Hallo!
Gibt es eine Fürsorgepflicht eines Geschäftsinhabers gegenüber seinen Gästen?
Beispiel: In einer Automatenspielhalle erscheint zum Monatsanfang eine Rentnerin, die dafür stadtbekannt ist, ihre Rente sofort nach Geldeingang komplett zu verspielen, um den Rest des Monats in erbärmlicher Not und bettelnd zu überleben. Darf der Betreiber der Automatenspielhalle die alte Dame gewähren lassen?
Weiteres Beispiel: Ein Gastronom schenkt Schnaps und Bier aus, so viel und so lange seine Gäste wollen. Ein Gast verlässt volltrunken das Lokal, fällt draußen auf dem Bürgersteig hin, steht nicht wieder auf und ein Rettungswagen muss den Mann abholen. Andere Gäste, ebenfalls erkennbar sturzbetrunken, setzen sich in ihre Autos und fahren davon. Muss ein Gastwirt irgendwo Grenzen setzen beim Alkoholausschank und kann er womöglich zur Verantwortung gezogen werden, wenn er weiß, dass sich seine betrunkenen Gäste ins Auto setzen wollen?
Gruß
Wolfgang