Wenn einer Angestellt ist und der andere selbständig.
Gibt es da spezielle Policen, die man bei einer Krankenkasse abschließen kann:
a. als zusammenlebend
b. verheiratet
Vielen Dank für alle Tipps!
Grüße
Caro
Wenn einer Angestellt ist und der andere selbständig.
Gibt es da spezielle Policen, die man bei einer Krankenkasse abschließen kann:
a. als zusammenlebend
b. verheiratet
Vielen Dank für alle Tipps!
Grüße
Caro
hallo Caro,
nein, spezialle Tarife gibt es nicht. Bei den Privaten ist jeder für seine eigene Absicherung zuständig.
Also:
er GKV, sie Privat = 2 Verträge, einer bei der Kasse einer bei der Privaten
beide Privat = beide je eine Versicherung (nicht unbedingt die gleiche)
beide Privat + 1 Kind = 3 Absicherungen.
einer in GKV (z.B. 5.000 € brutto), einer Privat (2000 € Brutto) + Kinder = Kinder in GKV bei dem GKV-Versicherten = 2 Absicherungen.
Noch Fragen?
Grüße
Raimund
Für Paare mit Kindern?
hallo Raimund,
Noch Fragen?
ja:
einer in GKV (z.B. 2.000 € brutto), einer Privat (5000 €
Brutto) + Kinder
wo müssen/können die Kinder in diesem Fall versichert werden?
Grüße
Z.
hallo
Kinder müssen beim Mehrverdiener versichert werden. Ist der Wenigerverdiener privat versichert, so dürfen die Kinder auch privat versichert werden.
Grüße
Raimund
verheiratet oder nicht
Hallo Raimund,
Du bist ja fix, danke.
Nochmal zu meinem Verständnis:
Kinder müssen beim Mehrverdiener versichert werden. Ist der
Wenigerverdiener privat versichert, so dürfen die Kinder auch
privat versichert werden.
Spielt es keine Rolle ob das Paar verheiratet ist oder nicht? (Ich habe das Urteil neulich leider nicht mitbekommen.)
Grüße
Z.
hallo Zany,
bei Lebensgemeinschaften (gleiche Wohnung) wird ja heute keine Unterscheidung mehr gemacht, ob der Pfarrer das OK gegeben hat oder nicht.
Trotzdem bin ich jetzt etwas überfragt. Ich glaube, es hat damit zu tun, dass das Kind bei jemanden auf der Steuerkarte eingetragen ist.
Günter von der DAK wird es bestimmt ganz genau wissen. Oder Marco.
Grüße
Raimund
Hallo Raimund,
kleine Korrektur.
die Kinder müssen erst dann beim Mehrverdiener versichert werden, wenn dieser privat versichert ist und oberhalb der BBG verdient.
Sonst steht die Option frei.
Gruß
Marco
Hallo Zany,
zur Pflicht bei verheirateten Paaren, findest du weiter oben etwas beziehungsweise in den Faq.
Spielt es keine Rolle ob das Paar verheiratet ist oder nicht?
(Ich habe das Urteil neulich leider nicht mitbekommen.)
Doch. Bei unverheirateten Paaren gibt es nur den Haupt-Fürsorgeberechtigten. In der Regel wird dies die Frau sein. Verdient der Partner jetzt über der BBG und ist auch in der PKV, dann muss er das Kind nicht bei sich automatisch versichern. Er kann es gleichwohl aber machen. Der Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft findet also keine Berücksichtigung.
Gruß
Marco
PS. zumindest ging es darum in dem Urteil
Hallo Raimund,
kleine Korrektur.
die Kinder müssen erst dann beim Mehrverdiener
versichert werden, wenn dieser privat versichert ist und
oberhalb der BBG verdient.
Hallo Marco,
richtig. Ist halt immer wieder noch was zu finden.
Nur mit der BBG beim selbstständigen Privatversicherten bin ich mir nicht so sicher. Hab da schon andere Kriterien gehört.
Grüße
Raimund
hallo Marco,
eigentlich ungerecht den Verheirateten gegenüber.
Grüße
Raimund
Hallo Raimund,
richtig. Ist halt immer wieder noch was zu finden.
Nur mit der BBG beim selbstständigen Privatversicherten bin
ich mir nicht so sicher. Hab da schon andere Kriterien gehört.
Auch für den gilt: Er muss die Kinder erst nehmen, wenn er über der BBG verdient. Nur in der Regel wird er sein Einkommen darunter drücken können. 
Gruß
Marco
PS. siehe Faq
Hallo Raimund,
das hatten wir ja neulich schonmal… 
Ich finde es nicht ungerecht denen gegenüber. Die Ehe zahlt im Gegenzug dafür deutlich weniger Steuern. Es gleicht sich alles aus im Leben.
Gruß
Marco
danke (owT)
Z.