Für wenn zaehlt ein Tarifvertrag

Hallo Community,

hinsichtlich der Regelung für Tarifvertraege habe ich folgende Fragen:

Für wen gilt ein Tarifvertrag?

Muss eine Person in der Gewerkschaft angemeldet sein, um auf die im Tarifvertrag befindlichen Forderungen anspruch zu haben?

Macht es einen Unterschied, wenn eine Person auf 400-Euro Basis angestellt, bzw einen befristeten Arbeitsvertrag hat.

Gerne würde ich auch Hinweise entgegennehmen, in welchem Gesetzesbuch sich die Regelungen finden.

Grüße
Sebastian

Hallo Sebastian,

ein Tarifvertrag wird zwischen den Tarifparteien geschlossen. Diese sind regelmäßig Unternehmen die einem Arbeitgeberverband angehören und der zuständigen Gewerkschaft. Sofern ein Tarifvertrag vorhanden ist, gilt dieser in aller Regel für alle Beschäftigen des Unternehmens. Hier müsste man aber die genauen Regelungen innerhalb des Tarifvertrages kennen.

Unter normalen Umständen kommen auch nur die Mitarbeiter eines Unternehmens in den Genuss der tariflichen Regegelungen, die letztlich einer Gewerkschaft angehören. In der Praxis sieht das allerdings anders aus, so dass der Unternehmer in aller Regel alle Beschäftigen gleich behandelt, also auch diese die keiner Gewerkschaft angehören. Dies geschieht meist deswegen, weil der Unternehmer befürchten müsste, dass eben mehr seiner Beschäftigten der Gewerkschaft beitreten.

Ich hoffe, dass ich Ihnen etwas weiterhelfen konnte.

Gruß Holger

Hallo Sebastian,

Tarifverträge gelten grundsätzlich zwischen den Mitgliedern der vertragsschließenden Parteien, d.h. der Arbeitgeber muss in dem jeweiligen Arbeitgeberverband sein und der Arbeitnehmer in der richten (nämlich vertragsschließenden) Gewerkschaft. Das steht so im Tarifvertragsgesetz http://www.gesetze-im-internet.de/tvg/__3.html (§ 3). Ausnahme: Allgemeinverbindliche Tarifverträge (die Allgemeinverbindlichkeit wird auf Antrag der tarifschließenden Parteien und bei Erfüllung formaler Voraussetzungen vom Arbeitsministerium erklärt), dann gilt der Tarifvertrag grundsätzlich für alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer in der Branche. Die Liste allgemeinverbindlicher Tarifverträge findest du im Internet. Ein Tarifvertrag gilt auch dann, wenn im Arbeitsvertrag das so vereinbart ist.

Einen Unterschied gibt es da für 400,-- Euro-Kräfte und befristete Arbeitsverhältnisse nicht.

Good luck!

Hallo Sebastian,

ein Tarifvertrag gilt für alle Angestellten, ob in der Gewerkschaft oder nicht. Einziger Unterschie: sollte es zu einem Streik, von der Gewerkschaft initiert,musst Du arbeiten. Auch wenn Du gekündigt werden solltest, kannst Du nicht die Gewerkschaft anrufen, dass sie Dich anwaltlich vertreten. Für mich persönlich, alles keine Gründe jemals in die Gewerkschaft einzutreten. Sollte nämlich ein Unternehmen geschlossen werden, stimmt die Gewerkschaft eh zu. Deine letzte Frage verstehe ich allerdings nicht so richtig. Ich hoffe sie Dir bereits beantwortet zu haben und wünsche Dir alles Gute
und sonnige Grüße

aus Berlin

Hallo Sebastian,
grundsätzlich wird ein Tarifvertrag zwischen einer Gewerkschaft und einer Arbeitgebervereinigung geschlossen. Er gilt dann zwischen so genannten tarifgebundenen Parteien, das sind Gewerkschaftsmitglieder einerseits und Arbeitgeber, die der Arbeitgebervereinigung angehören andererseits.
Dann gibt es Haustarifverträge (z. B. bei uns) die zwischen einer Gewerkschaft (oder einer Tarifgemeinschaft aus mehreren Gewerkschaften) und einem bestimten Arbeitgeber geschlossen wird.
Aber immer gilt er zwischen Tarifgebundenen Parteien.

Na ja, grundsätzlich heißt natürlich, es kann auch Ausnahmen geben.
Es gibt auch Tarifverträge, die vom Arbeitsministerium als allgemeinverbindlich erklärt werden. Dann haben sich auch nicht tarifgebundene Parteien daran zu halten. Das heißt, auch Arbeitgeber die keiner Arbeitgebervereinigung angehören müssen ihre Leute nach dem Tarifvertrag bezahlen.
In anderen Fällen wird in den individuellen Arbeitsverträgen auch ein Tarifvertrag für gültig erklärt, dass heißt, der Arbeitgeber verpflichtet sich von sich aus, einen Tarifvertrag aiuch für Mitarbeiter anzuerkennen, die nicht der abschließenden Gewerkschaft angehören. Das ich z. B. bei uns der Fall.
Mir persönlich ist diese Handhabe ein Dorn im Auge. Wir Gewerkschaftsmitglieder finanzieren mit unseren Beiträgen den Tarifkampf und halten im Streik den Buckel hin, und diese Trittbrettfahrer ziehen Nutzen aus unsererem Einsatz! Moralisch ist das die unterste Schublade.
Eine eventuelle Befristung eines Arbeitsvertrages hat keinen Einfluss auf die Gültigkeit eines Tarifvertrages.
Bei 400 € Kräften kann es möglicherweise einen Tarifvertrag für geringfügig Beschäftigte geben.
Nachlesen kannst Du das alles im Tarifvertragsgesetz. Ich empfehle www.juris.de.
Übrigens, zustehende Leistungen dürfen einem tarifgebundenen Arbeitnehmer nicht verweigert werden. Ein Gewerkschaftsmitglied darf auf die ihm zustehenden Leistungen aus einem Tarifvertrag auch freiwillig nicht verzichten. Das schützt die Tarifautonomie.
Liebe Grüße, Johannes

