Hi, wer haftet in der folgenden Situation?
4 Jugendliche haben einen Unfall (Auto gegen Einkaufswagen-Überstand) verursacht. Jugendlicher K (16), alkoholisiert, kein Führerschein hat den Wagen gelenkt, Jugendlicher T (20), nicht alkoholisiert hat den Wagen/Schlüssel gestellt (vom Elternteil ausgeliehen) und hat während der Fahrt die Schaltung übernommen.
Vor dem Unfall hat Jugendlicher J (17), alkoholisiert, kein Führerschein, zusammen mit Jugendlicher T (20) das gleiche ohne Unfall vorgemacht. Jugendlicher M (17), alkoholisert, kein Führerschein, hat die ganze Zeit zugeschaut. Nach dem Unfall haben alle Unfallflucht begangen. Alle wurden strafrechtlich mit Verkehrserziehungskursen und mehr oder weniger Sozialstunden belegt, da alle das erste Mal auffällig waren.
Wer haftet nun für den Schaden? Schadenssumme von ca. 3000€ wird von der Supermarkt-Kette an die Versicherung des Fahrzeugshalters weitergeleitet, Fahrzeugschaden ca. 1000€.
Auf wen geht die Versicherung zwecks Zahlung zu?
Wie sieht eine gerechte Kostenverteilung aus?
Vielen Dank im Voraus für eine Antwort!
Wer haftet nun für den Schaden? Schadenssumme von ca. 3000€
wird von der Supermarkt-Kette an die Versicherung des
Fahrzeugshalters weitergeleitet,
Hi,
der Versicherer reguliert den Haftpflichtschaden, nimmt beim Versicherungsnehmer Regress bis max. 5.000.- €.
Fahrzeugschaden ca. 1000€.
Hier ist der Versicherer leistungsfrei
Auf wen geht die Versicherung zwecks Zahlung zu?
S.o.
Wie sieht eine gerechte Kostenverteilung aus?
Das kann der Versicherungsnehmer mit T und/ oder K nach Gutdünken aushandeln.
Gruß Keki
Das kann der Versicherungsnehmer mit T und/ oder K nach
Gutdünken aushandeln.
Woraus ergibt sich der Anspruch gegen T?
Bommel
Guten Abend,
zuerst danke für die Antworten!
Der Anspruch ergibt sich aus meiner Sicht daraus, dass T durch das Schalten den Wagen mit K zusammen geführt hat. Abgesehen davon hat er als 20-jähriger, nicht alkoholosiert, seine Verantwortung gegenüber dem alkoholisierten 16-jährigen K verletzt.
Wird nur derjenige, der das Fahrzeug lenkt als Verursacher betrachtet? Theoretisch könnte auch ein falscher Schaltvorgang die Ursache für den Unfall sein.
Wie sieht denn hier eine gerechte Verteilung aus?
100% K
50% K und 50% T
40% K, 40% T und 10% jeweils J und M
Übrigens: Die Eltern von K sind bereit 50% der Kosten ohne Zivilprozess/Rechtsschritte zu übernehmen, um unnötige Kosten zu vermeiden.
Gruss
2206_Vater
Hallo
seine Verantwortung gegenüber dem alkoholisierten 16-jährigen K
verletzt.
Das verstehe ich nicht. Meinst Du so etwas wie eine „Aufsichtspflicht“? Woraus sollte sich die ergeben?
Wird nur derjenige, der das Fahrzeug lenkt als Verursacher
betrachtet? Theoretisch könnte auch ein falscher Schaltvorgang
die Ursache für den Unfall sein.
Das entscheidet im Zweifelsfall ein Richter. Da das Fahrzeug aber ne Kupplung und Bremse hat und den Fahrer ja keiner gezwungen hat, jemand anderes schalten zu lassen, bzw. er unter diesen Bedingungen ja nicht hätte fahren müssen, bin ich nicht der Meinung, dass hier noch jemand juristische Mitschuld trägt.
Wie sieht denn hier eine gerechte Verteilung aus?
