Danke für die Antwort, - es geht aber auch um den Schaden für Frauen, die Kinder haben möchten, Arbeit und Mühen umsonst für die Gesellschaft auf sich nehmen, die auch der Arbeitswelt schließlich nützen. Diese Perspektive scheint Ihnen ganz zu entgehen. - Wer schadet wem? Die Kurzsichtigkeit in der Arbeitswelt, durch gesellschaftlichen Regelungen schaffen der Gesellschaft und der Arbeitswelt langfristig Schaden. Wer hat denn dann noch Lust Kinder groß zu ziehen, wenn es nur um kurzzeitiges Profitdenken geht? Wer soll fähige Fachleute ausbilden, - den Generationsvertrag erfüllen, wenn es nicht genügend junge Leute gibt. Es geht auch darum, die ersten unsicheren Monate der Schwangerschaft geheim zu halten, weil die Geburt nicht immer sicher sein kann - eine frühzeitige Mitteilung (und späterer Abbruch der Schwangerschaft) kann Schaden anrichten. Später wird die Schwangerschaft wohl auch sichtbar und lässt sich auch gar nicht mehr verbergen. Werdende Mütter brauchen auch in dieser Hinsicht den besonderen Schutz!
Wie sieht es mit dem Verletzen deiner Treuepflicht als Nebenleistungspflicht des AN`s aus?
Siehe §241 (2) BGB
„Das Schuldverhältnis kann nach seinem Inhalt jeden Teil zur Rücksicht auf die Rechte, Rechtsgüter und Interessen des anderen Teils verpflichten.“
Dies schreibt die IHK Fanken zu dem Thema (Evtl hilft das):
„Diese Mitteilungspflicht wurde vom Gesetzgeber nicht als durchsetzbare Rechtspflicht gestaltet, sodass der Arbeitgeber aus einer Verletzung der Mitteilungspflicht in der Regel kein Recht herleiten kann. Nur ausnahmsweise kann eine Mitteilungspflicht aufgrund der arbeitsrechtlichen Treuepflicht der Arbeitnehmerin als Nebenpflicht aus dem Arbeitsverhältnis bestehen. So beispielsweise wenn der Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse an der Information hat. Ein solches berechtigtes Interesse kann beispielsweise vorliegen, wenn eine Ersatzkraft mit erheblicher Einarbeitungszeit eingestellt werden muss. Unter Umständen kann der Arbeitgeber bei einer schuldhaft unterlassenen Mitteilung Schadensersatzansprüche geltend machen, so etwa die Mehrkosten für eine eilige Ersatzeinstellung.“
Ist also nicht ganz und gar unkritisch diese Vorgehensweise. Und wie sagt man so schön: „Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand.“
Nein, sie ist nicht verpflichtet, von ihrer Schwangerschaft zu berichten.