Ich find die Tasche echt klasse und würde gerne mitmachen, will mich davor aber informieren, für was meine Daten alles rechtlich verwendet werden darf. Ich hab keine Lust auf ständige Werbestalkerei und würde das wie gesagt gerne vermeiden wollen…
Könnt ihr mir sagen, für was im Rahmen des Datenschutzes meine Kontaktdaten verwendet werden dürfen?
in solchen Fällen empfiehlt es sich, immer die AGB genau durchlesen. In diesem Fall habe ich nur gefunden, dass deine Anschrift für das Gewinnspiel gespeichert und von SAT1 und den Gewinnspielpartnern genutzt wird. Damit dürfte deine Adresse dann nicht an andere Unternehmen z.B. für Werbung weiter gegeben werden.
Anders ist das, wenn im Rahmen der Registrierung nach deinem Einverständnis (opt in) gefragt wird, dir „interessante Angebote“, e@mails o.ä. zuzusenden. Wenn du dieses Einverständnis nicht erteilst, dann darf deine Adresse ebenfalls nicht weiter gegeben werden. Stimmst du aber zu, dürfen deine Daten auch dafür genutzt werden. Letzlich also immer sehr genau lesen, auch das Kleingedruckte und die Lizenz-, Verlosungs- oder sonstige Bedinungen.
Hoffe, dass hilft dir weiter
Ulliyo
Zum Schluss wie immer der Hinweis, dass dies meine persönliche Meinung ist und keinen juristischen Rat darstellt.
Grüß Gott.
Wenn ich Deinen Link anklicke, steht da, dass das Gewinnspiel leider abgelaufen ist. Darum kann ich mir die Teilnhamebedingungen nicht durchlesen und Dir also leider auch deine Frage nicht konkret beantworten.
GRUNDSÄTZLICH gilt, dass nur die Daten verwendet werden dürfen, deren Verwendung Du ausdrücklich erlaubt hast. Es empfiehlt sich, Teilnahmebedingungen bei Preisausschreiben immer genau durchzulesen und dann abzuwägen: Erlaubst Du die Nutzung nur für das Preisausschreiben, oder haben die eine Klausel wie „wir geben das an unsere Partner weiter, damit Sie besser beraten werden können“ oder so etwas.
Werbe"stalkerei" dürfte es zumindest bei Adressen aus der Europäischen Union nicht geben; wenn Du einmal gemailt hast, dass Du keine weiteren Mails wünschst, bist Du raus. Anders ist das oft im übrigen Ausland.
Auf keinen Fall ohne Kennnisse der AGB und schon gar nicht schnell handeln. Sondern mindestens 2 Tage recherchieren. Wenn auch noch so verlockend, genau darauf zielen diese sog. Angebote. Jeder Browser hat auch ein WOT zu haben, ein sog. Sicherheitscheck. https://addons.mozilla.org/de/firefox/addon/wot-safe…
WOT zeigt Ihnen, welchen Websites Sie vertrauen können. Grundlage dafür sind die Erfahrungen von Millionen Anwendern auf der ganzen Welt. WOT ist schnell, benutzerfreundlich und völlig kostenlos. Laß Dir diesbezüglich am Computer helfen.
Der Anbieter darf grundsätzlich Ihre Daten NUR für den Zweck des Gewinnspiels verwenden, es sei denn, Sie willigen ein in Werbung o,ä.
Diese Möglichkeit muss Ihnen gegeben werden.
Die Rechtsprechung hat jedoch eindeutig festgelegt, dass so genannte „Opt-out’s“ (vorb gesetzte Häkchen / angekreuzte Kästchen etc.) rechtswidrig sind.
Sie müssen als Ihre „Einwilligung“ explizit dafür geben.
Bekommen Sie auf einmal Werbung ohne Ende, können Sie jederzeit ein (für Sie kostenfreies!) Auskunftsersuchen nach § 34 BDSG bei dem Werbenden Unternehmen einreichen.
Darin muss Ihnen u.a. gesagt werden, woher Ihre Daten stammen etc.
Ist der Gewinnspielanbieter dabei und Sie haben Ihre Einwilligung NICHT gegeben - Bingo. Ein Fall für die zuständige Datenschutz-Aufsichtsbehörde des Bundeslandes (wo der Anbieter seinen Sitz hat).
