Fürsorgepflicht des Arbeitgebers/Arbeitsschutz

Hallo,

in den meisten Firmen dürften Kopierer und Laserdrucker mit Tonerpatronen mittlerweile zum Standard gehören, da diese aber sicherlich nicht gesundheitsfördernd sind (Staub, Abgase etc.) wollte ich wissen, ob der Arbeitgeber verpflichtet ist, solche Geräte zu kaufen die am gesundheitsschonenden sind (falls es sowas gibt) auch wenn sie teurer sind.

Dazu noch ein derzeitiges Problem bei Firma XYZ: Bislang wurden bei dieser Firma Kopierer und Drucker in einem Großraumbüro so aufgestellt dass sie in der Raummiete standen und die Angestellten den Gestank nicht so arg ertragen mussten. Mittlerweile wurden diese Geräte in einer winzigen Kammer ohne Fenster und Lüftung verlegt. Wenn man dort reinkommt ist ein unerträglicher Mief darin der sicherlich nicht fürs Wohlbefinden sorgt. Gibt es irgendwelche Gesetze die dagegen eine Handhabe bieten, oder kann man evtl. die Gewerbeaufsicht einschalten?

Vielen Dank für Eure Antworten

Gruß

Roland

hallo roland,

zuerst den betriebsschutzbe-
auftragten,dann den betriebs-
rat,dann den betriebsarzt
und dann das gewerbe-
aufsichtsamt.

allerdings solltest du die
reaktion des chefs bzw
deines vorgesetzten ein-
rechnen,wenn er erfährt,
das du aktiv warst.

mfg

kunde3

Hi!

Ich stehe da jetzt ein wenig auf dem Schlauch, aber vielleicht habe ich ja den ein oder anderen Link für Dich gefunden

http://www.rrz.uni-hamburg.de/ar-um/handbuch/20/8-01…
http://www.canon.at/about_us/about_canon/philosophy/…
http://it-academy.cc/content/article_browse.php?ID=0…

Ähm - bevor Du eine Stelle von außen einschaltest, solltest Du in jedem Fall den Arbeitgeber zuerst ansprechen!
Ansonsten könnte es wegen des Vertauensbruchs zur außerordentlichen Kündigung reichen!!!

LG
Guido

Hallo

hier die rechtliche Grundlage dazu.
Arbeitsstättenverordnung ArbStättV
für Arbeitsstätten in allen Betrieben, in denen das ArbSchG Anwendung findet.

Auszugsweise aus dem Arbeitsrecht:
§§ 5 ff. ArbStättV enthalten allg. Anforderungen über die Lüftung, Raumtemperaturen, Beleuchtung, Fußböden, Wände, Decken, Dächer, Fenster, Türen sowie Bestimmungen zum Schutz gegen Absturz, gegen Entstehungsbrände, gegen Gase, Dämpfe, Nebel, Stäube, Lärm oder sonstige unzuträgliche Einwirkungen wie auch über die verschiedenen Arten von Verkehrswegen. Ferner enthält die ArbstättV Anforderungen hinsichtlich der Gestaltung von Pausen, Bereitschafts- und Liegeräumen, Räumen für körperliche Ausgleichsübungen sowie Sanitär- und Sanitätsräumen (zu den Anforderungen im Einzelnen s. ua. Eberstein/Meyer, Arbeitsstättenrecht, Loseblattkommentar; Gaul/Kühne, Arbeitsstättenrecht, 1992; Heinen/Tentrop/Wienecke/Zerlett, Kommentar zum technischen und medizinischen

Und wie bereits erwähnt ,sollte man bevor man hier etwas in Gang setzt was weit reichende Folgen haben kann , mit den Verantwortlichen eine Lösung suchen.

Gruß

Dazu noch ein derzeitiges Problem bei Firma XYZ: Bislang
wurden bei dieser Firma Kopierer und Drucker in einem
Großraumbüro so aufgestellt dass sie in der Raummiete standen
und die Angestellten den Gestank nicht so arg ertragen
mussten. Mittlerweile wurden diese Geräte in einer winzigen
Kammer ohne Fenster und Lüftung verlegt. Wenn man dort
reinkommt ist ein unerträglicher Mief darin der sicherlich
nicht fürs Wohlbefinden sorgt. Gibt es irgendwelche Gesetze
die dagegen eine Handhabe bieten, oder kann man evtl. die
Gewerbeaufsicht einschalten?

Hallo Kunde3,

gelinde gesagt ist unser Chef sehr schwierig. Ihn direkt anzusprechen dürfte keinen Erfolg versprechen. Beispiel: Vor einiger Zeit sind bei uns im Großraumbüro die Schreibtische neu versetzt worden und eine schwerbehinderte Mitarbeiterin wurde an den zugisten Platz direkt unter der Klimaanlage plaziert obwohl noch andere Plätze freigewesen wären. Auf diesen Vorschlag hat er nur geantwortet, sie soll sich nicht so anstellen.

Fazit: entweder riskieren rausgeschmissen zu werden (bzw. gemobbt zu werden) oder an Krebs zu krepieren. Den Betriebsrat einzuschalten, dürfte wenig erfolgversprechend sein, da ein Betriebsratsmitglied per Du mit dem Chef ist…

Aber trotzdem danke für die Hinweise.

Gruß

Roland

zuerst den betriebsschutzbe-
auftragten,dann den betriebs-
rat,dann den betriebsarzt
und dann das gewerbe-
aufsichtsamt.

allerdings solltest du die
reaktion des chefs bzw
deines vorgesetzten ein-
rechnen,wenn er erfährt,
das du aktiv warst.

mfg

kunde3

Moin,

Fazit: entweder riskieren rausgeschmissen zu werden (bzw.
gemobbt zu werden) oder an Krebs zu krepieren.

Also die Ausdünstungen von Kopierern oder Laserdruckern werden das Krebsrisiko nicht messbar erhöhen: ich kenne kein Gerät welches nicht zumindest einen Ozonfilter besitzt. Da aber die menschliche Nase auf die wenigen, unschädlichen Ozonreste extrem empfindlich reagiert, riecht man das Ozon dennoch. Und Tonerstaub tritt eigentlich nur dann in ernstzunehmenden Mengen aus, wenn der Drucker kaputt ist oder beim Tonerwechsel unsauber gearbeitet wurde.

Sollte Dein Super-Chef allerdings die uralte Geräte betreiben, die nicht gewartet (=verbrauchte Ozonfilter) und schlampig befüllt werden - nun eine Reparatur kommt heutzutage meist teurer als ein Neugerät und so ein Laserdrucker kann sehr leicht kaputt gehen…

Gruß
Stefan

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Hallo

Den Betriebsrat
einzuschalten, dürfte wenig erfolgversprechend sein, da ein
Betriebsratsmitglied per Du mit dem Chef ist…

Ein BR-Mitglied? Von wievielen? Und nur, weil ein BR-Mitglied den Chef duzt, heißt das in meinen Augen noch lange nicht, daß er nicht die Interessen der AN vertreten kann. Außerdem muß irgendjemand diesen BR doch gewählt haben, und der Chef kann’s nicht gewesen sein. Also, wer hat ihn gewählt?

Wenn Ihr vorher schon sagt, der BR soll nicht eingeschaltet werden, dann habt Ihr schon lange verloren. Wofür habt Ihr denn dann eigentlich einen BR? Ihr solltet beim nächsten mal dann auf eine Neuwahl verzichten, aber das will vermutlich auch niemand, oder? Willst Du nicht beim nächsten mal kandidieren?

Gruß,
LeoLo

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