100% K
sehe ich so
50% K und 50% T
40% K, 40% T und 10% jeweils J und M
Übrigens: Die Eltern von K sind bereit 50% der Kosten ohne
Zivilprozess/Rechtsschritte zu übernehmen, um unnötige Kosten
zu vermeiden.
Dann legen Sie vllt auch noch mal die anderen 50% drauf.
Gruss
Bommel
Hi,
nein, eine Aufsichtspflicht wie bei Eltern ist nicht gemeint. Allerdings hat jemand gesagt, der juristisch nicht unerfahren ist, dass T mit 20 und der entsprechenden Reife zusammen mit J den jungen K dazu gebracht haben. Zusätzlich war K alkoholisiert (1,06 Promille) und konnte die Lage nicht mehr richtig einschätzen. In diesem Fall hätten alle drei anderen Jungs den jungen K hindern und nicht unterstützen müssen.
Zu:
„Da das Fahrzeug aber ne Kupplung und Bremse hat und den Fahrer ja keiner gezwungen hat, jemand anderes schalten zu lassen, bzw. er unter
diesen Bedingungen ja nicht hätte fahren müssen, bin ich nicht
der Meinung, dass hier noch jemand juristische Mitschuld trägt.“
K hätte nicht alleine fahren können, da keine Fahrkenntnisse hat.
Wenn man davon ausgeht, dass man als Versicherungsnehmer die Kosten zu 100% trägt, dann sind 50% Unterstützung eine Hilfe.
Muss man unter Freunden dann den Versuch starten, es voll auszureizen?
Gruss
2206_Vater
Hallo,
warum sucht man hier nur die Schuld bei den Jungs ?.
Ich denke der alleinige Schuldige ist der Halter des Fahrzeuges.
Dieser hätte dafür sorgen müssen, dass sein Filius mit dem Auto und dann noch ohne Führerschein im alkoholisierten Zustand keine Spritztour unternimmt.
Gruß
Hallo,
warum sucht man hier nur die Schuld bei den Jungs ?.
Jungs? Geliehen hat das Auto ein 20jähriger. Soll man den dann sicherheitshalber begleiten, damit er keinen Unsinn macht?
Ich denke der alleinige Schuldige ist der Halter des
Fahrzeuges.
‚Eltern haften für ihre Kinder‘ ist schon immer Unsinn gewesen.
Dieser hätte dafür sorgen müssen, dass sein Filius mit dem
Auto und dann noch ohne Führerschein im alkoholisierten
Zustand keine Spritztour unternimmt.
Hast Du eine andere Frage gelesen als ich?
Gruß
loderunner (ianal)
Hallo,
nach Deinem Text zu urteilen, besteht die Möglichkeit, dass ich eine andere Frage gelesen habe:
Der Fragende wollte wissen wer haftet!
Mit Deinem Satz " Eltern haften für Ihre Kinder " hat meine Antwort nichts zu tun.
Aber ein Fahrzeughalter und Versicherungsnehmer hat nicht die Berechtigung sein Kfz einem anderen der keinen Führerschein hat auszuhändigen und ihm dadurch eine nicht erlaubte Fahrt zu ermöglichen.
Gruß
Hat er auch ja auch nicht.
Er hat das Fahrzeug seinem Sohn T überlassen, 20 Jahre alt, nichtalkoholisiert und Führerscheininhaber 
Soweit um Missverstämdnisse zu vermeiden.
Wenn T das Fahrzeug jetzt einem alkoholisierten Jugendlichen ohne Fahrerlaubnis zur Verfügung stellt, kann ich die Idee, T mit in die Verantwortung zu nehmen durchaus verstehen.
Grüße!
Hallo Brian,
Sie haben recht! Ich habe den Text noch einmal gelesen:
" Jugendlicher T (20), nicht alkoholisiert hat den Wagen/Schlüssel gestellt (vom Elternteil ausgeliehen) und hat während der Fahrt die Schaltung übernommen."
Danach ist alleiniger Schuldiger, der Sohn von unserem Fahrzeughalter,
denn er ist im Besitz des Führerscheins und müsste wissen, dass ein anderer ohne Führerschein und dazu noch mit Alkohol im Blut kein Kfz führen darf.
