Für Theater: Kindsvertauschung

Liebe/-r Experte/-in,

meine Theatergruppe erstellt ein eigenes Stück. Dabei kommt eine Kindsvertauschung auf der Geburtsstation als Hintergrund vor.

Meine Frage:
Wenn nun ein Elternpaar nach Jahren (in unserem Fall schon Volljährigkeit) darauf kommt, dass ihr Kind gar nicht ihr Kind ist (Vater-und Mutterschaftstest) und beim Krankenhaus ansetzen wollen, wie gehen sie da vor - wie würdet Ihr als „Krankenhaus“ reagieren?
Muss es da eine juristische Anfrage geben? Wer darf Nachforschungen anstellen? Ist das Krankenhaus auskunftspflichtig? Und vor allem: wem gegenüber? -
Sollte eine Vertauschung bestätigt werden - ermittelt dann das Krankenhaus selbst, wer das „Gegenstück“ sein könnte oder wie ist dann der Ablauf?
Für unser Stück ist die ganze menschliche Tragik, die dahinter steht, im Moment nicht wichtig, da wir das hier als Grundkonstante brauchen, nicht als Hauptpunkt …
Danke für Eure / Ihre Antwort,
brans

Hallo brans,

Ich denke mal, ohne Juristen ginge es gar nicht, da viele Persönlichkeitsrechte berührt sind.
Ein Gericht müsste dann beim Krankenhaus anfragen, um herauszufinden wer als „Gegenstück“ infrage käme.

Das Krankenhaus würde dann die Unterlagen durchforsten (30 Jahre Aufbewahrungspflicht).

Der oder die Kandidaten würden dann vom Gericht gefragt werden müssen, ob sie in eine DNA-Analyse einwilligen. Falls sie ablehnen, könnte das nicht weiter verfolgt werden.
Bei Zustimmung könnte dann eine Untersuchung stattfinden.
Dies stellt meine persönliche Meinung dar. Ich bin kein Jurist, sondern gelernter Krankenpfleger.

Evtl noch einen Experten im Rechtsbrett bei www befragen oder die Anfrage direkt ins Rechtsbrett stellen.
Viel Erfolg für Euer Theaterstück
Ullrich Sander

Hallo Ullrich,
dank dir für diese Erstorientierung. :smile:
LG, brans

Hallo Brans,

an der Klinik-branche bin ich zwar interessiert, aber nicht beruflich aktiv. Dennoch kann ich folgenden Hinweis geben: Die Frage würde ich tatsächlich stellen bei zwei bis drei Krankenhausverwaltungen, auch beim Einwohnermeldeamt, und auch bei einem Rechtanwalt. Ich hörte davon, ein Krankenhaus z.B.sei max. 30Jahre verpflichtet Unterlagen aufzuheben - eine Kindsvertauschung ist sicher auch nichts, was gerne zugegeben wird - dazu braucht man auch Daten von Dritten ( muss man erhalten) um eventuelle Zeugen Beweise, Indizien zu ermittlen. Beim Einwohnermeldeamt gibt es sicher Hinweise welche Kinder zur gleichen Zeit geboren wurden. Recherchen dürfen sicher die Eltern, das die vermeintlich betroffene(n) Kind(er)anstellen- dazu braucht es dann sicher Geburtsurkunden, alte im Krankenhaus …Nachweise das ein Bett belegt wurde /Aufnahme und Verweildauerakten, … soviel dazu.
Interessanter Stoff! Viel Erfolg damit - ich höre gerne wie es damit weitergehrt … bleibt auch immer die Frage was hat wer von der Wahrheit… gab es nicht vor kurzem einen Film im TV dazu?

Gruß
M.Koch

Hallo,

ich muss ehrlich zugeben. da bin ich überfragt. ich weiß nur, dass falls die Krankenakten (Aufbewahrungsfrist mind. 10 Jahre) noch in der Klinik sind, muss das KH dem Patient, im dem Fall der Mutter, weil sie ja Patient war, Einsicht gewähren.

lg

Hallo an alle,
danke für eure Rückmeldung, ein kleines Bild setzt sich zusammen …
LG, brans