Hallo Sebastian,
grundsätzlich wird ein Tarifvertrag zwischen einer Gewerkschaft und einer Arbeitgebervereinigung geschlossen. Er gilt dann zwischen so genannten tarifgebundenen Parteien, das sind Gewerkschaftsmitglieder einerseits und Arbeitgeber, die der Arbeitgebervereinigung angehören andererseits.
Dann gibt es Haustarifverträge (z. B. bei uns) die zwischen einer Gewerkschaft (oder einer Tarifgemeinschaft aus mehreren Gewerkschaften) und einem bestimten Arbeitgeber geschlossen wird.
Aber immer gilt er zwischen Tarifgebundenen Parteien.
Na ja, grundsätzlich heißt natürlich, es kann auch Ausnahmen geben.
Es gibt auch Tarifverträge, die vom Arbeitsministerium als allgemeinverbindlich erklärt werden. Dann haben sich auch nicht tarifgebundene Parteien daran zu halten. Das heißt, auch Arbeitgeber die keiner Arbeitgebervereinigung angehören müssen ihre Leute nach dem Tarifvertrag bezahlen.
In anderen Fällen wird in den individuellen Arbeitsverträgen auch ein Tarifvertrag für gültig erklärt, dass heißt, der Arbeitgeber verpflichtet sich von sich aus, einen Tarifvertrag aiuch für Mitarbeiter anzuerkennen, die nicht der abschließenden Gewerkschaft angehören. Das ich z. B. bei uns der Fall.
Mir persönlich ist diese Handhabe ein Dorn im Auge. Wir Gewerkschaftsmitglieder finanzieren mit unseren Beiträgen den Tarifkampf und halten im Streik den Buckel hin, und diese Trittbrettfahrer ziehen Nutzen aus unsererem Einsatz! Moralisch ist das die unterste Schublade.
Eine eventuelle Befristung eines Arbeitsvertrages hat keinen Einfluss auf die Gültigkeit eines Tarifvertrages.
Bei 400 € Kräften kann es möglicherweise einen Tarifvertrag für geringfügig Beschäftigte geben.
Nachlesen kannst Du das alles im Tarifvertragsgesetz. Ich empfehle www.juris.de.
Übrigens, zustehende Leistungen dürfen einem tarifgebundenen Arbeitnehmer nicht verweigert werden. Ein Gewerkschaftsmitglied darf auf die ihm zustehenden Leistungen aus einem Tarifvertrag auch freiwillig nicht verzichten. Das schützt die Tarifautonomie.
Liebe Grüße, Johannes