Für Sicherheitsjob Auto vonnöten

Hallo,

angenommen jemand bekommt einen Sicherheitsjob für unter Hartz-4-Grenze-Lohn angeboten (z.B. 5-6 Euro br. die Stunde).

Nun wird von der Person auch noch verlangt daß sie ein eigenes Auto
haben soll und auch die Fahrtkosten aus eigener Tasche bezahlen soll. Das Auto wird auch dienstlich benötigt.

Ist das denn in Ordnung?

Und wenn: Wer bezahlt das dann alles? Wenn die Person kein Auto hat und bereits Hartz 4 bezieht hat sie ja auch Probleme sich eines zu besorgen.

Die Person kann von dem Gehalt ja kaum selbst leben. Übernimmt das die Arge? Oder muß man auf den Lohnsteuerjahresausgleich warten?

Grüßle,

Ralf

Die Forderung ist eine Frechheit :frowning:(
Hallo,

Wenn dem Menschen die Arbeit im Sicherheitsgewerbe gefällt, wäre die
Auswahl eines anderen AG zu empfehlen, der entweder kein Auto verlangt, oder eins bereitstellt. Es wäre als Frechheit zu empfinden,
wenn der AG zwecks Selbstbereicherung dem AN noch die Bereitstellung
von Arbeitsmitteln zum Dumpinglohn abverlangen will. Bei einer ausreichend bezahlten Stelle ( die zur Selbstversorgung nebst Autounterhalt reichen würde ), könnte die ArGe ein Auto individuell als Darlehen vorfinanzieren . Es bliebe dem AN aber die Einsichtigkeit, das Arbeit ( und Entlohnung ) aus dem Leistungstransfer führen sollte.
Ohne diese " unverschämten Forderungen " wäre aufstockende Leistung
durch ALG II in dieser Branche noch als grenzwertige Möglichkeit
zu betrachten.

mfg

nutzlos

Beiträge in dem Forum stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar, ein Beratervertrag kommt nicht zustande. Bevor Ihr aufgrund von Informationen in diesem Brett handelt, solltet Ihr weiteren Rechtsrat einholen. Für konkrete Rechtsfragen solltet Ihr die Hilfe eines Anwalts oder Steuerberaters in Anspruch nehmen. Nur Anwälte und Steuerberater geben verbindliche Rechtsauskunft, für die sie auch einzustehen haben.

Hi,

solange der Wagen nur benötigt wird, um zum Einsatzort zu gelangen, ist das doch normal, oder? Jeder „normale“ Arbeitnehmer fährt ja auch auf eigene Kosten zum Arbeitsplatz …

Gruß S

Hallo,

A und B-tens nutzt er DAS, was er sich leisten kann…ein ABO beim
ÖPNV Z.B. Wo bekommt ein Hartzer ein brauchbares Auto her, wer unterhält es ? Dazu will der AG es noch indirekt für seine Aufträge
nutzen und entgeltet dieses nicht mal…m.M. nach totaler Sockenschuss. PUNKT
Ich hätte noch etliche Argumente, aber unter die besitzenden Frührentner scheint die Anfrage nicht zu fallen…und seiner Heimatstadt würde die anfragende Person ebenfalls " ehrenamtlich "
helfen…die fordern wenigstens keine materiellen Mitbringsel…
nur Engagement zum Tun und Handeln.
Beenden wir die Diskussion damit, das keine Hartzler sinnlos ausgebeutet werden dürfen…Zuträgliche Argumente finden sich allgegenwärtig. ( halt gemeinnützig )
Nenne uns mal Deine gegenwärtige Situation und vertrete sie dann mal
vor den Betroffenen. Deiner Vita nach lebst Du derweil auch von der
Sozialgemeinschaft und erhoffst Dir durch Fortbildung ein Leben ohne
Transferleistungen. Du willst ein Auto…dann wetterst Du noch für den erwähnten AG ?
Ein Schelm, wer Böses dabei denkt…

mfg

nutzlos

Ordentliche Arbeitsbedingungen von Nöten

angenommen jemand bekommt einen Sicherheitsjob für unter
Hartz-4-Grenze-Lohn angeboten (z.B. 5-6 Euro br. die Stunde).

Das könnte im Sicherheitsgewerbe ja schon fast übertariflich sein.

Nun wird von der Person auch noch verlangt daß sie ein eigenes
Auto haben soll und auch die Fahrtkosten aus eigener Tasche
bezahlen soll. Das Auto wird auch dienstlich benötigt.

Also für Dienstfahrten während der Arbeitszeit von Objekt A nach Objekt B, Kontrollfahreten usw.?

Ist das denn in Ordnung?

NEIN. Das gehört angezeigt. Bitte anzeigen bei der Gewerkschaft, die ARGE gehört abgemahnt.

Und wenn: Wer bezahlt das dann alles? Wenn die Person kein
Auto hat und bereits Hartz 4 bezieht hat sie ja auch Probleme
sich eines zu besorgen.

Eben. Die ARGE’n geben allerdings Darlehen von bis zu 1000 EUR (Kein Rechtsanspruch) raus. Nützt aber hier nichts.

