Hallo ihr Lieben!
Ich habe ein Problem, das meinen Vermieter betrifft:
Zum 01.07. habe ich mein WG-Zimmer gekündigt und es ordnungsgemäß ausgeräumt und geweißt. Da sich bis eben noch niemand bei mir gemeldet hat, um einen Termin für die Übergabe zu machen, besitze ich aber noch die Schlüssel zur Wohnung. Meine Vermieterin hat mir grade erklärt, dass das nicht rechtens ist und auf gar keinen Fall geht.
Zweites Problem: bis zum 01.08. wohne ich mit meinem Freund zusammen in seinem WG-Zimmer im selben Haus, da ich kurzfristig für den Juli noch eine Aushilfstätigkeit annehmen konnte. Auch als sie das erfahren hat, war sie schockiert und sagte, dass ich auch damit rechtliche Proleme kriegen kann.
Nun meine Frage: Was kann auf mich zukommen dafür, dass ich noch einen Schlüssel zu meiner alten Wohnung habe und die vier Wochen bei meinem Freund übernachtet habe?
Danke schonmal im Voraus für eure Antworten =)
LG
Es kann auf Dich zukommen, dass Du Mietausfall zu zahlen hast. Wenn Du zum 1.7. die Wohnung gekündigt hast, dann hättest Du auch die Schlüssel herausgeben müssen. Die Wohnung konnte ja nicht weitervermietet werden, da Du noch die Wohnungsschlüssel hast. Dem Vermieter steht logischerweise Schadensersatz zu. Wie ist es mit dem Strom, hast Du den abgemeldet bei Deinem Stromlieferanten,das ist Deine Aufgabe, ansonsten musst auch noch den Strom zahlen. Wasser auch abgelesen.Du tust Dir nichts gutes, wenn die Wohnung nicht heraus gibst, zur Herausgabe gehört Schlüsselübergabe, zusammen mit Vermieter ein Übergabeprotokoll erstellen.
Besuch kann man für längstens 6 Wochen haben. Dagegen kann der Vermieter nichts machen.
Es besteht in Deutschland Meldepflicht beim Einwohnermeldeamt, man muss sich auf eine Wohnung anmelden, und zwar auf die Wohnung in der man seinen Wohnsitz hat. Wenn man nur zu Besuch ist, dann hat man dort keinen Wohnsitz.
Allerdings kann man mit seinem Partner zusammen ziehen, dann kann man sich dort beim Einwohnermeldeamt anmelden- Wenn ein Mieter, seine Freundin bei sich einziehen lässt, dann kann der Vermieter dagegen gar nichts machen. Paare dürfen zusammen ziehen, auch ohne Zustimmung des Vermieters. Was der Vermieter machen kann, das ist die Nebenkostenvorauszahlung anheben, da nun eine Person mehr in der Wohnung wohnt. Dies allerdings nur wenn man dort richtig einzieht.
Wegen einem Besuch von 6 Wochen, da darf der Vermieter gar nichts anheben.
Hallo ihr Lieben!
Ich habe ein Problem, das meinen Vermieter betrifft:
Zum 01.07. habe ich mein WG-Zimmer gekündigt und es
ordnungsgemäß ausgeräumt und geweißt. Da sich bis eben noch
niemand bei mir gemeldet hat, um einen Termin für die Übergabe
zu machen, besitze ich aber noch die Schlüssel zur Wohnung.
Meine Vermieterin hat mir grade erklärt, dass das nicht
Wichtig ist, dass Du schnellstens mit Deiner Vermieterin einen Schlüsselübergabe-Termin machst. Strom ablesen, ggf abmelden.
So lange Du Deine Schlüssel nicht herausegeben hast, so lange hast Du die Wohnung bzw das Zimmer nicht herausgegeben. Also kann bzw. darf die Vermieterin das gar nicht weitervermieten. Die hat Mietausfall, den sie bei Dir holen kann.
Am Besten schnell das Zimmer raus geben, am Besten einen Zeugen mitnehmen. Wir haben ja bald den 1.8.
Sei vorsichtig nicht dass Du auch noch die Augustmiete bezahlen musst.
rechtens ist und auf gar keinen Fall geht.
