Liebe/-r Experte/-in,
meine Theatergruppe erstellt ein eigenes Stück. Dabei kommt eine Kindsvertauschung auf der Geburtsstation als Hintergrund vor.
Meine Frage:
Wenn nun ein Elternpaar nach Jahren (in unserem Fall schon Volljährigkeit) darauf kommt, dass ihr Kind gar nicht ihr Kind ist (Vater-und Mutterschaftstest) und beim Krankenhaus ansetzen wollen, wie gehen sie da vor - wie würdet Ihr als „Krankenhaus“ reagieren?
Muss es da eine juristische Anfrage geben? Wer darf Nachforschungen anstellen? Ist das Krankenhaus auskunftspflichtig? Und vor allem: wem gegenüber? -
Sollte eine Vertauschung bestätigt werden - ermittelt dann das Krankenhaus selbst, wer das „Gegenstück“ sein könnte oder wie ist dann der Ablauf?
Für unser Stück ist die ganze menschliche Tragik, die dahinter steht, im Moment nicht wichtig, da wir das hier als Grundkonstante brauchen, nicht als Hauptpunkt …
Danke für Eure / Ihre Antwort,
brans