Für zwei Monate nach England - wie in Deutschland angemeldet bleiben?

Hi,

Hab mein Grundstudium abgeschlossen und würde gerne um ein Praktikum zu machen nach London gehen (für circa einen Monat, vllt insgesamt zwei). Der Zeitpunkt ist jetzt perfekt, da bald mein Mietvertrag ausläuft und ich dann nicht doppelt Miete zahlen müsste. 
Meine Addresse soll aber aus diversen Gründen in Deutschland bleiben ( z.B Bafög Anspruch in Zukunft/Versicherungen/etc). Mein Lebensmittelpunkt ist ja immer noch hier, auch wenn ich jetzt mal ein Kurzpraktikum (Verlängerter Urlaub) mache.

Wie mache ich das?

A. Kann ich einfach bei der Addresse angemeldet bleiben, bei der ich aktuell angemeldet bin. Wird das vom Amt durch ein Hausbesuch überprüft?  (A. 2: Kann eventuell vllt auch meinen Name an der Klingel lassen, da die Vermieterin mit mir befreundet ist). 

Zusatz: Hab im Januar - Februar Harz 4 bekommen. Daher ist es möglich, dass das Jobcenter noch Briefe zum Abschluss schicken werden. Diese interessieren mich nicht, aber ich denke wenn diese zum Absender zurück gehen sollten, wird dann das Bezirksamt benachrichtigt? Oder: Kann ich die durch die Deutsche Post auch weiterleiten, ohne dass jemand das mitkriegt?

oder: 

B. Muss ich zuvor zu meinem Elternhaus fahren und mich dort anmelden, da es wichtig ist, dass mein Name an der Klingel steht?

Würde mich auf jede Beratung freuen. Vielen Dank!

M.Cohle

Hi,

man kann 20 Jahre in Australien leben und immer noch in D gemeldet sein. Kein Problem. Niemand zwingt einen sich hier abzumelden. Und wo der Name auf dem Briefkasten steht wird der Postbote auch die Post einwerfen. Den interessiert am allerwenigsten ob man für 2 Wochen oder 20 Jahre weg ist.

Gruss
K

Hi,

man kann 20 Jahre in Australien leben und immer noch in D
gemeldet sein. Kein Problem. Niemand zwingt einen sich hier
abzumelden.

Interessant, aus welcher seriösen Quelle hast du das?

Im deutschen Melderechtsrahmengesetz soll aber folgendes stehen:

„§ 11(2) Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich bei der Meldebehörde abzumelden.“

Wurde der Paragraf nicht korrekt wiedergegeben, ist er inzwischen ungültig, habe ich was falsch verstanden oder gibt es ein übergeordnetes Gesetz, welches etwas Gegenteiliges aussagt?

Gruß
Pontius

Hi,

Interessant, aus welcher seriösen Quelle hast du das?

Eigene Erfahrung. Bevor ich für ein paar Jahre ins Ausland ging habe ich mich auf die Adresse meiner Eltern gemeldet. Es ging ja ums ABmelden und nicht ums UMmelden.

Gruss
K

Interessant, aus welcher seriösen Quelle hast du das?

Eigene Erfahrung. Bevor ich für ein paar Jahre ins Ausland
ging habe ich mich auf die Adresse meiner Eltern gemeldet.

Dass man sich nicht mehr bei einem inländischen Wohnungswechsel abmelden muss, liegt ja nur daran, dass zwischen den deutschen Meldebehörden ein Datenabgleich erfolgt, der aufgrund der Anmeldepflicht durchgeführt werden kann.
Im übrigen gehe ich mal davon aus, dass nicht nur etwas rechtens ist, nur weil du es so gemacht hast.

Es ging ja ums ABmelden und nicht ums UMmelden.

Ja, eben. Wenn in Deutschland jemand seine Wohnung aufgibt und hier keine neue bezieht, muss er sich abmelden.