Tarifverträge gelten prinzipiell nur für die Arbeitnehmer, die Mitglied der Gewerkschaft sind, und für Arbeitgeber, die Mitglied des Arbeitgeberverbandes sind. Ist zwar der AN Mitglied der Gewerkschaft, der AG aber nicht Mitglied des AGVerbandes, muss der AG nicht das Tarifentgelt zahlen. AN, die kein Gewerkschaftsmitglied sind, erhalten von ihrem im AGVerband organisierten AG trotzdem das zwischen den Tarifvertragsparteien vereinbarte Entgelt. Im anderen Fall würden die nicht organisierten AN in die Gewerkschaft eintreten und deren Verhandlungsposition verbessern, was nicht im Interesse des AG sein kann.

Unter besonderen Umständen kann der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit einen Tarifvertrag für allgemein verbindliche erklären, das heißt, er gilt für alle AN und AG einen Tarifbezirks undabhängig von der Zugehörigkeit zu einem Interessenserband.

Hallo Sebastian,
ein Tarifvertrag gilt für dich grundsätzlich nur, wenn Du auch Mitglied der Tarifpartei bist, also Mitglied der für die Branche, in der Du arbeitest, zuständigen Gewerkschaft. Zusätzlich muss das Unternehmen, in dem Du arbeitest, auch selbst Mitglied im Arbeitgeberverband sein. Rechtsansprüche durchsetzen, z.B. vor dem Arbeitsgericht, kannst Du aber nur, wenn Du auch Gewerkschaftsmitglied bist. Ausnahme: Es gibt sogenannte „allgemeinverbindliche“ Tarifverträge. Das wird von den Arbeitsministerien festgelegt, z.B. im Dienstleistungsbereich. Ob Du darunter fällst, kannst Du auf der Seite des zuständigen Ministeriums http://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/arbeitsre… erkunden.
U. Daniel

Hallo Sebastian,
ich kann zur Zeit nicht helfen.
Gruß
Cress

Hallo Sebastian,

grundsätzlich gilt ein TV für die Mitglieder der Gewerkschaft die den TV abgeschlossen hat.
Tatsächlich werden aber häufig vom Unternehmen alle festangestellten Mitarbeiter gleichbehandelt, da das Unternehmen Angst davor hat, dass sich sonst alle Mitarbeiter in einer Gewerkschaft organisieren.

Tarifverträge sind im Tarifvertragsgesetz geregelt.

Ob befristet Beschäftigte in TV-Regelungen einbezogen werden, hängt von im Betrieb geltenden tariflichen oder betrieblichen (Betriebsvereinbarung/Betriebsrat) Regelungen ab.

Wende Dich an Deinen Betriebsrat, sofern es einen in dem Betrieb gibt.

Grüße

Hallo, leider kann ich nicht in Details antworten, da mir da auch das Wissen fehlt. Grundsätzlich muss man in einer Gewerkschaft sein um deren Tarif beim AG durchzusetzen und dann für sich selbst einzufordern. In der Praxis entscheidet der AG mit wem er Tarifverträge macht. Unser Krankenhaus wurde 2003 von einem privaten Träger übernommen und alle BAT-Verträge eingefroren. Seit dem gibt es keine Gehaltserhöhungen oder andere Tarifanpassungen mehr. Seit Jahren wird ein anderer Tarifvertrag angewandt und somit haben die alten "BAT"ler nichts mehr zu melden -ausser Unmut etc. Man kann ja wechseln - doch zu welchen Bedingungen? Und hat man eine Lobby hinter der anderen Gewerkschaft(Medsonet)?
Viel Erfolg beim weiteren Suchen…

hallo, ein allgemein verbindlicher Tarifvertrag gilt für alle Arbeitnehmer eines betriebes

hallo
wenn dein arbeitgeber in einen arbeitgeberverand mit tarifvertrag ist dann gilt dieser tarifvertrag für alle mitarbeiter dises unternehmens.
natürlich können sich die mitarbeiter bei einer aderen gwerkschaft melden und die gewerkschaft damit beauftragen mit dem arbeitgeber zu verhandeln (zb cockpit)
gruss hasan

Hallo,
gültige Tarifverträge sind allgemein verbindlich.

TV gilt fuer die Gewerkschaftsmitglieder, da die Gewerkschaft den Vertrag ausgehandelt hat fuer ihre Mitglieder.
TVs werden oft fuer allgemeinverbindlich erklaert, damit nicht alle AN in die Gewerkschaft eintreten und die Gewerkschaft damit mehr macht erhaelt. Sog. Trittbrettfahrer.
Wenn der TV 400 EUR Beschaeftigungen regelt, so gilt dies fuer die Mitglieder.
TVs sind kein Gesetz sondern Vertraege, die die Gewerkschaft mit den AGn fuer ihre Mitglieder aushandelt.