Eine junge Frau hat Aussicht auf eine Beförderung, stellt aber fest, dass sie in der Zwischenzeit schwanger geworden ist. Sie fürchtet bei einer Meldung ihrer Schwangerschaft bei der nahezu sicheren Stellenbewerbung übergangen zu werden. Muss sie ihrem Arbeitgeber vor dem Entscheid Auskunft darüber geben?
Hallo, ich weiß, dass man die Schwangerschaft melden muß.
Alles Gute
Um was für einen Job (Stelle/Arbeitsfeld) handelt es sich?
Hallo,
soweit ich weiß, besteht keine generelle Pflicht zur Mitteilung, solange es sich nicht um Arbeiten handelt, die für Schwangere nicht ausführbar sind (z. B. arbeiten mit giftigen Stoffen, langes Stehen, Nachtschicht etc.).
Allerdings sollte spätestens zu Beginn der Mutterschutzfrist (6 Wochen vor Entbindungstermin) eine entsprechende Meldung eingegangen sein.
Normalerweise sollte die Schwangerschaft kein Grund für Ablehnung der Beförderung sein. Da wir aber alle so unsere Erfahrungen haben, würde ich auch erst abwarten. Gesetzlich gesehen sollte es kein Nachspiel geben, wenn die Schwangerschaft nicht gefährdet wird. Man kann bis zu Beginn des Mutterschutzes den Job ausführen und 8 Wochen nach der Geburt weitermachen.
Allerdings sollte sich die junge Frau überlegen, ob sie das wirklich will und kann. Es ist keinem gedient, wenn man auf eine Beförderung hinarbeitet und genau weiß, dass man den Job dann nicht machen will/kann.
Um genaueres zu sagen, müsste man jedoch mehr wissen über die Art von Job und die betrieblichen Strukturen.
MfG
Hier ist meine persönliche Meinung dazu:
ja, bitte unbedingt melden.
Es wäre absolut unehrlich und verantwortungslos dem Arbeitgeber gegenüber diese Information zurück zu halten.
Die Konsequenzen sind viel schlimmer für die Firma als für die junge Frau. Während die junge Frau aufgrund ihrer Kompetenz befördert würde und damit eine sichere Investition in den Erfolg der Firma darstellt, ist die Ausfallzeit durch die Mutterschaft ein viel größerer Verlust, als sich die junge Frau wahrscheinlich überhaupt vorstellen kann. Hektische Suche nach Mutterschaftsvertretung, keine echte Chance für die Schwangere, ihre neue Führungsposition zu festigen, geschweige denn, ihre Kompetenzen tatsächlich unter Beweis zu stellen.
Besonders der Beigeschmack des Vertrauensbruchs/Betrugs würde hinterbleiben und damit wiederum Schaden für die weitere Karriere der jungen Frau bedeuten.
Wenn die junge Frau allerdings selbstbewußt und ehrlich dem Arbeitgeber gegenüber ist, kann noch alles umdisponiert werden, und der Arbeitgeber wird sich die positive Einstellung der jungen Frau merken. Es wird dadurch eine offen Kommunikationsgrundlage dafür geschaffen, dass sie auch während der Mutterzeit mit dem Arbeitgeber im Dialog bleibt, und sich dadurch die echte Chance ausbaut, Vertrauen, Verantwortung und Mut bewiesen zu haben.
Die Meldepflicht über Schwangerschaft ist somit in meinen Augen weniger mit Gesetzestreue verbunden als viel mehr eine Testsituation für die Firma und die junge Frau, wo sie ihren wahren Charakter zeigen können.
Viel Erfolg!
Hallo Witzke
wann eine schwangere dies ihrem arbeitgeber bekannt gibt bleibt alleine ihr überlassen.
jedoch muessen schwangere ihrem Arbeitgeber dies mitteilen, sobald sie es wissen. es sind jedoch keine sanktionen zu erwarten, wann man die ersten 12wochen abwarten moechte.
mfg litz
Vielen Dank, lässt sich das auch gesetzlich begründenß!
Vielen Dank, eine sehr firmenfreundliche Einstellung, wird Offenheit von der Fa. belohnt? Gelten in der Wirtschaft nicht rationale Gesetze, die oft auf die persönliche Lage keine Rücksicht nehmen. Auf jeden Fall ein brauchbarer Aspekt, der bei Überlegungen dieser Art sehr nützlich sein kann.
Vielen Dank, soviel ich weiß, handelt es sich bei der Bewerberin um jemanden, die auch für die höherstehende Stellung gut oder überqualifiziert ist, also ein Aussetzen für kurze Zeit nicht problematisch wäre. Auf jeden Fall ist es gut zu wissen, dass zunächst keine Mitteilungspflicht besteht, auch weil im Wirtschaftssystem mit stillschweigender Diskriminierung zu rechnen ist, auch wenn das der Gesetzeslage nicht entspricht. Zu bedenken sind auch die Risiken der frühen Schwangerschaft, verspätetet Abtreibung bei schweren Krankheiten des Kindes u. ä.
Um was für einen Job (Stelle/Arbeitsfeld) handelt es sich?
Es handelt sich um Büroarbeit.
Hallo, ich weiß, dass man die Schwangerschaft melden muß.
Alles Gute
Danke für Deine Mühe. Inzwischen weiß ich, dass das nicht der Fall ist.
ich denke im fall der beförderung muss sie den arbeitgeber darüber informieren, da eine änderung eintritt. außer sie befindet sich noch vor der 12. ssw.
Hallo!
Also bei einem Bürojob, der nichts mit gesundheitsschädlichen Stoffen oder körperlich schweren Arbeiten zu tun hat muß man erstmal nichts sagen.
