Für Schornstein mitbenutzung bezahlen? ETW

Hallo Leute!

Vor 1,5 Jahren hab ich mir eine Eigentumswohnung gekauft, um diese an meine Schwester zu vermieten.
Unter anderem hab ich die vorhandene Nachtspeicherheizung durch eine moderne Gasetagenheizung ersetzen lassen.
Die Wohnung liegt im Erdgeschoss und es gibt nur einen Kamin, in dem bereits ein Stahlrohr als Schornstein verbaut war. Das waren die Leute über mir (auch vermietet, die Eigentümer wohnen wo anders).
Die Firma hat meine Gastherme dann mit an das Rohr angeschlossen und den Schornstein nach den gesetzlichen Bestimmungen verlängert (600 Euro).

Jetzt bekam ich einen Brief von den Eigentümern, in dem die jetzt 50% der Baukosten von mir verlangen.
Das Rohr wurde 2002 in den Kaminschacht gebaut und hat damals 3000 Euro gekostet - mein Anteil soll also 1500 Euro.

Jetzt frag ich mich ob das überhaupt rechtens ist…

  1. Ist das Rohr bereits 10 Jahre alt, ich soll aber die Hälfte vom Neupreis zahlen. Muß ich nicht nur den aktuellen Marktwert bezahlen?
  2. Auf der Haushälfte sind vier Wohnungen die Zugang zu dem Rohr haben. Muß ich dann nicht nur 25 % zahlen? Wenn irgendwann andere an das Rohr wollen, kassieren die wieder 50% und haben den Kaufpreis raus… tolles Geschäft!
  3. Es ist unklar, ob die überhaupt ein Sondernutzungsrecht für den Kaminschacht haben - dieser gehört auf jeden Fall der Gemeinschaft. Dürfen die den für sich allein in Anspruch nehmen und dann andere zur Kasse bitten?
  4. Da das private Leute sind, können die mir keine Rechnung mit Mehrwertsteuern ausstellen und ich kann das Geld dann auch nicht von den Steuern absetzen. Andersherum werden die ja wohl sehr wahrscheinlich diese 3000 Euro von den Steuern abgesetzt haben und kassieren jetzt wiederum 50% des Geldes schwarz von mir… Ist das rechtens???

Ist nicht so, daß ich mich vor der Zahlung drücken will, aber ich seh nicht ein daß ich für ein 10 Jahre altes Rohr den Neupreis zahlen soll und das zur Hälfte, obwohl vier Parteien Zugang zu dem Rohr hätten.

Ich bin für jede Hilfe und jeden Tipp dankbar!

LG
Birger

Hallo Birger,

ich rate auf jeden Fall dazu, dass Sie sich mit dem WEG-Verwalter in Verbindung setzten.
Als der Eigentümer über Ihnen dieses Rohr hat einbauen lassen, muss das in Rücksprache mit den anderen Eigentümern passiert sein. Also muss es ja evtl. auch eine Reglung über die Nutzung des Rohres geben.

Ich bin auch der Meinung, dass Sie werder anteilig den Neupreis zahlen müssen, noch das dies ohne Rechnung privat passiert.

MfG Halefrau

Hallo !
Da kann ich leider nicht helfen. Aber ich würde mir einen Anwalt nehmen ! Das Deutsche Recht ist doch meißt sehr merkwürdig .

MfG
Klaus

Hallo,
das läuft wohl so nach dem Motto „versuchen kann man´s ja mal“.
Erstmal informieren, ob es damals eine Nutzungsgenehmigung gab. Falls nein, war der Einbau nicht legal. Dann können sie auch kein Geld für die Mitbenutzung nehmen.
Neupreis geht schonmal gar nicht. Nach 10 Jahren ist das Rohr nicht mal die Hälfte wert.
Das mit den anderen Eigentümern läßt sich ja vertraglich regeln. Falls noch jemand sich anschließt, zahlt er auch an Sie.
Die Rechnung absetzten geht nicht. Auch, weil das schon 10 Jahre her ist.
Aber warum hat der Heizungsbauer das Rohr denn mitbeutzt. Wußte er nicht, dass es der einen Partei gehört? Da hätte man ja vorher Ärger vermeiden können.
Gruß,
Andreas

