Fürsorgepflicht des Arbeitg. bei Schwangerschaft

Angenommen, in einem Sportverein ist eine Frau angestellt, die ihrem Arbeitgeber (Verein) mitteilt, dass sie schwanger sei. Zusätzlich angenommen, es sei eine Problemschwangerschaft.

Welche Fürsorgepflichten hat der Arbeitgeber, bzw. was müsste der Arbeitgeber im oben beschriebenen Fall machen, einhalten, bieten etc?

Und welche Pflichten hätte die schwangere Frau?

Ärztliche Bescheinigung
Hallo,

Ansprechpartner ist hier sicherlich der Frauenarzt, denn nur er weiß, was die Frau unterlassen muß. Das sollte er in einem ärztlichen Attest bescheinigen und ich denke mal, das dann der Arbeitgeber im Rahmen des Mutterschutzes sich dran halten muß.

MuSchuG $3
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/muschg/gesam…
Mütter dürfen nicht beschäftigt werden, wenn Mutter oder Kind bei Weiterbeschäftigung in Gefahr.

Ggf. kann der Arbeitgeber sicherlich mögliche Arbeiten zuteilen.

Gruß
Juhe