Wofür ist das Ordnungsamt in der Regel zuständig?
Je nach Bundesland und Region sind die Ordnungsämter der Städte und Gemeinden für eine Vielzahl von Aufgaben aus dem Bereich Sicherheit und Ordnung zuständig. Das betrifft zum Beispiel:
Abfall auf öffentlichen Straßen
Ausstellung von Parkausweisen (Parkraumbewirtschaftung)
Anmeldung von Veranstaltungen, sonstige Genehmigungen
Beschwerden zu Ruhestörungen, Haus- und Nachbarschaftslärm Bußgeldbescheide
Flyergenehmigungen
Hundemeldepflicht
Jugendschutz
Nichtraucherschutz
Sicherheit und Ordnung in Park- und Grünanlagen
Räum- und Streupflicht für öffentliches Straßenland/ Winterdienst
Ist keine eigenständige Verwaltung für Gewerbeangelegenheiten vorhanden, so werden die anfallenden Aufgaben ebenfalls vom Ordnungsamt übernommen. Das betrifft z.B. die Gewerbeanmeldung, die Ummeldung eines Gewerbes, die Gewerbeabmeldung, die Beantragung einer Maklererlaubnis oder die Ausstellung einer Reisegewerbekarte.