Hallo, sehr viel zu lesen. Ich habe auch in einem vierstöckigen Haus eine eigene Gasheizung und habe mir damals für viel Geld einen Schornstein (Ersatzrohr) einbauen lassen. Tatsache hier in meinem Ort ist, dass an dieses Rohr niemand sich anhängen kann. Ein Schornstein für eine Wohnung. Niemand anderes von den Eigentümern konnte sich in irgendeiner Form anhängen. Ich würde ganz vorsichtig mit dem Schornsteinfeger sprechen, denn eigentlich ist die Anhängen verboten. Es kann sein, dass du da im Unrecht bist. Und an ein Rohr können sich hier bei mir keine anderen anhängen. Einer hat also eine Gasheizung und alle anderen durften sich keine Gasheizung anschaffen. Lass das mal vom Fachmann prüfen. gruß Uli

Sofern der Kaminschacht bereits für alle daran angrenzenden Wohnungen gedacht und auch erreichbar war, wäre er Gemeinschafteigentum und von Ihnen in gleicher Weise nutzbar wie durch alle übrigen. Über die Kostgenbeteiligung an Änderungnen innerhalb der Einrichtungen, die das Gemeinschafteigentum betreffen, gibt Ihre Teilungserklärung Auskunft. Die wäre dann auch hin sichtlich der Anspürche des anderen Miteigentümers für diesen bindend! Die im Gebäude vorhandenen Schonrsteine dürften noch aus einer Zeit stammen, in der die Wohnungen nicht mit Nachtstromspeichersystemen versorgt waren, sondern über Systeme mit Abgasen beheizt wurden!?!

Hallo,
hier gibt es 2 „Baustellen“ die geklärt werden müssen.

  1. Baustelle
    Sie haben die Whg vor 18 Monaten gekauft. Wie erfolgte lt.Notarvertrag die Übegabe?Waren da noch Zahlungen offen wegen früherer Baumassnahmen ?
    Ich nehme mal an,Nicht !
    Somit haben Sie die Whg gekauft, so wie sie zu diesem Zeitpunkt beschaffen war,( also inkl. diesem ominösen Schornstein-Rohr )denn das war ja schon da.

  2. Baustelle
    Es muss irgendwo vermerkt sein, ob der Schornstein
    Gemeinschaftseigentum ist oder Sondereigentum.
    Das ist die allerwichtigste Frage.
    (siehe Teilungserklärung oder deren Ergänzungen, die beim Hausverwalter vorliegen MÜSSEN )Es kann nur eines von beiden sein.
    Falls der Kamin Sondereigentum ist, dann können die Eigentümer (oder der Eigentümer)Zahlungen verlangen,
    denn der Kamin gehört ja dann denen.
    Falls der Kamin aber Gemeinschafteigentum ist
    (was ich eher glaube)dann wurden ja bereits alle Kosten
    beglichen und Sie müssen hier nichts nachträglich bezahlen.Denn dann ist der Kamin Teil Ihres Kaufvertrages, wie z.B. die Hauseingangstür auch.

Also mal genau recherchieren.
Grüße
Aira92

Hallo BirgerS,

  1. Wie viele Wohnungseigentümer seid Ihr?
  2. Habt ihr keinen Hausverwalter?
  3. Da der Schornstein zum Gemeinschaftseigentum
    gehört,müßten alle Wohnungseigentümer ihren Anteil
    am Schornstein zahlen, auch wenn er von Ihnen nicht
    genutzt wird.Als Vergleich:Auch Bewohner einer
    Erdgeschoßwohnung müssen für einen Fahrstuhl zahlen,
    auch wenn sie ihn nicht benutzen.

An Deiner Stelle würde ich einen auf Wohnungseigentum
spezialisierten Rechtsanwalt befragen,denn das was bei Dir abgeht, ist nicht normal.

Gruß
Surfina48

Der Schornstein ist Gemeinschaftseigntum, das im nachhinein eingebaute Stahlrohr gehört m.E. nun ebenfalls zum Gemeinschaftseigentum. ABER ich bin kein Rechtsanwalt und würde auf jeden Fall die Meinung eines Rechtsanwalts hierzu einholen. juliuszwo