Ein Freund von mir arbeitet in einem recht großen Autohaus. Dort ist es üblich, dass man (in seiner Position) Hemd und Krawatte trägt ( natürlich alles von den dort geführetn Automarken bzw mit Firmenbezeichnung und Logo drauf). Nun hat er eine Jacke (auch mit Logo usw). Doch sein Chef sagte, er müsse eine andere Jacke tragen, und für diese müsse er einen gewissen Eigenanteil tragen! Ist das rechtlich zulässig, dass man für vorgeschreibene Arbeitskleidung auch noch zahlen muss?? Die neue Jacken kann man (genau wie die Hemden und Krawatten) NICHT in der Freizeit tragen. Und mit zB 45 € pro Krawatte ist das nicht wirklich ein günstiger Spass…
a) Was steht bezüglich dieser „Berufkleidung“ im Arbeitsvertrag?
b) Besteht eine Betriebs-Vereinbarung (Betriebsrat) über die Pflicht zum Tragen derartiger Berufskleidung? Dort könnte auch geregelt sein, wer die Kosten trägt.
Viele Grüße
Böker
Im Arbeitsvertrag steht, dass für Berufskleidung ein Eigenanteil zu tragen ist ( ohne Angabe einer Höhe). Jedoch ist die Berufskleidung als KFZ-ler eher Arbeitskittel und Hose als Krawatte, Hemd und vor allem Jacke!!??
Naja, also wenn ich das richtig sehe, dann hat mein Bekannter wohl keine Chance, da der Paragraph im Vertrag sehr schwammig formuliert ist, oder?
In der Betriebsvereinbarung ist dazu nichts verankert!
Julia
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