Die Person kann von dem Gehalt ja kaum selbst leben.

Die Arbeiststelle kann abgelehnt werden, jedenfalls mit der Konstellation des PKW’s. Soweit die ARGE darauf die Leistung kürzt, sofort einstweiligen Rechtsschutz beim SG beantragen und Vortragung der Arbeitsbedingungen und der Negativberechnung (Lohn, Kosten).

Übernimmt das die Arge?

Sagen wir mals so. Wenn sie will, dass der Betroffene das macht muss sie auch bezahlen. Damit gehen dann künftig die Kosten für Firmen-PKW nicht mehr auf Firmen-Kosten, sondern auf Staatskosten, wenn die Firmen so schlau sind, sich einfach einen H4 zu besorgen, dem der PKW von „amtswegen“ mitfinanziert wird.

Und das Beste ist, der höhere Gewinn des Unternehmens, wegen geringerer Kosten, bleibt voll beim Unternehmer! Ist Deutschland ein Land zur Förderung des Unternehmertums oder nicht?

Nenne uns mal Deine gegenwärtige Situation und vertrete sie
dann mal
vor den Betroffenen. Deiner Vita nach lebst Du derweil auch
von der
Sozialgemeinschaft und erhoffst Dir durch Fortbildung ein
Leben ohne
Transferleistungen. Du willst ein Auto…dann wetterst Du noch
für den erwähnten AG ?
Ein Schelm, wer Böses dabei denkt…

Sag mal, geht’s noch? Ich habe lediglich darauf hingewiesen, daß jeder Arbeitnehmer auf eigene Kosten zum Arbeitsplatz reisen muß. Das ist kein Grund, mich auf der persönlichen Ebene anzupflaumen.

Meine persönliche Situation geht Dich einen feuchten Kehricht an, zumal ich meine Umschulung komplett selbst finanziere und, da ich dem Arbeitsmarkt deshalb nicht zur Verfügung stehe, auch keinen müden Cent von der Solidargemeinschaft erhalte.

EOD

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Hi Shim Pan, in der Anfrage geht´s aber NICHT um den Weg von u. zur Arbeit, sondern um die Stellung eines PKW seitens d. AN um die erforderlichen dienstlichen Fahrten für den AG durch zu führen! Und das ist schon ein gewaltiger Unterschied u. eine mehr als nur unverschämte Forderung des AG.
MfG ramses90

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Hallo @ramses90

TX für die Unterstützung der Gerechtigkeit. :wink:)

Mfg

nutzlos

Ergänzung…
Hallo,

Letztlich geben diese Menschen u.U. ihr Leben, um andere zu schützen.
Daher sollten sie es auch entsprechend vergütet bekommen, da eine
Arbeitskraft halt kein Verschleißartikel wie ein Kugellager ist.

mfg

nutzlos

Hallo,

erstmal danke für die Antworten jedoch ist da für mich noch kein Lösungsansatz.

Führen wir das Ganze nun weiter aus:

Angenommen der Möchtegernarbeitnehmer führt nun gegenüber diesem frechen eventuellen Arbeitgeber an daß er es für unzulässig hält daß der Arbeitgeber von ihm verlangt sich ein Auto zu leisten (was der Möchtegernarbeitnehmer mangels finanzieller Mittel ja nicht kann).

Daraufhin sagt der Arbeitgeber:„Dann such ich mir halt jemand anderen der das kann.“

Nun hat der Möchtegernarbeitnehmer keine Chance mehr den Job zu bekommen. Er hätte aber gerne gearbeitet anstatt Hartz 4 ohne Gegenleistung zu beziehen und dieses Jobangebot war das einzige seit langer Zeit.

Frage wäre nun: Kann er es evt. erreichen daß dieser Arbeitgeber seine Meinung ändert und ihm evt. doch ein Fahrzeug zur Verfügung stellt? Gibt es da evt. Gesetze die diesen Arbeitnehmer zur „Einsicht“ bewegen könnten?

Ich weiß daß die Frage nun eigentlich fast schon in die Rechtsberatung abdriftet. Aber vielleicht weiß ja jemand Bescheid.

Liebe Grüße,

Ralf

Moin auch,

Daraufhin sagt der Arbeitgeber:„Dann such ich mir halt jemand
anderen der das kann.“

Das wird wahrscheinlich passieren.

Frage wäre nun: Kann er es evt. erreichen daß dieser
Arbeitgeber seine Meinung ändert und ihm evt. doch ein
Fahrzeug zur Verfügung stellt? Gibt es da evt. Gesetze die
diesen Arbeitnehmer zur „Einsicht“ bewegen könnten?

Das wage ich zu bezweifeln. Ich gehe davon aus, dass der AG sehr wohl weiß, dass seine Forderung nicht in Ordnung ist. In Anbetracht der Zahl der Bewerber sagt er sich aber „mir doch egal“, weil er Geld sparen kann und davon ausgeht, dass er schon einen Dummen findet, der sich darauf einlässt.

noch ein Ralph, aber ein echter

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