Ausnahmen gibt es z.B. wenn die Mutterschutzvertretung (die Frau/der Mann der die Stelle dann übernimmt) extrem lange Vorbereitungszeit benötigen würde (wielange diese Zeit normal ist, weiß ich nicht, aber sagen wir mal dass die Einarbeitung mindestens 5 Monate dauern würde).
Jedoch greift der besondere Kündigungsschutz nach § 9 MuSchG dann nicht. Sprich ist jemand schwanger darf er nicht gekündigt werden. Sagt jemand aber nicht dass er schwanger ist , wäre eine Kündigung wirksam, obwohl eine Schwangerschaft vorliegen würde.
Hilft das weiter?
Grüße
ich denke im fall der beförderung muss sie den arbeitgeber
darüber informieren, da eine änderung eintritt. außer sie
befindet sich noch vor der 12. ssw.
Vielen Dank, inzwischen habe ich erfahren, dass es ein „Soll“ aber kein „Muss“ gibt - es verhält sich ähnlich wie bei einer Bewerbung, wo diese Frage (nach der Schwangerschaft) nicht gestellt werden darf, bzw. nicht zu beantworten ist, bzw. auch gegen besseres Wissen verneint werden kann.
Danke nochmal, es handelt sich um ein unbefristetes Arbeitsverhältnis - die Schwangerschaft ist also wohl zunächst nicht zwingend mitzuteilen, solange es äußerlich nicht sichtbar ist, ein Kündigungsschutz wäre wohl auch gegeben. Grüße - Die Besprechung hilft weiter und schafft allmählich Klarheit
Da kenne ich mich leider nicht aus. Tut mir leid…
gern geschehen!
Gelten in der Wirtschaft nicht rationale Gesetze, die oft auf die persönliche Lage keine Rücksicht nehmen.
aber sicher! genau das wollte ich damit ausdrücken, allerdings einmal aus Perspektive des Arbeitgebers anstatt des Arbeitnehmers.
wird Offenheit von der Fa. belohnt?
das kann die junge Frau nur selbst einschätzen. „Wie man in den Wald hineinruft, so schallt es auch heraus“ - allerdings durchaus auch aus eigener Initiative! Man braucht nicht immer nur auf den Arbeitgeber zu reagieren, sondern kann durchaus auch selbst Zeichen setzen.
Bei aller Wirtschaftsorientierung auf beiden Seiten sind es doch immer Menschen, die miteinander zu tun haben. Wenn es sich vermeiden lässt, braucht man sich doch gegenseitig nicht zu schaden, oder?
Das ist richtig, viel hängt von der persönlichen Einschätzung der Lage ab - Arbeitgebern schadet niemand durch eine Schwangerschaft - aber die Wirtschaft ist oft kurzzeitig auf Profit orientiert - Geburt - Erziehung - Bildung sind Langzeitperspektiven, um die sich die Wirtschaft in vielen Bereichen nicht kümmert. Soll man die Lasten einer Langzeitentwicklung nur Einzelnen auferlegen? - Sicher ist die Perspektive der Arbeitgeber konzertiert einzubinden. - Nochmals Danke für die perspektivische Ergänzung!
Was hast du davon die Schwangerschaft zu verheimlichen?
-
du bekommst die Stelle
-
du kannst die Stelle jedoch vorerst nicht antreten.
-
ein andrer Mitarbeiter übernimmt die Stelle wenn auch ofiziell nur vertretungsweise.
-
der andere Mitarbeiter wird engearbeitet und beweisst seine Befähigung auf „deinem“ Posten.
-
irgendwann kommst du zurück und erhälst per Gesetz deine Stelle.
-
der AG wird den anderen, fertig eingearbeitete, bewährten Mitarbeiter auf eine Stelle paralell neben dir setzen
-
du wirst nicht wirklich eingearbeitet weil da schon einer ist und verlierst die Stelle über kurz oder lang dann doch.
-
der schon vom Vorredner erwähnte negative Geschmak über deine Unerlichkeit und die Tatsache dass du dem Unternehmen wissentlich geschadet hast bleibt.
-
weitere/andere Aufstiegschancen sind quasi ausgeschlossen
Ganz erlich! Sei lieber Erlich. So erhälst du dir das Vetrauen deines Arbeitgebers (welches du jetzt noch hast / sonst wärst du für die Stelle ja nicht im Gespräch).
So kannst du mit der Unterstützung deines Arbeitgebers und der des anderen Mitarbeiters mit Sicherheit auf den nächsten freien Posten klettern.
Was hast du davon die Schwangerschaft zu verheimlichen?
-
du bekommst die Stelle
-
du kannst die Stelle jedoch vorerst nicht antreten.
-
ein andrer Mitarbeiter übernimmt die Stelle wenn auch ofiziell nur vertretungsweise.
-
der andere Mitarbeiter wird engearbeitet und beweisst seine Befähigung auf „deinem“ Posten.
-
irgendwann kommst du zurück und erhälst per Gesetz deine Stelle.
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der AG wird den anderen, fertig eingearbeitet, bewährten Mitarbeiter auf eine Stelle paralell neben dir setzen
-
du wirst nicht wirklich eingearbeitet weil da schon einer ist und verlierst die Stelle über kurz oder lang dann doch.
-
der schon vom Vorredner erwähnte negative Geschmak über deine Unerlichkeit und die Tatsache dass du dem Unternehmen wissentlich geschadet hast bleibt.
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weitere/andere Aufstiegschancen sind quasi ausgeschlossen
Ganz erlich! Sei lieber Erlich. So erhälst du dir das Vetrauen deines Arbeitgebers (welches du jetzt noch hast / sonst wärst du für die Stelle ja nicht im Gespräch).