Salve,
ich empfehle Ihnen, die mit Sicherheit anhängenden AGB’s zu lesen (ich will mich auf der Seite nicht anmelden) und dann zu entscheiden, ob Sie teilnehmen wollen oder nicht. Es könnte durchaus sein, dass dadurch Werbung von Firmen usw.kommt. Wer hat schon etwas zu verschenken?
grundsätzlich gilt der Erlaubnisvorbehalt nach BDSG:
Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)1
§ 4 Zulässigkeit der Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung
(1) Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten sind nur zulässig, soweit dieses Gesetz oder eine andere Rechtsvorschrift dies erlaubt oder anordnet oder der Betroffene eingewilligt hat.
§ 4a Einwilligung
(1) Die Einwilligung ist nur wirksam, wenn sie auf der freien Entscheidung des Betroffenen beruht. Er ist auf den vorgesehenen Zweck der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung sowie, soweit nach den Umständen des Einzelfalles erforderlich oder auf Verlangen, auf die Folgen der Verweigerung der Einwilligung hinzuweisen. Die Einwilligung bedarf der Schriftform, soweit nicht wegen besonderer Umstände eine andere Form angemessen ist. Soll die Einwilligung zusammen mit anderen Erklärungen schriftlich erteilt werden, ist sie besonders hervorzuheben.
Also das Kleingedruckte oder die AGBs genau lesen!Der Anbieter wird keine Rechtsvorschrift benennen können, die ihm dies erlaubt.
also, zuerst einmal - ganz klar, niemand darf ohne Deine Zustimmung erstmal überhaupt keine personenbezogene Daten von Dir erheben. Außer, behördliche und steuerrechtliche, polizeiliche oder sonstige amtliche Datenerhebungen zur Nutzung selbiger im Sinne des öffentlichen Rechts. Oder, Du selbst stimmst der Datenerhebung zu. Das ist bei einem Gewinnspiel nahezu uerlässlich. In wieweit Du die Daten hergibst obligt Dir selbst. Generell dürfen Deine Kontaktdaaten nur für die jeweilige Sachlage (hier Gewinnspiel) verwendet werden. Siehe dazu auch immer die jeweiligen Datenschutzerklärung der betreffenden Webseiten.
guck doch mal, was du alles unterschrieben musst.
eine verknüpfung mit der einwilligung zur werbung dürfte nicht vorgenommen werden: du musst expliziz unterschreiben, damit sie dich bewerben dürfen.
sollten sie es trotzdem tun kanst du
a)
anfragen, woher sie deine Adresse und deine einwilligung haben und
b)
dich bei der Aufsichtesbehörde (in jedem BUndesland eine andere) beschweren, die Adressen findest du hier: www.bfdi.de
Hallo, grundsätzlich nur für das Gewinnspiel, außer man liest die weiteren Bedingungen nicht richtig und läast zu oder willigt ein, dass die Daten für weitere Zwecke verwendet werden dürfen. Man kann leicht rausbekommen, ob diese Daten ordnungswidrig weiterverwendet werden. Man schreibt z. B. seinen Vornamen etwas „eigenwillig“. Taucht dieser in späteren e-Mail aus, weiß man die Quelle.
Steht in der AGB bzw. den Gewinnspielteilnahmevertrag.
kann man im vorhinein nicht sagen. Allerdings ist es immer möglich seine Einwilligung zurückzunehmen. Aber ob bis dahin schundluder betrieben wird und die Daten verkauft werden an Dritte und diese wieder an Dritte… tja das kann man schlecht sagen …steht wie gesagt in den Teilnahmebedingungen…
Wenn man nicht sicher ist sollte man schriftlich ausdrücklich daraufhinweise das personenbezogene Daten ausschließlich SAT 1. und keine Dritten zugänglich gemacht werden dürfen.
bitte die AGB des Nutzers lesen. Ansonsten pauschal - nur für den Zweck für den die Daten freigegeben wurden.
Hioer besteht noch die Möglichkeit éines Passus, der da lautet: „…und für alle mit beteiligten Unternehmen…“ dann viel Spaß beim abbestellen.