Mich interessiert mal, für was für nen Stundenlohn so Frührentner zu bekommen sind. Denn für nen Projekt haben wir
leider bloss 8.–/h über (halb-caritative Angelegenheit.) Es geht also nicht um Ausbeutung, sondern wir haben einfach nicht mehr über.
Es würde sich um ne reine Bürotätigkeit handeln. Frage, weil falls es utopisch sein sollte, fange ich gar nicht erst an zu suchen!
ich würde für diesen Stundenlohn nicht arbeiten. Das heißt aber nix.
Wahrscheinlich kommt es darauf an, aus welchem Grund der Rentner arbeitet. Wenn er einfach Beschäftigung sucht, weil ihm die Decke auf den Kopf fällt, könnte es sein, dass jemand auch mit diesem Stundenlohn einverstanden ist. Für die, die arbeiten (müssen), um ein bißchen mehr Kohle zu haben, wird der Job nichts sein.
Achtung!
ob ihr jemand findet, der für DM 8,-- pro Stunde arbeitet, sei dahingestellt. Wenn es eine quasi caritative Tätigkeit ist, spricht m. E. micht einmal was gegen ehrenamtliche (also: unentgeltiche) Mitarbeit/-hilfe.
Dennoch muß bei sog. 630-Mark-Jobs nicht nur das erzeilte Arbeitseinkommen, sondern auch die ArbeitsZEIT berücksichtigt werden. Bei 630,- DM/Monat und angenommenen DM 8,-- pro Stunde ergibt das eine Arbeitszeit von annähernd 80 Stunden pro Monat. Damit ist ein Kriterium des sog. 630-Mark-Jobs nicht mehr erfüllt und die Tätigkeit wird wie ganz normale Arbeit „bewertet“. M. W. dürfen 45 Stunden Arbeitszeit im Monat nicht überschritten werden.
vielen Dank für Deinen Tip mit den 45 Stunden, der nicht unerheblich ist!
Dafür gibt es aber schon eine Lösung, da die Beschäftigung für mehrere Bereiche ist und eine Mischfinanzierung vorhanden ist. Davon entfallen wiederum 300.-- mtl. steuerfrei auf eine Vereinsbeschäftigung in etwas analog der Übungsleiterpauschale.
Von daher müssen wir das andere halt bloss so schieben, dass das in den 45 Std. bleibt!
Ich hab schon mehrere Beiträge von Dir hier seit langem verfolgt. Du gibst viele wichtige, und interessante Anregungen!
nach § 8 Sozialgesetzbuch IV müssen es weniger als 15 Stunden wöchentlich sein,
Neben der Sozialversicherungspflicht (Steuerbefreiung dürfte bei Rentnern in den meisten Fällen nicht in Betracht kommen), die ja eben nicht gewollt ist, ist dies wichtig für einen Erwerbsunfähigkeitsrentner, der bei Überschreiten einer der Grenzen (Stundenzahl, 630,00 DM p.m.) mit Einbußen oder gar Entzug der Rente rechnen muß.
Gruß
steuerfux
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nach § 8 Sozialgesetzbuch IV müssen es weniger als 15 Stunden
wöchentlich sein,
OK - Stimmt!
Aber aus der Erfahrung kann ich sagen, dass bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 15 Std. niemand reklamiert! (zumindest bisher nicht - die wenigsten Abrechnungsprogramme akzeptieren aine Eingabe von 14 Std. und 59 Minuten )
Hallo, Guido,
der Niemand ist die gesetzliche Rentenversicherung, die bei einer Prüfung RÜCKWIRKEND den „630-DM-Job“ kippt - mit allen Konsequenzen für beide Beteiligten, Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Die Rückwirkung kann vier (4) Jahren umfassen.
Betrgasmäßig macht das für den Arbeitgeber u.U. nicht viel aus; für den EU-Rentner kann es „tödlich“, wenn die Rentenrückzahlung (Versäumnis der Meldepflicht) vier Jahre umfaßt.
Für die Praxis: 14 h 59 m glaubt kein Prüfer. Bleib bei einer 5-Tage-Woche bei täglich 2,5 Stunden, dann ist sogar noch etwas „Luft“.
Gruß
steuerfux
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Hallo, Guido,
der Niemand ist die gesetzliche Rentenversicherung, die bei
einer Prüfung RÜCKWIRKEND den „630-DM-Job“ kippt - mit allen
Konsequenzen für beide Beteiligten, Arbeitgeber und
Arbeitnehmer. Die Rückwirkung kann vier (4) Jahren umfassen.
Betrgasmäßig macht das für den Arbeitgeber u.U. nicht viel
aus; für den EU-Rentner kann es „tödlich“, wenn die
Rentenrückzahlung (Versäumnis der Meldepflicht) vier Jahre
umfaßt.
Da sagt mir meine Erfahrung etwas anderes (und ich betreue ca. 60 Unternehmen - bei denen bislang nichts reklamiert wurde).
By the way - die Prüfungen werden zwar im Auftrag der gesetzlichen Rentenversicherung durchgeführt, aber DURCH die Krankenkassen!
Für die Praxis: 14 h 59 m glaubt kein Prüfer. Bleib bei einer
5-Tage-Woche bei täglich 2,5 Stunden, dann ist sogar noch
etwas „Luft“.
Da es so im SGB steht, HAT der Prüfer das zu glauben!
Da sagt mir meine Erfahrung etwas anderes (und ich betreue ca.
60 Unternehmen - bei denen bislang nichts reklamiert wurde).
By the way - die Prüfungen werden zwar im Auftrag der
gesetzlichen Rentenversicherung durchgeführt, aber DURCH die
Krankenkassen!
Nicht mehr, seit Einführung des KK-Wahlrechts prüft der Rentenversicherungsträger; und die sind hart und trocken. Glück hält nicht ewig.
Für die Praxis: 14 h 59 m glaubt kein Prüfer. Bleib bei einer
5-Tage-Woche bei täglich 2,5 Stunden, dann ist sogar noch
etwas „Luft“.
Da es so im SGB steht, HAT der Prüfer das zu glauben!
Wenn es denn Betriebe ohne Zeiterfassung sind!
Ohne Häme und Härte:
Ich halte es für sinnvoll, hier Tipps zu geben, nach denen sich auch der Laie richten kann, ohne daß er auf die sprichwörtliche Minute in einer Woche schauen muß. Das entspannt.
Ohne Häme und Härte:
Ich halte es für sinnvoll, hier Tipps zu geben, nach denen
sich auch der Laie richten kann, ohne daß er auf die
sprichwörtliche Minute in einer Woche schauen muß. Das
entspannt.
Da hast Du weiss Gott recht!
Aber in diesem Fall war es ja eh klar, dass nur ca. 2 Std. täglich gearbeitet werden sollte…