Für welche Leistungen ist VSt Abzug möglich ?

Hallo,
Für welche Leistungen ist VSt Abzug möglich ?
Für betriebliche Aufwendungen, denke ich mal …
OK, wie ist das dann zB mit der VSt. aus Steuerberaterrechnung - kann die geltend gemacht werden ? Oder ADAC ?
Und wie ist das mit Aufwendungen die zwar ESt rechtlich relevant sind aber keinen Gewerbebezug haben, also zB Versicherungen (KV, Haftpflicht usw). Ist da dann kein VSt Abzug möglich ?

Danke ! Günter

Für betriebliche Aufwendungen, denke ich mal …

Richtig !

OK, wie ist das dann zB mit der VSt. aus Steuerberaterrechnung

Wenn diese betrieblich veranlaßt ist.

Oder ADAC ?

Ist der betrieblich veranlaßt ?

Und wie ist das mit Aufwendungen die zwar ESt rechtlich
relevant sind aber keinen Gewerbebezug haben, also zB

Dann natürlich nicht, siehe oben.

Versicherungen (KV, Haftpflicht usw).

Versicherungen unterliegen der Versicherungssteuer, nicht der Mehrwertsteuer (auch wenn der Prozentsatz fast immer der gleiche ist). Also kein Vorsteuerabzug.

Danke ! Günter

Bitte, Nordlicht

OK, wie ist das dann zB mit der VSt. aus Steuerberaterrechnung

Wenn diese betrieblich veranlaßt ist.

Oder ADAC ?

Ist der betrieblich veranlaßt ?

hm, naja, das sind ja im Grund immer gemischte Posten.
Wenn der Steuerberater zB den Kapitalertrag erstellt ist das privat, die EÜR eindeutig betrieblich.
Aber für die Erstellung der EÜR ist ja keine getrennte USt ausgewiesen. Genauso zB ADAC. Der mag auch privat genutzt werden, zB 50%. Gibt es da nicht eine Regelung demnach die USt immer explizit ausgweisen sein muss und dann auch nur DER Betrag geltend gemacht werden darf ?
Denn wenn etwa der ADAC 50% geschäftlich ist darf man ja wohl nicht einfach die entsprechende USt selbst ausrechnen ?
Das gleiche bei einem Kauf von Kaffee und Zucker auf die selbe Rechnung. Der Kaffee ist privat, der Zucker gewerblich. Ich denke da bräuchte man dann 2 Rechnungen ?
Günter