Ordentliche Arbeitsbedingungen von Nöten
angenommen jemand bekommt einen Sicherheitsjob für unter
Hartz-4-Grenze-Lohn angeboten (z.B. 5-6 Euro br. die Stunde).
Das könnte im Sicherheitsgewerbe ja schon fast übertariflich sein.
Nun wird von der Person auch noch verlangt daß sie ein eigenes
Auto haben soll und auch die Fahrtkosten aus eigener Tasche
bezahlen soll. Das Auto wird auch dienstlich benötigt.
Also für Dienstfahrten während der Arbeitszeit von Objekt A nach Objekt B, Kontrollfahreten usw.?
Ist das denn in Ordnung?
NEIN. Das gehört angezeigt. Bitte anzeigen bei der Gewerkschaft, die ARGE gehört abgemahnt.
Und wenn: Wer bezahlt das dann alles? Wenn die Person kein
Auto hat und bereits Hartz 4 bezieht hat sie ja auch Probleme
sich eines zu besorgen.
Eben. Die ARGE’n geben allerdings Darlehen von bis zu 1000 EUR (Kein Rechtsanspruch) raus. Nützt aber hier nichts.
Die Person kann von dem Gehalt ja kaum selbst leben.
Die Arbeiststelle kann abgelehnt werden, jedenfalls mit der Konstellation des PKW’s. Soweit die ARGE darauf die Leistung kürzt, sofort einstweiligen Rechtsschutz beim SG beantragen und Vortragung der Arbeitsbedingungen und der Negativberechnung (Lohn, Kosten).
Übernimmt das die Arge?
Sagen wir mals so. Wenn sie will, dass der Betroffene das macht muss sie auch bezahlen. Damit gehen dann künftig die Kosten für Firmen-PKW nicht mehr auf Firmen-Kosten, sondern auf Staatskosten, wenn die Firmen so schlau sind, sich einfach einen H4 zu besorgen, dem der PKW von „amtswegen“ mitfinanziert wird.
Und das Beste ist, der höhere Gewinn des Unternehmens, wegen geringerer Kosten, bleibt voll beim Unternehmer! Ist Deutschland ein Land zur Förderung des Unternehmertums oder nicht?