Gruß
Hallo,
Danach ist alleiniger Schuldiger, der Sohn von unserem
Fahrzeughalter,
alleinig? Wohl kaum.
Gruß
loderunner (ianal)
Btw., wenn man keine Ahnung hat, kann man auch einfach mal die Finger still halten.
Sie haben recht! Ich habe den Text noch einmal gelesen:
" Jugendlicher T (20), nicht alkoholisiert hat den
Wagen/Schlüssel gestellt (vom Elternteil ausgeliehen) und hat
während der Fahrt die Schaltung übernommen."Danach ist alleiniger Schuldiger, der Sohn von unserem
Fahrzeughalter,
denn er ist im Besitz des Führerscheins und müsste wissen,
dass ein anderer ohne Führerschein und dazu noch mit Alkohol
im Blut kein Kfz führen darf.
Kann ich nicht nachvollziehen. Ist also T der Unfallverursacher? Oder hat ein anderer als der Verursacher Schuld?
Oder ist „Schuld haben“ für Dich der moralische Aspekt und gar nicht gleichzusetzen mit „von der Versicherung in Regress genommen werden können“?
Bommel
Hallo,
alle bisherigen Antworten waren nicht zutreffend.
Den Schaden des Supermarktes übernimmt der KH-Versicherer in voller Höhe. Anschließend wird beim Verursacher = Fahrer bis zu 5000 EUR regressiert wg Alkohol sowie weiteren 5000 EUR wg Unfallflucht, gesamt also bis zu 10000 EUR.
Das Betätigen des Schalthebels wird vermutlich nicht als „Führen des Fz“ anzusehen sein, also geht es nur um den Fahrer.
Der Versicherungsnehmer (Mama/Papa) hat hier nichts zu befürchten, soweit der Umstand nicht quasi absehbar war.
Der Fahrzeugschaden wird über die Vollkaskoversicherung abgerechnet. Der VR könnte die grobe Fahrlässigkeit nur gg. den Vers-Nehmer einwenden. Hier muss er also im Zweifel zahlen und holt sich auch diesen Aufwand vom Verursacher zurück. Wenn man eine gemeinschaftliche Verursachung durch alle (oder mehrere) Beteiligte unterstellt, müssten die anschließend untereinander einen Ausgleich vornehmen.
Grüße, M
Hallo,
Richtig, also bitte Finger stillhalten Loderunner!
Hallo,
Richtig, also bitte Finger stillhalten [EDIT: Name auf Wunsch entfernt]!
Warum ich? Du hast doch wieder mal Unsinn behauptet.
Gruß
[EDIT: Name auf Wunsch entfernt]
Hallo,
also noch einmal zur Klarstellung:
wenn jemand sich ein Fahrzeug leiht, und dieses einem Betrunkenen weitergibt der außerdem keinen Führerschein hat,
dann ist der Betrunkene (der vielleicht schon nicht mehr klar denken konnte) auch an dem Unfall schuld.
So habe ich Deinen Text verstanden!
Dies ist doch völliger Unsinn, ein Betrunkener ist doch gar nicht mehr in der Lage dies zu erkennen und ob er in diesem Zustand noch schuldfähig ist möchte ich auch bezweifeln.
Aber Du kannst mir ja Deine Begründung einmal erläutern!
Viele Grüße!
Hallo,
dann ist der Betrunkene (der vielleicht schon nicht mehr klar
denken konnte) auch an dem Unfall schuld.
Das ist das hüpfende Komma.
Dies ist doch völliger Unsinn, ein Betrunkener ist doch gar
nicht mehr in der Lage dies zu erkennen und ob er in diesem
Zustand noch schuldfähig ist möchte ich auch bezweifeln.
Ah so. Für Dich gibt es also nur nüchtern und komplett unzurechnungsfähig? Wär ja prima: ich trinke ein paar Bier und dann sind nur noch die anderen schuld…
Gruß
loderunner (ianal)