am 04.08.10 war auf Grund einer Anzeige die Polizei bei mir und hat einen Alkoholtest gemacht.8Wochen später bekomme ich einen Brief der Führerscheinstelle wegen Überprüfung der Fahreignung obwohl ich nie unter Alkoholeinfluss gefahren bin. Hat sich dann alles bis 25.03.11 hinausgezogen. Nach einer negativen MPU im Februar 2011(hatte erst ein Alkoholscreening)hat man mich genötigt meinen Führerschein freiwillig abzugeben. Natürlich habe ich durch den Verlust meiner Fahrerlaubnis auch noch meine Arbeit verloren und weiß auch nicht wo ich das Geld für eine erneute MPU herholen soll. Jetzt frage ich mich, wo überall steht das ich meinen Führerschein abgegeben habe?
Hallo,
- FAQ 1129 (keine ICH-Fragen), schreibt doch einfach Person A
- den Führerschein freiwillig abzugeben erspart den Aufwand und die Kosten eines längeren Verfahrens, den die Verwaltungsbehörde in die Wege geleitet hätte und das Verfahren hätte man vermutlich verloren.
Hier sind also erhebliche Kosten einmal nicht entstanden.
Schönen Tag noch.
Im Ggs. zu meinem Vorredner habe ich die Frage…
… verstanden (denke ich 8), und sie wäre dann KEINE Rechtsfrage:
Jetzt frage ich mich, wo überall steht das ich meinen Führerschein abgegeben habe?
Allerdings ist sie mir etwas suspekt. Lese ich hier raus, dass du eventuell deinen neuen Arbeitgeber über den aktuellen Nichtbesitz deines Führerscheins täuschen möchtest und dich hier vergewissern willst, dass er das nicht anders rausbekommt (z.B. indem er bei irgendwelchen staatlichen Stellen nachfragt), es sei denn, er möchte den Führerschein sehen (was sicherlich das Einfachste wäre)?
Ich möchte dir nichts unterstellen, aber bevor ich auf diese Frage eine Antwort gebe, möchte ich sichergehen, dass ich keinem Betrug Vorschub leiste.
Grüße Cornetto
Hallo,
das:
- den Führerschein freiwillig abzugeben erspart den Aufwand und die :Kosten eines längeren Verfahrens, den die Verwaltungsbehörde in die Wege :geleitet hätte und das Verfahren hätte man vermutlich verloren.
Hier sind also erhebliche Kosten einmal nicht entstanden.
Woher willst du das ohne eine genaue Kenntnis des Falles wissen ??..
Mit der Objektivität von deutschen Behörden steht es nun einmal nicht mehr zum besten…
siehe dazu zum B. hier:
http://www.derwesten.de/nachrichten/CDU-fordert-Ents…
Jeder „Normale Bürger“ hätte ein Knöllchen bekommen…
Hallo,
am 04.08.10 war auf Grund einer Anzeige die Polizei bei mir
und hat einen Alkoholtest gemacht.8Wochen später bekomme ich
einen Brief der Führerscheinstelle wegen Überprüfung der
Fahreignung obwohl ich nie unter Alkoholeinfluss gefahren bin.
Warum könnte dann eine Überprüfung der Eignung als Kraftfahrer im Raum stehen ?
Hat sich dann alles bis 25.03.11 hinausgezogen. Nach einer
negativen MPU im Februar 2011(hatte erst ein
Alkoholscreening)
Wurde die negative MPU bei der Führerscheinstelle vorgelegt ? ( das wäre schlecht )
hat man mich genötigt meinen Führerschein
freiwillig abzugeben.
…Bevor er zwangsweise eingezogen würde. Das wäre dann noch teurer geworden.
Natürlich habe ich durch den Verlust
meiner Fahrerlaubnis auch noch meine Arbeit verloren und weiß
auch nicht wo ich das Geld für eine erneute MPU herholen soll.
Eine der allgemeinen Begleiterscheinungen einer negativen Begutachtung.
Jetzt frage ich mich, wo überall steht das ich meinen
Führerschein abgegeben habe?
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Die komplette Akte dürfte bei der zuständigen Führerscheinstelle lagern. Auf Antrag darf die betroffene Person kostenlos dort die FS - Akte einsehen.
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Allgemeine ( digitale ) Aufzeichnungen bzgl. der Fahrerlaubnis wären im Verkehrszentralregister ebenfalls hinterlegt.
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Gerichtliche Entscheidungen ( z.B. " Trunkenheit im Verkehr " ) dürften zudem auch im polizeilichen Führungszeugnis vermerkt sein. ( Belegart " O " ( die detaillierte, behördliche Version ) , ggf. auch in der Belegart " N ", ( bürgerliche Ausfertigung ) wenn es zu einer Verurteilung kam.
mfg
nutzlos