Zweites Problem: bis zum 01.08. wohne ich mit meinem Freund
zusammen in seinem WG-Zimmer im selben Haus, da ich
kurzfristig für den Juli noch eine Aushilfstätigkeit annehmen
konnte. Auch als sie das erfahren hat, war sie schockiert und
sagte, dass ich auch damit rechtliche Proleme kriegen kann.
Nun meine Frage: Was kann auf mich zukommen dafür, dass ich
noch einen Schlüssel zu meiner alten Wohnung habe und die vier
Wochen bei meinem Freund übernachtet habe?
Danke schonmal im Voraus für eure Antworten =)
LG
Vielen Dank für deine Antwort!!! Jetzt bin ich ein bisschen beruhigter. =)
Die Schlüssel konnte ich bis jetzt noch nicht übergeben, weil die Vermieterin mich fälschlicherweise erst zum Ende dieses Monats mit der Übergabe eingetaktet hat. Jetzt ist ihr aufgefallen, dass sie mir die Kündigung ja schon zum 01.07. bestätigt hat und war ganz panisch. Ist ja supi, dass ich hier für ihr Versäumnis im Härtefall auch noch zahlen kann…
Nimm einen Zeugen mit, der ggf dann beweisen kann, dass es das Verschulden der Vermieterin war. Die Vermieterin muss die Wohnung entgegen nehmen. Wenn die Vermieterin sich sträubte die Wohnung rechtzeitig entgegen zu nehme, aus Zeitmangel oder warum auch immer, dann bist Du natürlich nicht verantwortlich. Die Vermieterin muss die Wohnung also die Schlüssel entgegen nehmen, wenn die dazu keine Lust hatte, dann kann die von Dir auch keine Miete für Juli verlangen.
Ich kann Dir nur raten, nehme einen Zeugen mit.Irgend eine Freundin bekannte oder so.
Vielleicht zeigt sich die Vermieterin auch einsichtig und will kein Geld mehr von Dir. Dennoch gebe der die Schlüssel ab, und lasse unterschreiben, wann die Vermieterin die Schlüssel bekommen hat. Besser immer vorsichtig sein. Wenn die Vermieterin keine Zeit hatte für die Wohnungsüberabe an die Vermieterin, dann kann die keine weiter Miete verlangen. Nur brauchst Du jemand der Dir im Streitfalle dies bezeugt.
Hallo Andrea,
du hast wirklich ein Problem. Solange du die Schlüssel nicht zurückgegeben hast, so lange gilts du als Nutzerin der Wohnung und zahlst Miete und Nebenkosten etc. Du warst verpflichtet, dich um die Schlüsselübergabe zu kümmern. Als erstes muss geklärt werden, in welcher Weise du den Vermieter darüber informiert hast, dass du ausgezogen bist. Hast du ihn aufgefordert, die Wohnung abzunehmen? Geschah dies mündlich oder schriftlich? Nur wenn du nachweisen kannst, dass dich kein Verschulden trifft, es vielmehr Versäumnis des Vermieters war, die Schlüssel entgegenzunehmen, dann kommst du aus dieser Situation heraus. Genau weiß ich nicht, wie du die Schlüssel loswerden kannst. Du brauchst anwaltlichen Rat. Wenn du keine Rechtsschutzversicherung hast, wende ich an den Mieterverein. Vom Gefühl her würde ich sagen, gib den Schlüssel bei der Polizei ab und teile dem Vermieter mit, wo der Schlüssel verwahrt wird. Doch rate ich dir in diesem Fall zum Beistand durch den Mieterverein. Vermutlich wird aus dieser Sache eine längerer Schriftwechsel entstehen, da brauchst du sowieso fachkundige Hilfe.
Die zweite Frage, ob dein Freund dich aufnehmen durfte, ist ebenso kompliziert, doch bekommst nicht du den Ärger, wenn dann dein Freund. Das lassen wir also noch offen.
Entschuldige, dass ich erst jetzt antworte, war heute stark beschäftigt.
Beste Grüße
Ingrid
Ich kann leider nicht helfen!
diese Frage kam fälschlicherweise an mich.
Ich bin kein Wohnungs-Experte!