Hallo,
mal angenommen Person A und Person B wohnen in den zwei Hälften eines Doppelhauses. Person A ist der Vater von Person B und auf Grund seines hohen Alters schon etwas „verworren“ (Alters-Demenz).
Inwieweit ist Person B rechtlich (moralische und ethische Verpflichtungen mal bewusst ausgeschlossen) verpflichtet auf Person A „aufzupassen“, z.B. im Sinne
- von Person A läßt den Herd an, Essen kokelt an, Küche brennt,
- Person A verlässt verworren das Haus und irrt durch die Gegend,
- …
Gibt es sowas wie eine rechtlich bindende Fürsorgepflicht für Person B gegenüber Person A (ähnlich wie Eltern für minderjährige Kinder etc.)?
Dank
cu
Klaus
Das würde mich auch mal interessieren.
Es hat aber sicher etwas mit Vormundschaft zu tun. (http://de.wikipedia.org/wiki/Vormundschaft)
Wenn so etwas übernommen wurde, dann besteht sicher auch so eine Fürsorgepflicht.
Das würde mich auch mal interessieren.
Es hat aber sicher etwas mit Vormundschaft zu tun.
(http://de.wikipedia.org/wiki/Vormundschaft)
Wenn so etwas übernommen wurde, dann besteht sicher auch so
eine Fürsorgepflicht.
Hallo,
im Falle einer offiziellen Vormundschaft sicher.
Im erdachten Fall wäre die Frage, ob sich, ohne Vormundschaft oder sonstiger amtlich bestätigter Pflege oder Betreuung rein aus dem verwandschaftlichen Verhältnis (Vater/Sohn) und/oder der räumlichen Nähe (Doppelhaushälften) bereits eine rechtliche Verpflichtung ergäbe.
Danke
cu
Klaus