als 50.000 Euro

Mit einem Umsatz von unter 17.500 Euro dürfte es sich bei dir um ein Einzelunternehmen/Kleingewerbe handeln.

Hallo und vielen Dank für deine Hilfe! Ich denke auch an Kleingewerbe, wobei für mich halt nicht ganz deutlich erkennbar ist wann ich als Kaufmann und wann als Einzelunternehmer tätig bin…Gesetzesdschungel halt ne?:smile:

Noch eine Frage habe ich, wäre super, wenn du da auch was weißt?!

Wie sieht das mit Garantie und Rechnung aus? Ich bin sicher verpflichtet 24 Monate zu geben oder(es sei denn ich weise ausdrücklich auf anderes hin z.B. B-Ware 12 Monate)?
Und bei den Rechnungen darf ich glaube keine MwSt ausweisen oder?

Vielen Dank schon mal!

LG Micha

Hallo

Also das was du vorhast ist gar kein Problem. Kaufmann bist du dadurch NICHT!!! Wenn du den Zettel vom Finanzamt bekommst wo du deine Daten einträgst musst du Kleinunternehmer ankreuzen und OHNE MWST Ausweisen!!!

Ich geben dir direkt den Satz der in deiner Rechnung auftauchen MUSS.

Auf den Ausweis der Umsatzsteuer wird gemäß §19 UstG verzichtet.

Wenn du diesen Weg wählst den ich dir nur Raten kann darfst du keine MWST extra ausweisen. Hat aber den Vorteil das du keine MWST zahlen musst. Ist am Anfang das Sinnvollste. Hat den Nachteil das du auch keine Mwst zurück bekommst. Also vom EK die Mwst. Das sollte dir am Anfang egal sein.

Kaufmann bist du wenn du dich in das Handelsregister eintragen lässt. Bei bestimmten Formen musst du dich eintragen lassen bei manchen kannst du dich eintragen lassen.

Ich müsste mal tief wühlen wo das steht wann man Kaufmann ist. In einer ruhigen minute schau ich mal nach.